Ich hab mal eine frage die mich schon seit ewigkeiten beschäftigt. was ist wenn man auf seinen grundstück zb. ein sehr tiefes loch gräbt und dan in der nacht ein einbrecher kommen würde und dieser in dieses loch stürzt und stirbt. bin ich dan schuld an seinen tot wegen fahrlässigkeit? Falls ja würd es einen unterschied machen falls mein grundstück eingezäunt wäre und nochdazu ein schild aufhägen würde mit "betreten auf eigene gefahr"?
Bin ich schuld wenn ich ein Loch grabe und jemand dort reinfällt und dadurch stirbt?
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RatedRUserRatedRUser
Wenn das Grundstück nicht eingezäunt ist, oder wenigstens das Loch, könnte es sein, dass du daran Schuld bist.
Wenn du aber dein Grundstück oder das Loch einzäunst oder ein Schild aufstellst trifft dich keinerlei Schuld.
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Kolibri5Kolibri5
da sich das lpch auf deinem eigenen grundstück befindet (solange es nicht im eingangsbereich ist!), dein grundstück eingezäunt ist, gehe ich davon aus, dass dich keine schuld trifft, wenn eine unbefugte person darauf eindringt und ins loch fällt! hat ja keiner da was verloren! lg koli
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balkaanacbalkaanac
wenn er vor der tat in den graben fällt dann is es kein einbrecher xD ... stell dir vor es ist der postbote xD
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W4mb0W4mb0
Wenn da ein Schild ist mit "Betreten auf eigene Gefahr" dann hat der Einbrecher pech gehabt.
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quorthon da es auf deinem grundstück ist, ist es wahrscheinlich die schuld des diebes.
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KillenVerboten Lol nichts besseres zu tun?
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AronphoenixAronphoenix
Also wenn das Loch auf dem Weg zur Klingel ist, dann wärst du wohl verantwortlich.
Aber wenn es irgwndwo weit ab von Wegen ist und dein Grundstück auch noch eingezäunt ist und das Betreten verboten ist, dann kann man sagen du hsat alles mögliche getan um schäden zu verhindern.
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nowka2nowka2
du wirst eine mitschuld bekommen, wenn ein hinweis auf das loch fehlt.
stürzt ein briefträger bei glatteis auf deinem grundstück oder dein hund pinkelt ihn an, hast du ja auch schuld.
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ChizokindChizokind
Lol,... auf solche Gedanken muss man erst mal kommen... xDD
Aber eigentlich hat ja niemand was ohne deine Erlaubnis in deinem Garten zu suchen.... also ich wüde sagen, dass dich in dem Fall keine Schuld trifft.... aber bin mit net sicher... ;-)
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StirlingStirling
Ja du bist dann schuld. Da gibt es Gerichtsurteile das ein Einbrecher nicht damit rechnen muss das er sich beim Einbruch durch unübliche Dinge verletzt. Auch wenn du einen Hund hast und der den Einbrecher beißt musst du Schmerzensgeld an den Einbrecher zahlen. Sonst wäre es ja auch einfach das Eigenheim vor Einbrechern zu schützen indem man überall Fallen einbaut und so jeder Einbrecher nur einmal einbrechen kann.....
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derklon Jab
schwere Fahrlässsige Körperverletzung bzw. tötung
xD ich würd ihn massakrieren wie bei SAW 1 - 6 xD