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Bin ich rechtlich verpflichtet eine eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben ?

Frage von schnulli666 schnulli666

Muss ich die unterschreiben ? Dürfen die mir das Geld kürzen , nur weil ich die eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe ? Müssen die mir nicht noch etwas anderes vorschlagen ?

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Antworten (12)

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    Antwort von GranTurismoMan GranTurismoMan

    Natürlich bist du nicht verpflichtet. ABER: Es kann passieren dass man dir das ALG2 verweigert, weil du nicht aktiv daran mitarbeitest deine arbeitslosigkeit zu beenden. Hierzu gehört eben auch die Eingliederungsvereinbarung. Ich habe schon von Fällen gehört, wo den Kunden der Antrag für das ALG2 verweigert worden ist, weil sie die vereinbarung nicht unterschreiben wollten!!!

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    Antwort von johnix johnix

    Der Trick ist, das man die Eingliederungsvereinbarung, nicht unterschreiben braucht. Die ARGE Unternehmung, dann aber das Geld sperrt. Die Volksverarschung wurde erdacht um dem Bürger vorzugauckeln, das alles rechtens wäre. Man hat übrigens nur Pflichten aus diesem Zwangsvertrag; keinerlei Rechte. Als Behinderter, soll ich mich sogar; auf Hilfsarbeiterjobs, bewerben müssen.

    Sie sollten beachten, das der Laden, keinerlei Pflichten mehr gegen über unsereinem hat. Wir sind nach den Hass Gesetzen, die Einzigen mit Pflichten.

    Das Arbeitsamt, ist jetzt Eigentümer, der Versicherungseinlagen. Früher war der Einleger der Eigentümer. Die müssen, also gar nichts mehr. Wenn Sie jung genug sind, können Sie es aber mal mit Weiterbildung, versuchen. Für uns ältere Bürger, haben die so etwas aber nicht mehr im Angebot; wir dürfen nur in die Zwangsversicherung einzahlen.

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    Antwort von fairBerater fairBerater

    Du musst nicht unbterschreiben - eine Vereinbarung bedarf der Zustimmung beider Seiten.Dazu kann man Dich nicht zwingen. Aber: Es kann dann gemäß § 31 SGB II die Leistung an Dich gekürzt werden. "Die" müssen Dir nichts Anderes vorschlagen.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Und ob. § 31 SGB II:

    (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn

    1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,

    a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,

    Es steht GENAU so im Gesetz.

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    Antwort von mama10regina mama10regina

    Kommst du drum herum wenn du sofort eine Arbeitsstelle findest, ansonsten nicht.

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    Antwort von Egoline Egoline

    Du brauchst überhaupt nichts zu unterschreiben, aber dann bekommst Du auch null-komma-nix, denn das dürfen DIE.

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    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    Natürlich nicht, denn bei uns gibt es das Grundrecht aus Existenssicherung. Wer die Vereinbarung allerdings nicht unterschreibt, muß ein spezielles Verfahren in der ARGE durchgehen. Zuerst wird er nachdrücklich nach dem Grund gefragt, dann bekommt er eine extra Einladung und muß expliziet seine Eigenbemühungen nachweisen. Außerdem kann einer dieser Mutivationskurse fällig werden. Sollte er hier auch keine Eigenbemühungen zeigen, wird die Grundsicherung um 60, 80 oder sogar 100 .- gekürzt.

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    Antwort von Elodil Elodil

    Das ist ein Vertrag zwischen Dir und der ARGE und wenn Du diesen nicht unterzeichnest, bekundest Du damit, dass Du weder Geld- noch Stellenvermittlungsleistungen von der ARGE benötigst.

    Kommentar von Elodil ElodilElodil

    ... und natürlich auch selbst nichts zur Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit beitragen möchtest.

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    Antwort von SYLPET SYLPET

    das muss man dir erklären, was es zur folge hat, wenn du nicht unterschreibst,und auch warum.

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    Antwort von Menaron Menaron

    Ja, leider ist das so.

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    Antwort von skaten4fun skaten4fun

    im prinziep kann man dir das geld kürzen ja , die unterschrift ist nur dafür da das keiner sagen kann das hatten wir so nicht vereinbart, wenn du willst kannst du aber ein gegenangebot machen und hoffen das die es annehmen

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    Antwort von tunerone tunerone

    was soll denn bitte eine alternative zur eingliederungsvereinbarung sein???

    Kommentar von GranTurismoMan GranTurismoManGranTurismoMan

    Würde mich auch mal interessieren.....;-)

    Kommentar von johnix johnixjohnix

    Eigentumsrecht auf die Einlage in die Zwangsversicherung, wie wir es früher hatten, wäre die einzige Alternative.

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