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Bin ich schadenersatzpflichtig?

gefragt von seesee am 07.08.2008 um 23:05 Uhr

Hallo. Folgender Fall: Ich hatte das Auto meiner (damaligen) Freundin bei meiner Versicherung als Zweitfahrzeug versichert. Sie hatte dann im September 2007 einen Unfall, bei dem das Auto meiner Freundin beschädigt wurde. Sie gab es zur Reparatur. Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet und seither nichts mehr von der Schadensabwicklung gehört. Nun meldet sich die Werkstatt, dass meine Freundin noch eine Rechnung von 700 Euro dort offen hätte, die Zwangsvollstreckung erfolglos verlief und ich nunmehr heran gezogen werde, man wolle mich quasi "vorwarnen". Muss ich das ernst nehmen? Was soll ich machen? Das Fahrzeug läuft bereits seit Februar nicht mehr auf mich, weil meine "Freundin


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. August 2008 23:19
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ich würde mich erst einmal bei der versicherung erkundigen, was damals die schadensabwicklung ergeben hat.

und der werstatt würde ich mitteilen, dass du nicht halter und eigentümerin des wagens bist, sondern nur versicherungsnehmer zum damaligen zeitpunkt warst.

geld können die nur von dem verlangen, der den reparaturauftrag erteilt hat, ich nehme an, das warst nicht du.


anonym
beantwortet von seesee am 7. August 2008 23:07
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" ihre häufigen Strafzettel nicht bezahlt hat und diese ja an mich als Halterin geschickt wurden, und ich habe sie brav bezahlt, in der Hoffnung, dass meine Freundin sie mir erstatten würde. Ist bis heute nicht geschehen... Sowie viele weitere Auslagen... Also, was soll ich wohl in obiger Angelegenheit unternehmen?


bommel65
beantwortet von bommel65 am 7. August 2008 23:21
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Erst mal nachhaken, warum die Versicherung nicht gezahlt hat und auch sonst nichts von sich hören lässt.

Wenn die Freundin den Wagen zur Reparatur gebracht hat, muss sie als Auftraggeberin auch zahlen.

Läuft es über die Versicherung, kann es ja nur die der gegnerischen Seite sein.

Die eigene zahlt soweit ich weiß bei Eigenverschulden nichts am eigenen Wagen - nur am gegnerischen Fahrzeug.

Also nochmal bei Freundin, Versicherung und Werkstatt nachfragen und alles genau aufschreiben.

Das mit den Strafzetteln ist zwar unangenehm, aber als Halter/in muss man die zahlen, es interessiert nicht, wer im Privatwagen gefahren ist (bei Geschäfts-/Poolwagen ist da etwas anderes...).

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. August 2008 23:33

die kasko zahlt schon schäden am eigene fahrzeug. man weiß nicht ob das vorhanden war.


anonym
beantwortet von anjanni am 7. August 2008 23:51
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Wer die Reparatur beauftragt, bezahlt sie auch. Eigentlich. Der Werkstatt würde ich auch klipp und klar mitteilen, daß Du nicht Auftraggeber der Reparatur warst, da die Freundin den Schaden auch verursacht hattest. (Allerdings hält sich die Werkstatt tatsächlich an den Halter - das habe ich auch schon so erlebt. Das ist der, von dem sie zuverlässig die Adresse haben, durch den Fahrzeugschein.)

War der Wagen denn Vollkasko versichert? Hast Du Dich mal bei der Versicherung erkundigt, was da gelaufen ist?

Und zu den Knöllchen: ich kriege auch immer die von meinem Sohn. Da werde ich aber jedesmal gefragt, wer denn nun gefahren ist. Und schon wärest Du den schwarzen Peter losgewesen, wenn Du dann wahrheitsgemäß Deine Freundin angegeben hättest.


Connyconrad
beantwortet von Connyconrad am 9. August 2008 08:18
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Ich bin zwar kein Rechtsexperte! Doch würde ich es mal mit einer Logischen Überlegung versuchen. Es geht aus Ihrer Frage nicht hervor wie Sie Ihren Zweitwagen versichert haben.Vollkosko? Teilkasko? Was für eine Reperatur wurde gemacht. Unfallschaden oder Normale Reperatur? Für den Unfall ist Ihre Versicherung zuständig - Sie sind der Versicherungsnehmer. Sie müssten als Versicherungsnehmer Post von Ihrer Versicherung erhalten haben über den Fall mit Aktenzeichen. Für die Reperatur ist immer der Auftraggeber zuständig der den Auftrag Unterschrieben hat. Hoffe ich konnte helfen. LG


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