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Bin ich selbstKindergeldberechtigt wennich selbst Mutter bin (21 ) und in Elternezeit?

Frage von Mona09 Mona09
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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nadine0506 nadine0506

    wenn du nicht verheiratet bist und eine lehre machst hast einen anspruch auf kindergeld. in deiner elternzeit bist du aber nicht in ausbildung. deswegen hast du da auch keinen anspruch. dein anspruch ist ja dein elterngeld.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Was ich dazu bisher in Erfahrung bringen konnte, ist hier gesammelt:

    www.klicktipps.de/kindergeld2.php#Elternzeit

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    Antwort von Maryline Maryline

    Wenn du als ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bist, ja. Dann brauchst du allerdings Nachweise, dass dem wirklich so ist, in deinem Falle nach der Elternzeit.

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    Antwort von moin390 moin390

    Wenn du eine Ausbildung machen würdest, könnten Deine Eltern unter bestimmten Voraussetzungen für dich Kindergeld bekommen (es dann eventuell auch an Dich weitergeben).

    Kommentar von Mona09 Mona09Mona09

    und wenn ich alleine wohne? verhält sich das gleich?

    Kommentar von moin390 moin390moin390

    Klar, meine Söhne wohnen beide alleine, sind über 20 und machen eine Ausbildung. Ich bekomme für beide Kindergeld, ich gebe es an sie weiter. http://www.klicktipps.de/kindergeld.php Schau mal auf der Seite nach.

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    Antwort von miniwo miniwo

    Ich würde sagen,.. dass Du keinen Anspruch mehr für Dich selbst hast, sondern nur auf das Kindergeld für Dein Kind

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    Antwort von Sascher Sascher

    Wer denn sonst? Du hast doch ein Kind, also bekommst Du wohl Kindergeld... Oder bekommen Deine Eltern Kindergeld für Dich, das Du gerne für Dich hättest?

    Kommentar von Mona09 Mona09Mona09

    Ich gehe arbeiten seit ich 18 bin, habe aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Meine Mutter weder ich bekommen Kindergeld.

    Kommentar von Mona09 Mona09Mona09

    Beginne meine Ausbildung erst nächstes Jahr als Medizinische Fachangestellte.

    Kommentar von Sascher SascherSascher

    Ich denke, dass zumindes Du für Dein KInd den Anspruch hast. Wie es mit Deiner Mutter aussieht, weiss ich nicht genau.

    Kindergeld gibt es grundsätzlich

    für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

    http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=31470.html

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    Antwort von quasi1 quasi1

    wenn du keine abgeschlossene berufsausbildung hast JA

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Bist du verh.?

    Kommentar von Mona09 Mona09Mona09

    bin nicht verheiratet

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Hmm.... gute Frage dann .....

    Kommentar von Mona09 Mona09Mona09

    danke ;-)

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    Antwort von elenore elenore

    Es ist so, dass man 67 % seines bisherigen Nettogehaltes bekommt, wenn das Kind ab dem 1.1.07 geboren wird. Sollte man sehr wenig oder gar nix verdient haben bekommt man einen Sockelbetrag von mindestens 300 Euro, wer sehr viel verdient hat bekommt maximal 1800 . Zusätzlich dazu erhält man das Kindergeld in Höhe von 154 .

    Das Elterngeld fällt nach 12 Monaten weg, außer der andere Partner nimmt mindestens zwei Monate Erziehungsurlaub, dann kann man noch maximal 2 Monate weiter Elterngeld beziehen (insgesamt also höchsten 14 Monate). Wer möchte kann sich das Elterngeld aber auch teilweise auszahlen lassen, also genau die Hälfte jeden Monat im ersten Jahr, und dann im 2. Jahr auch noch. Kindergeld bekommt man so oder so weiterhin. Grundsätzlich ist die Regelung damit besser als das bisherige Erziehungsgeld, auf das nicht jeder Anspruch hatte, sondern nur wer als Paar jährlich gemeinsam unter 30000 Euro brutto verdient hat, was pro Person durchschnittlich netto so ca. 1000 Euro monatlich wären. Arbeitslose, Stundenten, Azubis und Schüler hatten mehr von dem Erziehungsgeld, da das 2 Jahre 300 Euro waren, oder nach Wunsch ein Jahr 450 Euro.

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    Antwort von Mona09 Mona09

    Vielen Dank für die Antworten und eure Mühe. Lg Mona

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