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Bin ich nun auch Kontoinhaber wenn ich die Vollmacht habe?

Frage von LowTiger99 LowTiger99

Kann ich wenn ich sachen unterschreibe mich als Kontoinhaber eintragen oder muss ich meinen Vater dennoch als Kontoinhaber eintragen?(commerzbank)

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Antworten (7)

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    Antwort von Seeteufel Seeteufel

    Du bist **kein Kontoinhaber****, nur Bevollmöchigter.

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    Antwort von NepomukMillepan NepomukMillepan

    Egal welche bank wenn du nur eine vollmacht hast bist du nicht der kontoinhaber. also musst du den kontoinhaber eintragen

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    Antwort von AdlerJung AdlerJung

    Auf welchen Namen wurde das Konto eröffnet??? Das ist dann der INHABER! Vollmacht bedeutet nur, dass Person X über das Konto verfügen kann, hat nichts mit Eigentum zu tun ;-)

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    Antwort von jockl jockl

    Nein, aber das ergibt sich doch schon aus der Frage. Ein Vollmachtsinhaber ist nicht automatisch auch Kontoinhaber.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Kontoinhaber ist der , der das Konto eröffnet hat. Das ist dein Vater. Durch eine Vollmacht bist nicht Kontoinhaber, du bist lediglich berechtigt Geld vom Konto abzuheben oder eine Überweisung zu tätigen.

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    Antwort von Cougar99 Cougar99

    Bist du erst, wenn die Bank den Kontowortlaut auf deinen Namen erstellt hat! Bis auf weiteres ist dein Vater Kontoinhaber, du bist wie du schreibst zeichnungsberechtigt. Also in einer Überweisung ist dein Vater als K.Inhaber anzuführen.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Versuche das mal in richtiges Deutsch zu verpacken.

    Kommentar von LowTiger99 LowTiger99

    Ich versuchs beim nächsten mal wenn ich nicht unter Zeitdruck stehe,trotzdem Danke ;)

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