Kurz zur Situation :
Ich werde ohne Grund von Person A zu Boden geschubst , ich stehe auf Schubse Person A kräftig zurück . Person A schlägt mich , ich schlage Person A zurück. Es kommt zur rangelei plötzlich fällt Person A auf den Boden . Es kann sein das Person A jetzt das Handgelenk gebrochen hat und mich deswegen Anzeigen möchte .... Bin ich das soweit überhaupt schuld ?
Zurückschubsen um sich zu rächen ist nicht "wehren". Unter "wehren" versteht man das Abwehren eine gegenwärtigen Angriffs. Der war aber in der Schilderung des Fragestellers zum Zeitpunkt des Zurückschubsens schon beendet.
Ob der Angriff zum Zeitpunkt des Zurückschubsens schon beendet war, das wage ich mal zu bezweifeln. Der Fragesteller wollte nur nicht warten ob noch mehr von dem Angreifer kommt oder nicht.
So wie du es darstellst sollte man sich ja immer wehrlos ergeben, da man ja nie weiß, wann der Angreifer seine Agressionen ausgelebt hat.
Aber wenn man manche Urteile bei uns so anschaut, ist es wohl das beste, wenn man sich nicht wehrt. :-(
Eigentlich habe ich gar nichts dargestellt sondern nur "wehren" von "vergelten" unterschieden. Dieser Unterschied ist bei vielen Leuten, die in Gewalttaten verwickelt sind nicht bekannt.
Eskalation entsteht doch sehr oft aus diesem Missverständnis.
Ich bin nicht der Meinung, dass man sich "ja immer wehrlos ergeben sollte...". Das habe auch nicht geschrieben.