meine Schwester kauft auf ihren Namen ein Auto, ich zahle dieses zurück (Kredit) und fahre das Auto. Bin ich jetzt der Eigentümer oder nur der Besitzer ?
-den Kredit zahle ich aber noch.
meine Schwester kauft auf ihren Namen ein Auto, ich zahle dieses zurück (Kredit) und fahre das Auto. Bin ich jetzt der Eigentümer oder nur der Besitzer ?
-den Kredit zahle ich aber noch.
Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt. Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB. Der Halter ist nach StVZO der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein,
Stand bei WIKI
Eigentümer ist dejenige der im Kaufvertrag als Käufer auftritt. Besitzer einer Sache gem. § 90 BGB ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat.
Engegen den Meinungen einiger Kommentatoren hier, dass die Person, welche im alten Brief oder in der neuen Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist gleich der Eigentümer ist, sei zu sagen, dass diese Meinung rechtlich falsch ist.
Massgeblich für den Eigentumsnachweis ist schon immer der Vertrag gewesen.
oben habe ich schon einen link gesetzt. hier noch einmal die Begründung dafür auf einer anderen website: http://www.motor-talk.de/forum/kfz-eigentumsnachweis-t1189130.html
Eigentümer eines Autos ist derjenige, der im KFZ-Brief eingetragen ist.
Danke (:
Der KFZ-Brief ist eben kein rechtlicher Beweis wer Eigentümer eines KfZ ist. Lediglich eine Eigentumsvermutung (Indiz)
Siehe auch: Satz 1 der Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Mameghani
http://www.frag-einen-anwalt.de/Eigentumsnachweis-beim-KFZ-notwendig-__f47531.html
Danke für den Hinweis! Man lernt eben nie aus :o)
wenn du nicht im Fahrzeugbrief eingetragen bist, bist du im Zweifelsfall nur der Besitzer. Eigentümer ist weiterhin deine Schwester...
Für mich bist du lediglich Besitzer. Alles andere mag zwar rechtlich irgendwo stehen, aber im ernstfall könnte dir die Schwester das Auto unterm Hintern weg verkaufen. Sie braucht nur zu sagen hier haben Sie den Brief, den Kaufvertrag habe ich leider nicht mehr...
Kann schon sein, dass alles wieder rückabgewickelt werden muss, aber das ist ziemlich schwierig.
Einfacher wäre es gewesen, du wärst auch im Brief eingetragen und den Brief bekommt die Schwester, damit du das Auto nicht ohne ihr Wissen verkaufen kannst.
hat nix mitn Darlehensnehmer zu tun,sondern wer Halter des Fahrzeugs ist
Da steht mein name ....
Wenn Du im Vertrag als Käufer auftrittst, bist Du Eigentümer im rechtlichen Sinne.