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Bin ich nun entlassen?

Frage von derbas derbas

Seit Sommer letzten Jahres habe ich nebenbei am Wochenende gearbeitet, jedes WE. Mitte Januar habe ich mich mit dem Chef gestritten und ihm im Laufe der Auseinandersetzung gesagt er könne "mich mal gern haben". Tags darauf habe ich allerdings meine Arbeitsbereitschaft signalisiert und das noch mehrfach wiederholt. Von ihm kommt jetzt aber nichts mehr, er fordert mich nicht mehr an (ich gebe mir aber nun auch nicht die Blöße ihm hinterher zu telefonieren und um Arbeit zu betteln). Stattdessen gibt er Stellenanzeigen auf...Mit gegenüber wird behauptet, das Auto mit dem ich immer gefahren bin, sei kaputt und deswegen ginge es nicht. Allerdings steht seit einiger Zeit ein neues Auto mit seiner Werbung genau da...

Muss ich mich nun als entlassen betrachten? Der (schriftliche) Arbeitsvertrag ist weder abgemahnt noch gekündigt.

Habe ich weiterhin das Recht auf Urlaubsgeld und Weiterbeschäftigung / Lohnzahlung auch für die nicht geleisteten Stunden, denn das ist ja nicht mein Verschulden...

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sweetline sweetline

    rechtlich gesehen ist das keine grundlage aber ob du in der firma glücklich wirst? ich denke er wird versuchen was fadenscheiniges zu organisieren .... aber er kann dich nicht wegen einer persöhnlichen streiterei kündigen . einfach mal bei googel in ein anwaltsforum gehen da kriegste denke ich mal kompetentere antworten :D

    Kommentar von derbas derbasderbas

    Glücklich war ich da noch nie! Vermutlich würde ich auch nicht mehr hingehen, du arbeitest 10-12 Stunden in der Nacht für einen sehr übersichtlichen Lohn...Wär ja alles okay wenn da seine Schreierei nicht immer wäre.

    Kommentar von denniswi denniswi

    Klingt, als seiest Du auch gar nicht an einer Weiterbeschäftigung interessiert. Geht es Dir jetzt nur darum, dass Du aus dem Arbeitsverhältnis jetzt nur noch so viel wie möglich herausholst?

    Kommentar von derbas derbasderbas

    Zumindest das Urlaubsgeld.

    Ausziehen will ich ihn nicht, das würde wahrscheinlich stressiger als dass es sich dafür lohnen würde.

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    Antwort von denniswi denniswi

    Wie ich deiner Frage entnehme, bist Du möglicherweise geringfügig beschäftigt? Die Auhebung eines Arbeitsvertrages (Kündigung) kann ausschliesslich schriftlich erfolgen, obwohl ein Arbeitsvertrag selbst auch mündlich geschlossen werden kann... Daher bist Du formal erst einmal nicht gekündigt. Sofern Du ein arbeitsvertragliches Recht auf Beschäftigung, Urlaubs- & Weihnachtsgeld hast, steht Dir dieses zu, solange der Vertrag nicht gekündigt ist.

    Allerdings: Eine Auseinandersetzung mit dem Chef, vor allem die Aussage, dass er dich mal gern haben könne, solltest Du vielleicht einmal aus Sicht Deines Chefs betrachten. Jemand, der so mit mir reden würde, hätte sicherlich nicht die besten Chance bei mir. Wenn Dir der Job wichtig ist, solltest Du ihm das mitteilen und ihn zu einer sachlichen Aussprache bitten, in der Du Dich klar für Deine Aussagen entschuldigst...

    Kommentar von derbas derbasderbas

    Im Prinzip hast du recht. Aber du kennst ihn nicht. Fäkalsprache der untersten Art und Beschimpfungen sowie dass er gegen andere Mitarbeiter Handgreiflich wurde gehören zur Tagesordnung. Auch über funk wenn du Fahrgäste hast u.s.w. Und es war das einzige Mal dass ich annähernd seine Sprache gesprochen habe...imgrunde bin ich froh dass es vorbei ist, wollte halt nur mal wissen obich zumindest das Urlaubsgeld noch bekommen kann und das scheint ja so zu sein...

