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Bin ich Schuld ? ( Körperverletzung )

Frage von Sunny2711 Sunny2711

Kurz zur Situation :

Ich werde ohne Grund von Person A zu Boden geschubst , ich stehe auf Schubse Person A kräftig zurück . Person A schlägt mich , ich schlage Person A zurück. Es kommt zur rangelei plötzlich fällt Person A auf den Boden . Es kann sein das Person A jetzt das Handgelenk gebrochen hat und mich deswegen Anzeigen möchte .... Bin ich das soweit überhaupt schuld ?

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Antworten (15)

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    Antwort von Wally1 Wally1

    denke ja, du warst ja beteiligt! Sage mal eher mitschuldig! Du hättest genauso gut aufhören können, nach dem Motto der klügere gibt nach!

  • 4
    Antwort von XxXCrouser XxXCrouser

    kommt darauf an wie gut dein Anwalt ist

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    Antwort von LeaderG LeaderG

    Naja, ob das noch Notwehr ist, ist fraglich. Da kann nur einguter Anwalt helfen.

  • 2
    Antwort von WolfsburgerJung WolfsburgerJung

    notwehr ist es eigentlich nicht

    ich würde sagen du musst dich vor gericht verantworten

  • 2
    Antwort von schwukele3 schwukele3

    Du hättest ihn nicht am Ende zurückschlagen müssen

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    RatgeberHelden Antwort von fastlink fastlink

    Ihr seid alle zwei nicht ganz beisammen. Wechselseitige Körperverletzung, jeder eine gegen den Anderen.

    Wenn der Dich schubst ist das noch lange kein Grund mit gleicher Münze heim zu zahlen, wenn Ihr Euch dann gegenseitig eines auf den Äpfel klopft, seid ihr beide dabei, ganz einfach oder?

    Warum?

    Jeder von Euch hätte die Möglichkeit gehabt, einfach nicht weiter zu machen, aber dennoch habt ihr beide strafrechtlich erfasste Taten begangen, ihr seid darum alle Beide der Mops.

    Jeder von Euch darf ein bischen zahlen.

    Das Geheule mit dem "der hat mich aber geschubst....", das ist ein Argument für den Kindergarten, nicht einmal mehr im Vorschulalter, da sollte man drüber weg sein über den Babykram!

  • 1
    Antwort von Mario20000 Mario20000

    lol wieso schubst du den zurück währe die frage: Hääää was soll das nicht besser gewesen???(vieleicht war es ein Versehen) naja du bist mit schuld da du gleich zurückgeschubst hast und dann auch geschlagen

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    Antwort von Wenne Wenne

    Bei unserem Rechtssystem steht das leider zu befürchten. Auch wenn du dich nur gewehrt hast kann Person A Ansprüche gegen dich stellen.

    Erschwerend kommt dann evntuell noch hinzu, dass du nicht belegen kannst wer angefangen hat.

    Auch wenn einer Agressionen austeilt darf er bei uns immer noch anfangen zu weinen, wenn eine Reaktion auf ihn zu kommt. ;-P

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Zurückschubsen um sich zu rächen ist nicht "wehren". Unter "wehren" versteht man das Abwehren eine gegenwärtigen Angriffs. Der war aber in der Schilderung des Fragestellers zum Zeitpunkt des Zurückschubsens schon beendet.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Ob der Angriff zum Zeitpunkt des Zurückschubsens schon beendet war, das wage ich mal zu bezweifeln. Der Fragesteller wollte nur nicht warten ob noch mehr von dem Angreifer kommt oder nicht.

    So wie du es darstellst sollte man sich ja immer wehrlos ergeben, da man ja nie weiß, wann der Angreifer seine Agressionen ausgelebt hat.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Aber wenn man manche Urteile bei uns so anschaut, ist es wohl das beste, wenn man sich nicht wehrt. :-(

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Eigentlich habe ich gar nichts dargestellt sondern nur "wehren" von "vergelten" unterschieden. Dieser Unterschied ist bei vielen Leuten, die in Gewalttaten verwickelt sind nicht bekannt.

    Eskalation entsteht doch sehr oft aus diesem Missverständnis.

    Ich bin nicht der Meinung, dass man sich "ja immer wehrlos ergeben sollte...". Das habe auch nicht geschrieben.

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    Antwort von cat64k cat64k

    gibt es zeugen?

    ohne zeugen steht dann aussage gegen aussage.

    Kommentar von Sunny2711 Sunny2711

    Es gibt Zeugen - ein paar sagen es war so und andere sagen es wieder anders

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Somit steht Aussage gegen Aussage.

    Trotz des Rechtsgrundsatzes 'in dubio pro reo' (im Zweifel für den Angeklagten) wird dir wohl eine Teilschuld gegeben, da du dich ja gewehrt und nicht einfach stillgehalten hast bis der andere seine Agressionen ausgelebt hat. :-P

  • 1
    Antwort von hanselploppp hanselploppp

    kann man schwer beurteilen

    kann notwehr gewesen sein bis der "gegner" am boden lag, sollte man dann noch was mit ihm machen ists keine notwehr mehr.

    am besten nen anwalt zur seite nehmen und auf notwehr plädieren weil person a (denke mal grundlos) angegriffen hat

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    Antwort von Ratgeber90 Ratgeber90

    Keine Sorge, alles richtig gemacht.

    Notwehr / Freispruch

    Kommentar von Dummie42 Dummie42Dummie42

    Oh Vorsicht, Notwehr kann man ganz schnell überschreiten.

    Kommentar von Ratgeber90 Ratgeber90

    In dem beschriebene Fall nicht. Das beschriebene ist klar Notwehr.

    MfG

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Also ich habe da so meine zweifel das es noch ein gegenwärtiger angrif war. Das könnte sehr schwer werden vor Gericht.

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    Antwort von Liszii Liszii

    Ja sicher .... abgesehen von der mathematischen gleichung xD

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    Antwort von Bollygirls Bollygirls

    hat er den ohne Grund angefangen oder hasst du ihn provoziert?

    Kommentar von Sunny2711 Sunny2711

    Ohne Grund.

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    Antwort von anka010 anka010

    teilweise aber person A ist auch selbst schuld diese person hat angefangen

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    Antwort von Polilo Polilo

    eigentlich garnicht..doch wenn was sein sollte war es notwehr denn hättest du dich nicht gewehrt hättest du ´vllt den bruch bzw noch was schlimmeres.

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