ich will mit meinem Freund zusamm ziehen und ich bekommm jetz den Kita platz noch bezahlt will jetz wissen wie das ist wenn wir dann zusamm ziehen.Er ist ja nicht der Vater vom Kind.
Bin ich noch alleinerziehen wenn ich mit meinem Freund zusam wohne der nicht der Vater vom Kind ist
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michi024michi024
auch wenn er nicht der vater vom kind ist zählst du trotzdem nicht als alleinerziehend. du würdest ja auch nciht als alleinerziehend gelten wenn du mit dem kind zusammen im haushalt deiner eltern lebst. sobald eine weitere person mit im haushalt lebt, welche das kind rein theoretisch mit betreuen könnte zählst du nicht mehr als alleinerziehend
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FotoSantaFotoSanta
sobald es um staatliches geld geht sieht das anders aus. ihr wohnt in eheähnlichen verhältnissen, dann bist du auch nicht alleinerziehend, dann wird auch sein einkommen mit angerechnet
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seFISTseFIST
de jura bist du immer noch alleinerziehend, solange dein Freund das Kind nicht adoptiert
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jumbajumba alleineriehend ist wer allein mit dem kind lebt. zieht der freund ein, ist sie nicht mehr alleinerziehend. sprich es würde bspweise lohnsteuer klasse zwei wegfallen.
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MarieundnalaMarieundnala
ja sollange du ihn nicht heiratest schon
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jumbajumba die antwort ist falsch. so wie er einzieht, verfällt der status alleinerziehend.
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flyrobbinflyrobbin
Da er nicht der Vater Deines Kindes ist, ist er dem Kind finanziell auch zu nichts verpflichtet, Du bist also weiterhin allein erziehend.
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michi024michi024 bitte die begriffsdefinition nachlesen
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flyrobbinflyrobbin Gern, bitteschön: "Als "alleinerziehend" bezeichnet man Elternteile, die die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich ob der Elternteil ledig, geschieden, getrenntlebend oder verwitwet ist, auch ist unerheblich ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder räumlich getrennt."
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michi024michi024 es geht hier um STAATLICHE HILFEN!!!
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jumbajumba die antwort ist und bleibt falsch flyrobin. sobald eine andere erwachsene person einzieht ist die mutter nicht mehr alleinerziehend. unerheblich ob es um staatliche leistungen geht oder nicht. im alg2 fällt mehrbedarf alleinerziehend weg, auf der lstkarte fällt die mutter in lstklasse 1, im alg2 noch einmal geht sie von alleinerziehend in eine bedarfsgemeinschaft. grund: sie versorgt und erzieht das kind nicht mehr allein. sie hat einen partner.
Das ist nicht richtig. (s.u.)
es geht hierbei um staatliche hilfen oder was glaubst du warum man, wenn man wie in o.g. konstelation alg2 bekommt, NICHT den mehrbedarf für alleinerziehende bekommt? WEIL MAN ES NICHT IST
doch das ist sehr wohl richtig. genauso wie es beschrieben wurde.