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Bin ich nun noch versichert?

Frage von angie760 angie760

Ich hatte vor kurzem ja schon mal berichtet, dass ich wegen Krankheit trotz unterschriebenem Vertrag nicht mehr arbeiten kommen muss, weil eine andere Mitarbeiterin vertraglich eingestellt wurde. Ich war auch persönlich dort. Ich bekam ja weder eine Abmahnung, noch einen Auflösungsvertrag noch eine Kündigung. Es wurde kommentiert, es würde aus dem Vertrag hervorgehen und es hätte alles seine Richtigkeit. Das Arbeitsamt und die Krankenkasse wollen aber ein Kündigungsschreiben bzw. Auflösungsbescheid haben. Ansonsten könnten sie mich vertraglich nicht führen. Die Krankenkasse erwähnte sogar, dass ich nach 4 Wochen auch nicht mehr versichert wäre, es sei denn, ich würde die Beiträge selbst zahlen. Aber wovon denn? Bin zwar beim Anwalt, aber geht das einfach so einfach?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Wenn Du nicht arbeitest und nicht beim Arbeitsamt gemeldet bist und von dort Geld bekommst, so bist Du nicht krankenversichert und musst Deine Beiträge selbst bezahlen. Das stimmt so, wie es die Kasse sagt. Wovon Du das zahlen sollst, ist Dir überlassen.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Stern aus Versehen gedrückt. Wollte einen Kommentar geben und nicht den Stern drücken. Dafür war Deine Antwort nicht hilfreich genug, denn ich bekomme weder von dort noch von dort Geld. Arbeitsamt kann mich vertraglich nicht aufnehmen, weil Auflösungs-, Beendigungs- bzw. Kündigungsschreiben nicht vorhanden ist.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Kann ich leider nicht zurückgeben! Trotzdem musst Du Deine Beiträge selbst bezahlen, das ändert sich nicht. Hattest Du denn einen befristeten Arbeitsvertag? Dann muss ja nichts gekündigt oder aufgelöst werden. Hattest Du aber einen unbefristeten Vertrag, dann muss natürlich eine Kündigung her.

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    Antwort von KillTheCat KillTheCat

    Hallo Angie760,

    interpretiere ich das richtig, dass Du die Arbeit wegen Erkrankung nicht antreten konntest? Also vom ersten Tag an arbeitsunfähig warst? In dem Fall handelt es sich um eine sogenannte "gescheiterte Arbeitsaufnahme". Mit diesem Begriff sollte eigentlich auch das Arbeitsamt etwas anfangen können.

    Nun kommt es auf die Situation vor Vertragsabschluss an. Warst Du vorher arbeitslos gemeldet, so sollte das Arbeitsamt auch weiterhin für Dich zuständig sein (Krankenversicherung über BA). Zum Nachweis des gescheiterten Arbeitsantrittes sollte die AU Deines Arztes ausreichen, sofern Du nur kurzfristig nicht vermittelbar bist. Wenn sich die BA quer stellt, sollte Dein Anwalt dringend Druck machen.

    Warst Du vorher in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, so hat Die Krankenkasse recht. Du solltest Dich dann sofort arbeitsuchend melden.

    Wenn Dir die Zeit wegläuft, dann bitte unbedingt Sozialhilfe, bzw. ALG2 beantragen, damit Du in der Übergangszeit versichert bist.

    Mit freundlichem Gruß

    KillTheCat

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Ich bin schon seit voriges Jahr Sept. in diesem Betrieb beschäftigt gewesen. Immer nur befristete Verträge. Mein letzter Vertrag wurde aber Mitte Juni verlängert bis Ende Sept.11. Anfang Juli war ich dann leider krank, musste auch ins Krankenhaus und als ich mich wieder zurückmeldete, kam diese Information vom Betrieb. AU`s sind dort eingegangen und empfangen worden, da ich auch eine Genesungskarte vom Betrieb erhalten habe. Also keinerlei Informationen währenddessen, dass ich nicht mehr kommen brauche. Ich wußte also von nichts.

    Kommentar von KillTheCat KillTheCatKillTheCat

    Dann würde ich sagen, dass Du Dich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest. Da solltest Du Deinen Anwalt mal drauf ansetzen, dass er der Krankenkasse mal richtig Bescheid stößt. Bis Ende September hat Dein Arbeitgeber Dir Dein Gehalt und die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will, ist das primär nicht Dein Problem, sondern das der Krankenkasse. Streng genommen handelt es sich um Unterschlagung von Beitragszahlungen. Eine vertragliche Klausel, mit der Du bei Krankheit einfach rausgeworfen werden kannst, ist m. E. nicht legal. Kannst Du mir den Vertrag vielleicht posten? Bzw. die besagte Klausel?

    Insgesamt schätze ich die Situation aber so ein, dass Du weiterhin über Deinen Arbeitgeber sozialversichert bist.

