1

bin ich jetzt der Eigentümer oder nur Besitzer ?

Frage von PatrickxDD PatrickxDD

meine Schwester kauft auf ihren Namen ein Auto, ich zahle dieses zurück (Kredit) und fahre das Auto. Bin ich jetzt der Eigentümer oder nur der Besitzer ?

-den Kredit zahle ich aber noch.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Summertime98 Summertime98

    Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt. Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB. Der Halter ist nach StVZO der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein,

    Stand bei WIKI

  • 3
    Antwort von newcomer newcomer

    du bist Sponsor, Besitzer ist schwester

  • 3
    Antwort von Avanina Avanina

    In dem Fall gilt der Name auf dem Kaufvertrag des Autos.

    Kommentar von PatrickxDD PatrickxDDPatrickxDD

    Da steht mein name ....

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    Wenn Du im Vertrag als Käufer auftrittst, bist Du Eigentümer im rechtlichen Sinne.

  • 2
    Antwort von Buschist Buschist

    Eigentümer ist dejenige der im Kaufvertrag als Käufer auftritt. Besitzer einer Sache gem. § 90 BGB ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat.

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    Engegen den Meinungen einiger Kommentatoren hier, dass die Person, welche im alten Brief oder in der neuen Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist gleich der Eigentümer ist, sei zu sagen, dass diese Meinung rechtlich falsch ist.

    Massgeblich für den Eigentumsnachweis ist schon immer der Vertrag gewesen.

    oben habe ich schon einen link gesetzt. hier noch einmal die Begründung dafür auf einer anderen website: http://www.motor-talk.de/forum/kfz-eigentumsnachweis-t1189130.html

  • 2
    Antwort von Andretta Andretta

    Eigentümer eines Autos ist derjenige, der im KFZ-Brief eingetragen ist.

    Kommentar von PatrickxDD PatrickxDDPatrickxDD

    Danke (:

    Kommentar von Buschist BuschistBuschist

    Der KFZ-Brief ist eben kein rechtlicher Beweis wer Eigentümer eines KfZ ist. Lediglich eine Eigentumsvermutung (Indiz)

    Siehe auch: Satz 1 der Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Mameghani

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Eigentumsnachweis-beim-KFZ-notwendig-__f47531.html

    Kommentar von Andretta AndrettaAndretta

    Danke für den Hinweis! Man lernt eben nie aus :o)

  • 1
    Antwort von Halbwissender Halbwissender

    wenn du nicht im Fahrzeugbrief eingetragen bist, bist du im Zweifelsfall nur der Besitzer. Eigentümer ist weiterhin deine Schwester...

  • 0
    Antwort von Peachman Peachman

    Für mich bist du lediglich Besitzer. Alles andere mag zwar rechtlich irgendwo stehen, aber im ernstfall könnte dir die Schwester das Auto unterm Hintern weg verkaufen. Sie braucht nur zu sagen hier haben Sie den Brief, den Kaufvertrag habe ich leider nicht mehr...

    Kann schon sein, dass alles wieder rückabgewickelt werden muss, aber das ist ziemlich schwierig.

    Einfacher wäre es gewesen, du wärst auch im Brief eingetragen und den Brief bekommt die Schwester, damit du das Auto nicht ohne ihr Wissen verkaufen kannst.

  • 0
    Antwort von KerstinBausL KerstinBausL

    hat nix mitn Darlehensnehmer zu tun,sondern wer Halter des Fahrzeugs ist

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.