    Kommentar von denniswi denniswi

    Grundsätzlich wirst Du nur geringe Chancen auf die Zahlung von Urlaubsgeld haben! Ich kenne kein Taxiunternehmen (und ich unterhalte selber eines), welches Urlaubsgeld an Aushilfskräfte zahlt. Und wenn, dann hat sich eigentlich jeder Unternehmer insofern abgesichert, dass im Vertrag "freiwillige Leistung" steht, dann hast du eh kein Recht und auch, wenn das nicht drin steht, wird das eher schwierig. Da das ja auch noch anteilig aufs Jahr bezahlt wird, würde ich einfach die Sache auf sich beruhen lassen, bzw. das Arbeitsverhältnis sinnvollerweise schriftlich kündigen und bei der Konkurrenz anheuern.

    Kommentar von derbas derbasderbas

    Sorry, ich hatte mich falsch ausgedrückt. Ich meine natürlich die Inanspruchnahme der Urlaubstage. Auch wenn viele Taxiunternehmer der Meinung sind sie müßten diese nicht bezahlen ist dies im Bundesurlaubsgesetzt verbindlich geregelt. Aber wo wir bei dem Thema sind - was ist eigentlich mit Pausen? Das Gesetzt schreibt je nach Arbeitszeit Pausen von 30-60 Minuten vor - unser Chef glaubt dass die Zeit am Taxistand Pause sei. Ich bin der Meinung in einer Pause muss man die Möglichkeit haben, sich zu erholen...

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    Antwort von MichaB82 MichaB82

    Sofern du keine Abmahnung bekommen hast, denke ich nein. Und er kann ich wohl kaum feuern, nur weil du ihm mal "bissle die Meinung gesagt hast".

    Sofern du nicht die Arbeit scheust, nichts klaust oder in der Art kann er dir normalerwiese nicht kündigen.

    Aber vergiss net, der Chef sitzt immer am längeren Hebel, und wenn er wirklich will könnte er dich kündigen.

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    Antwort von Gonzi Gonzi

    Sichert dein Chef dir im Arbeitsvertarg denn Arbeitsleistung zu oder ist das einer der Verträge, wo du nur bezahlt wirst wenn du auch eingesetzt wirst? Dann hast du nämlich gar kein Anrecht. Steht allerdings drin: Die Arbeitszeit beträgt Mo. - Fr. in der Regel 9 Stunden, dann hast du Anrecht auf Bezahlung. Es kommt auf den Vertrag drauf an.

    Kommentar von derbas derbasderbas

    Gute Frage. Schaue ich sofort mal nach.

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    Antwort von Bidou Bidou

    Tjo, einen schriftlichen Vertrag kann man auch mündlich kündigen, sofern nicht anders vereinbart.
    Ich würde das aber auf jeden Fall klarstellen.
    Lies den Vertrag nochmals durch, werde Dir bewusst, was Dir noch zusteht, geh hin und sag: Bin ich dabei oder nicht?

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Falsch. Im Arbeitsrecht bedarf es einer schriftlichen Kündigung.

    Kommentar von denniswi denniswi

    Bestehende Arbeitsverträge kann man NICHT mündlich kündigen!

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    Antwort von Komori Komori

    Ich hab mal gelesen, dass ein Mann nicht verurteilt wurde, als er zu einem Polizisten 'Sie können mich mal gern haben' gesagt hat, da das umgangssprachlich sei für 'Lassen Sie mich in Ruhe' oder so. An deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt suchen, der diesen Fall als Vorlage nutzt um dir zu helfen.

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    Antwort von Bella73 Bella73

    Wenn du nichts schriftliches bekommen hast, bist du auch nicht gekündigt (noch nicht!). Vermutlich ist der Chef erstmal beleidigt. Wäre ich auch nach so einer Äußerung.

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