Bin ich noch schulpflichtig nach 10 Jahren plus ein wiederholtes jahr?

6 Antworten

Die Antworten stimmen hier nicht alle. In einigen Bundesländern ist die Schulpflicht vielleicht mit dem 18. Lebensjahr oder dem Abschluss der 10. Klasse abgeschlossen, aber in Niedersachsen ist es etwas anderes geregelt (ich komme selber aus Niedersachsen) Dort ändet die Schulpflicht wenn man folgendes erfüllt hat: 10. Jahre normale Schule + ein Jahr Berufsschule oder eine abgeschlossen Berufsausbildung.

Ich würde an deiner Stelle die paar Monate bis August die jetzige Berufsschule zu ende bringen. Danach wäre deine Schulpflicht beendet und ab August kannst du dann ja die Ausbildung beginnen.

Die Ausbildung ist Teil der allgemeinen Schulpflicht. Diese endet mit dem Schuljahr, in dem man 18 geworden ist. Da Du Deine Schulpflicht nicht beenden, sondern nur zu einer anderen Ausbildung wechseln willst, musst Du mit Deiner jetzigen Schule klären, ob die Dich vorzeitig gehen lassen. Wenn Du ohne Abmeldung, also ohne Einverständnis der Schule gehst, können sie ein Bußgeldverfahren gegen Dich veranlassen. Das ist nichts Dramatisches, aber kostet halt Geld, wie der Name sagt.

Abgesehen davon, könntest Du mal in Deinen Ausbildungsvertrag schauen, was dort zum Thema "Kündigung" oder "Auflösung" steht.

Gruß Matti

Du bist Schulpflichtig bis zum 18 Lebensjahr oder 10 Schuljahre ...

Zur Berufsschule musst du jedoch in der Ausbildung ! Erst wenn du 25 bist, dann musst du in der Ausbildung nicht zur Berufsschule, musst jedoch die Prüfungen absolvieren.

Wenn du die 10. klasse beendet hast bist du nicht mehr schulpflichtig, die Berufsschule oder ein weitervührender weg ist keine Pflicht aber sehr sinnvoll.

so wie ich es immer von den Lehrern mitbekommen habe, ist man ab 18 Jahren nicht mehr Schulpflichtig.