hoffe mir kann jemand weiterhelfen ich bin 21 jahre alt habe einen 400 euro job und bekomme kein arbeitslosengeld da ich eine schulische lehre ohne lohn gemacht habe ich bin jetzt zu meinem freund gezogen da das näher an der arbeitsstelle ist bin ich jetzt noch über meine eltern krankenversichert oder nicht
bin ich über meine eltern krankenversichert wenn ich nicht mehr zuhause wohne
Antworten (5)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
schokocookieschokocookie
generell schon solange deine eltern das nicht kündigen...ich wohne auch seit jahren nicht mehr zuhause und bin über meine eltern versichert...
-
1Antwort von
Voce71Voce71
Normal endet die Familienversicherung mit der Vollendung des 18. Lebensjahr. Wenn Du bis dahin noch in der Schule oder in der Weiterbildung bist und kein Einkommen hast und dies nachweisen kannst, bist Du bis zum 23. Lebensjahr bei deinen Eltern Familienversichert. Da Du einen 400 EUR Job hast fällst Du aus der Familienversicherung raus. wenn Du dich trotzdem versichern willst findest Du hier weitere Infos: http://www.400-euro.de/400/versicherung.html
-
1Antwort von
Dea2010Dea2010
§10 SGB 5
Kinder sind versichert
bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
-
-
1Antwort von
eva05eva05
eigentlich nicht mehr, du muß zur ARGE dich melden auch wenn du keine bezüge bekommst bist du Versichert muß aber dem Markt zur verfügung stehen.
Diese Frage teilen