wenn mir das Auto gestohlen wurde , und die Versicherung mir schon den schaden ausgezahlt hat. Wer bezahlt die kosten für die Tage wenn das Auto in einer gebührenpflichtigen Tiefgarage abgestellt wurde ?
Antworten (10)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
DerHansDerHans
Wenn ein gestohlenes Auto wieder gefunden wurde, ermittelt die Versicherung u.U. neu, ob die Versicherungssumme zu Recht bezahlt wurde. Ansonstens ist das Eigentum durch die Entschädigung auf den Versicherer übergegangen.
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1Antwort von
OceanbornOceanborn
abhänig von der Versicherung mit enstprechenden Leistungen und Tarifen.
Zuallererst muss man das KFZ als gestohlen melden! dh bei der Poizei mit dem Wisch der Poizei wendet man sich dan an seinen Versicherer. Dann dauert es allg einige zeit (kulanz das es gefunden wird) zu dieser zeit KANN die Versicherung einen Mietwagen bezahlen (abhänig von leistungen).
Taucht das auto dan wieder auf bist du haftbar für die Garagengebühren! Strafzettel oder anderes werden aufgehoben wegen der polizeilichen meldung! (bissel verhandeln mit polizei unterumständen)
Wurde von der Versicherung die Kosten für ein Mietwagen erstattet muss man diese nicht begleichen (dennoch ist dies auch abhänig von der leistung)
Bei der schwemme an Tarifen und Leistungsvarianten kann man diese Frage nicht genau beantworten.
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1Antwort von
dervomblitzdervomblitz
die versicherung ist ab dem tag eigentümer des fahrzeuges als du das geld auf deinem konto hattest bzw als du die meldung bekommen hast das du das geld von der vers bekommst damit muss sich dann der eigentümer der garage an die vers wenden bzw du must die anfrage wenn sie bei dir landet an die vers weiterleiten
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1Antwort von
sabretooth1974sabretooth1974
Du bist nur bis zu dem Datum haftbar, als Du den Wagen als gestohlen gemeldet hast, alle danach anfallenden Kosten fallen nicht mehr in Deinen Zuständigkeitsbereich!!!
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0Antwort von
fairBeraterfairBerater
Dieser Schaden ist ein Folgeschaden des Diebstahls, für den Du nict aufkommen musst. Der Versicherer hat jetzt die Rechte und Pflichten an dem Fahrzeug.
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0Antwort von
PseudoprofiPseudoprofi
Wieso?
Hast du vergessen, wo du geparkt hast und dann dein Auto als gestohlen gemeldet?
Oder wie ist das jetzt gemeint?
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nadine120785nadine120785
Vermute du als Halter. Es gibt den Verhaltenssöter und den Zustandsstörer. In diesem Fall stört dein Auto - du musst bezahlen. Wenn der Kerl der dir das Auto geklaut hat jemals erwisch wird kannst du es ihm in Rechnung stellen
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ErsterSchneeErsterSchnee
Wenn das Auto wieder da ist, ist doch auch kein Schaden entstanden. Normalerweise müßtest Du dann sogar das Geld an die Versicherung zurückzahlen. Und die Kosten für die Tiefgarage trägst Du auch.
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0Antwort von
sbreathlesssbreathless
Bis zum Diebstahl der Eigentümer. Nach dem Diebstahl auch, weil das Auto dann ja wieder aufgefunden wurde.
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