    MfG KillTheCat

    Kommentar von KillTheCat KillTheCatKillTheCat

    PS: Wie oft wurde denn der Vertrag schon verlängert? Mehr als dreimal?

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Ja, bereits das vierte Mal.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Sorry, das dritte Mal war es.

    Kommentar von KillTheCat KillTheCatKillTheCat

    OK ... knapp daneben. Ab dem vierten Mal wäre der Vertrag unbefristet gewesen.

    Kommentar von KillTheCat KillTheCatKillTheCat

    Danke für Dein Kompliment. Aber meine Informationen sind die von einem Laien und stellen keine rechtsverbindlichen Informationen dar, da ich kein Anwalt bin, sondern "nur" seit 10 Jahren als Personalbuchhalter arbeite. Du solltest alles detailliert mit Deinem Anwalt durchsprechen, ggf. Druck machen lassen oder vllt. sogar den Anwalt wechseln, wenn es keine Erfolge gibt.

    MfG KillTheCat

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    Antwort von sassenach4u sassenach4u

    Wenn der Vertrag im Juni verlängert wurde, du im Juli erkrankt bist, muss der Arbeitgeber zunächste die Lohnfortzahlung für 6 Wochen leisten (wenn keine anzurechnenden Vorkerkrankungen zu berücksichtigen sind). Bei Fortdauer würde dann die Krankenkasse mit Krankengeld eintreten, wenn die AU andauert und du versicherungspflichtig versichert warst, wovon ich nach deiner Beschreibung ausgehe. Ist der Vertrag befristet bis Ende September, endet er automatisch. Das Arbeitsamt muss sich mit dem Vertrag als solchem begnügen, eine Bestätigung des AG im irgendeiner Form ist nicht erforderlich. Der Vertrag sagt: Ende 09/11 und das ist dann von der Agentur für Arbeit auch so zu akzeptieren. Hier ist zu intervenieren. Der Arbeitgeber kann dich freistellen, wenn er jemanden anderes mit deinen Aufgaben betraut hat, muss aber bis zum Ende des Arbeitsvertrages dir dein Gehalt zahlen. Du solltest dort jede Woche 1 x anrufen und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, wenn er dich nicht braucht, gut, dann bekommst du dein Geld eben ohne Gegenleistung. Das Ende der Mitgliedschaft bei der KK tritt erst ein, wenn der AG dich abgemeldet hat. Da solttest du bei deiner KK nachfragen, ob das schon geschehen ist. Wenn ja, dann ist das falsch und dein Anwalt sollte hier handeln, denn ohne Kündigung läuft dein Vertrag bis zum Ende durch und die Abmeldung erfolgt auch erst zu diesem Termin.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Vielen Dank für die ausführliche Information. Ich würde Dir sehr gern den Stern geben, doch ich hatte mich gestern leider verdrückt. Dafür bekommst Du aber anderseitig noch Punkte von mir. Danke vielmals.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn die Firma dir nicht kündigt, muss sie dich weiter beschäftigen. Es sei denn, der Vertrag war von vorne herein befristet. Wenn sie keine Arbeit für dich hat, muss sie dich trotzdem bezahlen. Was sagt denn dein Anwalt dazu?

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Er sagt das Gleiche wie Du. Aber bis der schriftliche Kram und die Antworten erfolgt sind, ist schon wieder eine gewisse Zeit abgelaufen. Morgen muss ich wieder hin.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Macht ja nichts, so lange, bis du eine ordnungsgemäße (schriftliche) Kündigung hast, müssen sie eben zahlen. So lange bist du natürlich auch versichert.

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    Antwort von seelenkinder seelenkinder

    leider ja . du brauchst eine kündigung oder einen auflösungsvertrag und du hast auch ein recht sie zu bekommen. es kann ja nich angehn dass sie den vertrag quasie beenden ,aber diese beendigung nicht schriftlich kundtun . da kannst du echt nur druck machen über den anwalt ,dass du möglichst schnell ein schreiben bekommst was du beim arbeitsamt einreichen kannst . die zahlen dann auch die krankenkassen beiträge und dann bist du wieder versichert

    Kommentar von sassenach4u sassenach4usassenach4u

    Ein befristeter Arbeitsvertrag sagt schon das Ende. Hier ist seitens eines AG NICHTS zu bescheinigen. Er muss, nach dem Arbeitsrecht nicht einmal sagen, dass er ausläuft. Wenn er nichts sagt, ist mit dem letzten Tag das Beschäftigungsverhältnis einfach beendet. Das AA sollte das wissen.

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    Antwort von Emptyliving Emptyliving

    Eine Kündigung ohne Kündigungschreiben ist nicht Rechtskräftig.

    Kommentar von sassenach4u sassenach4usassenach4u

    Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist KEINE Kündigung erforderlich! So ist das Arbeitsrecht.

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