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Bin ich noch alleinerziehen wenn ich mit meinem Freund zusam wohne der nicht der Vater vom Kind ist

Frage von muttibruno muttibruno

ich will mit meinem Freund zusamm ziehen und ich bekommm jetz den Kita platz noch bezahlt will jetz wissen wie das ist wenn wir dann zusamm ziehen.Er ist ja nicht der Vater vom Kind.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von michi024 michi024

    auch wenn er nicht der vater vom kind ist zählst du trotzdem nicht als alleinerziehend. du würdest ja auch nciht als alleinerziehend gelten wenn du mit dem kind zusammen im haushalt deiner eltern lebst. sobald eine weitere person mit im haushalt lebt, welche das kind rein theoretisch mit betreuen könnte zählst du nicht mehr als alleinerziehend

    Kommentar von flyrobbin flyrobbinflyrobbin

    Das ist nicht richtig. (s.u.)

    Kommentar von michi024 michi024michi024

    es geht hierbei um staatliche hilfen oder was glaubst du warum man, wenn man wie in o.g. konstelation alg2 bekommt, NICHT den mehrbedarf für alleinerziehende bekommt? WEIL MAN ES NICHT IST

    Kommentar von jumba jumbajumba

    doch das ist sehr wohl richtig. genauso wie es beschrieben wurde.

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    Antwort von FotoSanta FotoSanta

    sobald es um staatliches geld geht sieht das anders aus. ihr wohnt in eheähnlichen verhältnissen, dann bist du auch nicht alleinerziehend, dann wird auch sein einkommen mit angerechnet

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    Antwort von Thassos Thassos

    Soviel zum Sozialstaat und Alleinerziehenden!!!

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    Antwort von seFIST seFIST

    de jura bist du immer noch alleinerziehend, solange dein Freund das Kind nicht adoptiert

    Kommentar von jumba jumbajumba

    alleineriehend ist wer allein mit dem kind lebt. zieht der freund ein, ist sie nicht mehr alleinerziehend. sprich es würde bspweise lohnsteuer klasse zwei wegfallen.

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    Antwort von Marieundnala Marieundnala

    ja sollange du ihn nicht heiratest schon

    Kommentar von jumba jumbajumba

    die antwort ist falsch. so wie er einzieht, verfällt der status alleinerziehend.

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    Antwort von flyrobbin flyrobbin

    Da er nicht der Vater Deines Kindes ist, ist er dem Kind finanziell auch zu nichts verpflichtet, Du bist also weiterhin allein erziehend.

    Kommentar von michi024 michi024michi024

    bitte die begriffsdefinition nachlesen

    Kommentar von flyrobbin flyrobbinflyrobbin

    Gern, bitteschön: "Als "alleinerziehend" bezeichnet man Elternteile, die die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich ob der Elternteil ledig, geschieden, getrenntlebend oder verwitwet ist, auch ist unerheblich ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder räumlich getrennt."

    Kommentar von michi024 michi024michi024

    es geht hier um STAATLICHE HILFEN!!!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    die antwort ist und bleibt falsch flyrobin. sobald eine andere erwachsene person einzieht ist die mutter nicht mehr alleinerziehend. unerheblich ob es um staatliche leistungen geht oder nicht. im alg2 fällt mehrbedarf alleinerziehend weg, auf der lstkarte fällt die mutter in lstklasse 1, im alg2 noch einmal geht sie von alleinerziehend in eine bedarfsgemeinschaft. grund: sie versorgt und erzieht das kind nicht mehr allein. sie hat einen partner.

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