Hallo, ich habe ein riesen Problem: Mir ist gestern aufgefallen, dass ich ausversehen bei der Steuerklärung 2008 statt 40 km einfache Entfernung zur Arbeit 64 km angegeben habe (habe ausversehen die Kilometer von meinem vorherigen Wohnort übernommen). Das Finanzamt hat nichts bemerkt. Da ich die Steuererklärung für 2009 machen will, kann ich ja schlecht die Kilometer so übernehmen, da es falsch ist (2008 gleicher Wohnort wie 2009). Was soll ich jetzt machen? Selbstanzeige? Und wenn ja, welche Konsequenzen gibt es dann? Gefängnis? Ich konnte die ganz Nacht nicht schlafen, weil ich sowas nie (!!!!!!) machen würde! Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon vorab für eure Hilfe!
Antworten (9)
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4Antwort von
moosmutzelchenmoosmutzelchen
Immer mit der Ruhe.
Wir sind alle nur Menschen und somit kann sowas auch mal passieren.
Ich würde beim Finanzamt anrufen, dein Missgeschick erläutern und um erneute Berechnung bitten.
Meines Erachtens hinterziehst du keine Steuern, wenn dann erschleichst du dir die Rückzahlung.
Wenn du es aber selbst anmerkst, kann dir bestimmt keiner was.
Wenn man beim Amt höflich ist, bekommt man auch höfliche Antworten - solche Erfahrung hab ich gemacht - und dann darf einem auch mal ein Fehler unterlaufen. -
2Antwort von
EnnoBeckerEnnoBecker
Nein. Du bist kein Hinterzieher. Wesentliches Element der Hinterziehung ist - neben der verkürzten Steuer selbstverständlich - nämlich der Vorsatz. Vorsatz bedeutet "Wissen und Wollen" - und du schreibst ja selber, du hast es selber erst gemerkt.
Schon deshalb kann keine Hinterziehung vorliegen.
§ 153 (1) AO verlangt jedoch, dass in den Fällen, wo jemand bemerkt, dass seine Steuererklärung falsch ist und es deshalb zu einer niedrigeren Steuer gekommen ist, der Steuerpflichtige die Erklärung berichtigen muss. -
2Antwort von
JakkerJakker
Auch wenn da Andere anderer Meinung sind, Finanzbeamte sind keine Räuber sondern auch nur ganz normale Menschen, die eben Gesetze erfüllen. Die Steuererklärung für 2009 mit korrekten KM machen und zum für dich zuständigen Menschlein auf dem Amt gehen und das für 2008 persönlich klären. Nicht darauf warten, dass es eventuell mal auffällt; dann ist es Steuerhinterziehung und macht fett Probleme.
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1Antwort von
mausespitzmausespitz
Hallo Candelight123, ich fertige für Arbeitnehmer die Steuererklärungen an und mir ist dies auch schon passiert. Du kannst ganz normal deinen Steuerbescheid abgeben und das Finanzamt ändert automatisch die km für die 2008 auch mit. Das einzige was dir passieren kann ist das du das zuviel erhaltene Geld zurück zahlen mußt mit ein paar Zinsen (die Zinsen kommen auf die Kulanz des Finanzamtes an, ich meine ob du welche zahlen mußt oder nicht. Mehr als 0,5% auf die geschuldete Summe (ungefähr) 10 € denke ich laut meinen Erfahrungen.
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Frankyboy1 ... einfach beim Finanzamt anrufen und Dein Versehen erzählen und fragen, was Du jetzt tun sollst.
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EuterpeEuterpe
Gefängnis sicher nicht. Vermutlich musst Du im schlimmsten Fall einen bestimmten Betrag zurückzahlen oder eine Strafe zahlen.
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EnnoBeckerEnnoBecker Quatsch. Bestraft werden kann man nur, wenn man einen Straftatbestand verwirklicht hat. Das ist hier nicht der Fall. Irrtum ist selten strafbar.
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Nina2407Nina2407
wenn alles gepasst hat und sie dich nicht prüfen ist doch alles ok! wenn dir aber leichter ist kannst du den fehler gerne melden! aber es wird dir nichts passieren! nur wenn sie dich prüfen kann es sein das du strafe zahlst aber bei so nem kleinen fehler würden sie sicher ein auge zudrücken!
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KakarottKakarott
Gib jetzt die korrekte Strecke an! Wenn die dann noch was von dir wollen, werden die sich wohl mit in Verbindung setzen! Du musst aber nicht ins Gefängnis. Im schlimmsten Fall müsstest du etwas Geld nachzahlen - glaub ich aber nicht!
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csquaredcsquared
in der 2009er erklärung einfach die richtigen km angeben. die wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der finanzbeamte nciht mit 2008 vergleicht. wenn er es doch tut, musst du im schlimmsten fall ein paar euro nachzahlen. das ist jedenfalls kein grund, schlaflose nächte zu verbringen
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Candellight123Candellight123 Vielen Dank für deine/ eure Antworten!!! Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, welcher Felsbrocken von meinem Herzen gefallen ist! Ich bin halt leicht zu erschrecken und gerade wird das Thema "Steuerhinterziehung" in den Medien so heiß diskutiert (=> siehe "CD-Kauf") dass ich es selbst gleich mit der Angst bekommen habe!
Handlungsanweisung steht in § 153 (1) AO.