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Bin ich noch Schüler

Frage von kaidi86 kaidi86

Guten Abend Ihr freunde der guten Fragen. Da wir gleich bei dem Thema wären, hätte ich da auch mal ne gute Frage und zwar: Ich habe in einer Abendschule angefangen meinen Abschluss nachzumachen und wollte fragen ob ich als 22 Jähriger auch noch als Schüler gelte und die entsprächenden Ermäßigungen nutzen kann, da ich ja auch der Schulpflicht unterliege. Danke und noch eine Gute Nacht!!! Eurer Kaidi

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Antworten (8)

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Warum solltest Du mit 22 noch der Schulpflicht unterliegen? Und warum Abendschule? Weil Du tagüber arbeitest? Dann bist Du natürlich kein Schüler mehr!

    Kommentar von kaidi86 kaidi86

    Abendschule, weil ich als 22Jähriger nicht mehr in die normale schule gehen kann um mein Abschluss NACHzumachen. Und sonst zähle ich als Arbeitssuchend. Das mit der Schulpflicht hat mir mein Leitender Lehrer in der Abendschule gesagt.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Wärest Du Schulpflichtig, könntest Du auch eine normale Schule besuchen! Als ich Abi machte, waren Kammeraden in der Klasse, die 23 oder 24 Jahre alt waren!

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    Antwort von wandpilz wandpilz

    du unterliegst nicht mehr der Schulpflicht mit 22 Jahren....aber wenn du einen Schülerausweis vorlegen kannst, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich jemand weigert, dir die Ermäßigung (wo auch immer) zu gewähren.

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Warum unterliegst du als 22Jähriger Abendschüler der Schulpflicht....?

    LG

    Wieselchen

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    Antwort von hauaryu hauaryu

    denk eher Erwachsener in Ausbildung

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    Antwort von spirit20 spirit20

    also, als schüler der abendschule, ist du kein schulpflichtiger schüler mehr im sinne des gesetzes. (stundenzahl)du holst nur einen höheren bildungsabschluss nach. den man aber auch an allen handelsschulen ganztag machen kann, und dort wirst du als schüler geführt, wo du einen schülerausweis bekommst, und auf antrag auf deine rente angezählt wird.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Wenn die die Schule einen Schülerausweis ausstellt, bist du Schüler.

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    Antwort von ShyGee ShyGee

    Wenn die Schule Dir das bestätigt, bzw. befugt ist einen Schülerausweis auszustellen.

    Machen aber Abendschulen glaube ich nicht.

    Einfach im Sekretariat nachfragen!

    Mit 22 Jahren unterliegst Du noch der Schulpflicht? grübel

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Ist das dein Hauptberuf? Dann darfst du als Berufsbezeichnung Schüler angeben. Ich denke mal, du hast dort auch so was wie einen Schülerausweis bekommen. Wenn du den irgendwo vorzeigst, bekommst du sicher die ermäßigungne (ob sie dir nun zustehen oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle)

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