1

Bin ich noch Haftbar ?

Frage von Hausmeisterle Hausmeisterle

wenn mir das Auto gestohlen wurde , und die Versicherung mir schon den schaden ausgezahlt hat. Wer bezahlt die kosten für die Tage wenn das Auto in einer gebührenpflichtigen Tiefgarage abgestellt wurde ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ein gestohlenes Auto wieder gefunden wurde, ermittelt die Versicherung u.U. neu, ob die Versicherungssumme zu Recht bezahlt wurde. Ansonstens ist das Eigentum durch die Entschädigung auf den Versicherer übergegangen.

  • 1
    Antwort von Oceanborn Oceanborn

    abhänig von der Versicherung mit enstprechenden Leistungen und Tarifen.

    Zuallererst muss man das KFZ als gestohlen melden! dh bei der Poizei mit dem Wisch der Poizei wendet man sich dan an seinen Versicherer. Dann dauert es allg einige zeit (kulanz das es gefunden wird) zu dieser zeit KANN die Versicherung einen Mietwagen bezahlen (abhänig von leistungen).

    Taucht das auto dan wieder auf bist du haftbar für die Garagengebühren! Strafzettel oder anderes werden aufgehoben wegen der polizeilichen meldung! (bissel verhandeln mit polizei unterumständen)

    Wurde von der Versicherung die Kosten für ein Mietwagen erstattet muss man diese nicht begleichen (dennoch ist dies auch abhänig von der leistung)

    Bei der schwemme an Tarifen und Leistungsvarianten kann man diese Frage nicht genau beantworten.

  • 1
    Antwort von dervomblitz dervomblitz

    die versicherung ist ab dem tag eigentümer des fahrzeuges als du das geld auf deinem konto hattest bzw als du die meldung bekommen hast das du das geld von der vers bekommst damit muss sich dann der eigentümer der garage an die vers wenden bzw du must die anfrage wenn sie bei dir landet an die vers weiterleiten

  • 1
    Antwort von sabretooth1974 sabretooth1974

    Du bist nur bis zu dem Datum haftbar, als Du den Wagen als gestohlen gemeldet hast, alle danach anfallenden Kosten fallen nicht mehr in Deinen Zuständigkeitsbereich!!!

  • 1
    Antwort von GatowerKugeI GatowerKugeI

    Der Eigentümer, also die Versicherung.

  • 0
    Antwort von fairBerater fairBerater

    Dieser Schaden ist ein Folgeschaden des Diebstahls, für den Du nict aufkommen musst. Der Versicherer hat jetzt die Rechte und Pflichten an dem Fahrzeug.

  • 0
    Antwort von Pseudoprofi Pseudoprofi

    Wieso?

    Hast du vergessen, wo du geparkt hast und dann dein Auto als gestohlen gemeldet?

    Oder wie ist das jetzt gemeint?

  • 0
    Antwort von nadine120785 nadine120785

    Vermute du als Halter. Es gibt den Verhaltenssöter und den Zustandsstörer. In diesem Fall stört dein Auto - du musst bezahlen. Wenn der Kerl der dir das Auto geklaut hat jemals erwisch wird kannst du es ihm in Rechnung stellen

  • 0
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn das Auto wieder da ist, ist doch auch kein Schaden entstanden. Normalerweise müßtest Du dann sogar das Geld an die Versicherung zurückzahlen. Und die Kosten für die Tiefgarage trägst Du auch.

  • 0
    Antwort von sbreathless sbreathless

    Bis zum Diebstahl der Eigentümer. Nach dem Diebstahl auch, weil das Auto dann ja wieder aufgefunden wurde.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.