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bin ich meinem Mann gegenüber Unterhaltsverpflichtet? wir befinden uns in der privaten Insolvens.

Frage von rudi58 rudi58

Mein Mann und ich befinden uns in der Insolvenz, mein Mann bezieht nur eine kleine EU-Rente von 663,00 € monatlich, ich habe zirca 1180,00 € netto. bin ich meinem Mann gegenüber Unterhaltsverpflichtet? denn unser Insolvenzanwalt pfändet bei mir.

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Antworten (6)

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Wenn du ihn liebst,schon aus Moralischen Gründen!Was wäre,wenn es andersherum Wäre,würdest Du dann die Frage auch gut finden?

    Kommentar von rudi58 rudi58

    irgendwie hast du mich falsch verstanden, natürlich liebe ich meinen Mann sonst wäre ich bestimmt niocht mit Ihm seit 32 Jahren verheiratet, es geht nur darum, das unser Insoanwlt bei mir pfändet und ich nicht weiss ob er das bei der kleinen Rente darf, denn uns bleibt nach abzug unserer Unkosten nicht genug zum Leben, denn mein Mann braucht auch teure Medikamente, weil er Herzkrank ist.

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    Antwort von PinhaColada PinhaColada

    wenn ihr keine gütertrennung vereinbart habt und in gütergemeinschaft lebt, wird euer einkommen zusammengerechnet und euch der festgesetzte freibetrag gelassen. der überschuß wird gepfändet. das glaube ich zumindest.

    Kommentar von Feuerwald Feuerwald

    ne ne ne, das ist wirklich nicht zutreffend.

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    Antwort von Feuerwald Feuerwald

    ... die Antwort liegt m.E. im § 850c Abs. 4 ZPO. Natürlich besteht eine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht in der Ehe. Deshalb sind - unabhängig vom jeweiligen Einkommen - zunächst beide sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (was ja nicht nur in Form von Geld sein muss). Nun kann aber auf Antrag eines Gläubigers bzw. des Treuhänders das Gericht beschließen:

    § 850c Abs. 4 ZPO ... Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem E r m e s s e n bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt ....

    Ein regelrechter Kaugummiparagraph. Sehr umstritten ist, ob der Treuhänder ohne einen solchen gerichtlichen Beschluss über die Nichtberücksichtigung befinden darf.

    Als Arbeitgeber, der für die Richtigkeit bei der Berechnung des Pfändungsbetrags seinem Arbeitnehmer gegenüber haftet, würde ich bspw. auf einen gerichtlichen Beschluss bestehen. Denn die persönliche Rechtsauffassung des Treuhänders genügt alleine nicht.

    Man kann wohl aus Erfahrung sagen, dass ein (teilweise) Nichtberücksichtigung bei Einkünften über 400 Euro schon vorkommen kann.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Er verdient immer noch zuviel, als dass deine Unterhaltspflicht in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden würde.

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    Antwort von Seona Seona

    Bei Privatinsolvenz weiss ich das leider nicht, aber bei einer Regelinsolvenz darf das nicht sein. Das monatliche Einkommen Deines Mannes darf nur nicht über die ganzen sechs Jahre hinweg die Grenze von etwa 950 Euro überschreiten. Die Frau muss dann normalerweise nicht dafür geradestehen, außer sie ist steinreich, aber nicht bei einem solchen Betrag von 1.180 Euro.

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    Antwort von griechesucht griechesucht

    Dann bleibt dir selbst nur der Selbstbehalt und somit bist du nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen.

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