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Bin ich jetzt noch Unterhaltspflichtig?

Frage von netti1000 netti1000

Ich teile mir das Sorgerecht mit meiner Ex von unserer Tochter. Habe die kleine auch zur "hälfte der Zeit" bei mir und habe auch dementsprechende Auslagen. Ich kaufe Kleidung, übernehme die Verpflegung, mache einige Unternehmungen. Bin ich jetzt noch Unterhaltspflichtig? Oder bin ich zumindest Berechtigt den Unterhalt zu kürzen?

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Antworten (4)

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    Antwort von Quandt Quandt

    Wenn sämtliche Aussage wirklich 50% betreffen, nö. ;-)

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    Antwort von Gartenfee1971 Gartenfee1971

    Ich denke schon, denn die Auslagen, die die Mutter hat (Betreuungskosten, Schulsachen, Landheimfahrten, Versicherungen etc.) müssen ja auch abgedeckt werden. Mein Sohn ist auch oft bei seinem Vater, isst und schläft dort, sie unternehmen was gemeinsam, trotzdem bekomme ich den vollen Unterhalt. Bei Sonderkosten (wie z. B. Landheim) gibt er sogar freiwillig was dazu. Falls Du Dich mit der Kindesmutter noch gut versteht, setzt Euch doch mal zusammen und schreibt alle Kosten auf. Dann könnt Ihr sehen, ob alles gerecht verteilt ist. Streit (und meistens geht es dabei um das liebe Geld) schadet Eurem Kind. Ist es das wert?

    Kommentar von netti1000 netti1000

    Erstmal Danke für die schnelle Antworten.

    In meinem Fall ist das wirklich so, dass wir eigentlich sämtliche Auslagen zu 50% teilen. Ich zahle sogar noch oben drauf indem ich die ein oder andere Sparanlage für meine Tochter eröffnet habe. Der Einzige unterschied ist, das die Kleine nunmal bei ihr gemeldet ist. Also wenn ich das dann richtig verstehe, kann ich zumindest dann den Unterhalt Anteilsmässig kürzen, wenn ich ihre und meine "Kosten" zusammenrechne und vergleiche?

    Versteht mich bitte nicht falsch, ich liebe meine Tochter und würde mein letztes Hemd für sie geben, ich mag nur nicht, wenn meine Ex mit meinem Unterhalt ihr Highlife-Leben damit finanziert.

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    Antwort von Startaler Startaler

    Wenn beide Elternteile das Kind zu 50 % versorgen, besteht soweit ich weiß von keiner Seite Unterhaltspflicht.

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    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Die Unterhaltspflicht bleibt bestehen, deine Ausgaben die du da schilderst sind freiwillig.

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