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Bin ich trotz Abmeldung bei der Arge krankenversichert?

gefragt von Rallermann am 04.07.2007 um 13:03 Uhr

ich war die letzten drei monate alg 2-empfänger, gehe jetzt aber wieder einer selbständigen tätigkeit nach. bei der arge habe ich mich abgemeldet, meine krankenkasse sagte mir, sie brauche eine bescheinigung von der arge, dass ich abgemeldet bin, um mich wieder zu versichern. obwohl ich mich ende mai bei der arge abgemeldet habe, hab ich bis heute noch keine bescheinigung von denen bekommen. bin ich denn trotzdem krankenversichert? a


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Reply


elkera
beantwortet von elkera am 4. Juli 2007 13:11
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Du bist momentan so wie es aussieht nicht krankenversichert. Bei der Arge ist man nur versichert wenn man von denen Geld bekommt.

Melde dich daher schnellstens bei der Arge, damit du deine Bescheinigung bekommst.


sandra1981
beantwortet von sandra1981 am 4. Juli 2007 13:22
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Wenn du kein Alg 2 bekommst und auch nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis stehst bist du nicht versichert. Kümmer dich schnellstens drum, bevor was passiert.


anonym
beantwortet von Lillibelle am 4. Juli 2007 14:22
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du bist NICHT krankenversichert, wenn du von der arge keine leistungen beziehst und auch nicht angestellt bist. daran ändert übrigens auch eine bescheinigung von der arge nichts. wozu soll die gut sein? versteh ich eh nicht ganz.

als selbständiger musst du deine sozialleistungen selbst tragen, und das ist ziemlich teuer. krankenversicherung schlägt da im monat mit gut und gerne 400 euro zu buche.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmallRobert seb. Grafetstetter am 5. Juli 2007 08:43

Nicht krankenversichert ist korrekt. Daß für die Krankenversicherung 400.-Euro fällig werden ist allerdings zwar vielleicht im Einzelfall richtig, dies kann jedoch nicht verallgemeinert werden. Zunächst unterscheiden wir, ob der selbständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist oder ober privat versichert ist. Im ersten Fall orientiert sich der Beitrag am Einkommen (Achtung, Mindestbeitrag beachten - dieser kann aber u.U. im ersten Jahr gemindert werden). Im zweiten Fall (privat versichert) orientiert sich der Beitrag an den versicherten Leistungen, am Alter und am Gesundheitszustand des Versicherten. Der Beitrag ist also eine ganz individuelle Größe. Gruß justii

Kommentar von Lillibelle am 5. Juli 2007 11:49

das hab ich aber anders in erinnerung... als ich während meiner arbeitslosigkeit überlegt habe, mich selbstsändig zu machen, wurde mir von meiner KK eine tarifbroschüre vorgelegt, bei der die rund 400 euro schon dem mindestbetrag entsprachen.


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 4. Juli 2007 15:32
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Ich versteh nicht ganz, wieso die Krankenkasse eine Abmeldung von der ARGE braucht, die müssten eigentlich auch so feststellen können, dass derzeit keine Beiträge mehr für dich eingehen. Die sollen mal von sich aus aktiv werden und bei der ARGE nachfragen...

Du solltest dich schnellstmöglich selbst versichern, dich aber schlau machen, dass du nicht bei deiner alten Versicherung weiter gemeldet bist mit Beitragsrückstand, falls du wechseln willst. Du kannst dich auch als Selbständiger privat krankenversichern, das ist in der Regel wesentlich günstiger als freiwillig versichert bei der AOK.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmallRobert seb. Grafetstetter am 5. Juli 2007 08:48

Daß die private Versicherung in der Regel wesentlich günstiger ist als freiwillig bei der AOK ist auch so nicht korrekt. Auch hier kommt es auf viele Faktoren an (Einkommen, Alter, Gesundheit und versicherte Leistungen usw.). Und wenn Kinder oder eine ganze Familie kostenfrei in der GKV mitversichert sind, dann ist eine private Versicherung (wo sich ja jeder einzeln versichern muß) i.d. Regel deutlich teuerer als die GKV. Dann wäre es vielleicht sinnvoller eine gute und günstige GKV auszuwählen und dorthin zu welchseln... Gruß justii


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