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Bin ich jetzt Arbeitslos?

Frage von Eda38 Eda38

Frage kling bisschen komisch, ich weiß. Eigentlich muss man es ja selbst Wissen ob man Arbeitslos ist oder nicht.

Mein Problem : Ich habe dieses Jahr die 12 Klasse beendet. Das heißt ich hab mein Fachabitur in der Tasche. Ich wollte eigentlich an einer FH studieren, aber der Studiengang den ich wollte, wurde ich nicht angenommen da diverse Papiere fehlten usw. Jetzt muss ich wohl oder Übel auf das kommende Wintersemester warten. Bis dahin mach ich ein Praktikum in einer Pädagogischen einrichten. Hab zwar noch keinen Platz, aber bin auf der suche.

Meine Frage : Bin ich jetzt Arbeitslos und muss mich Arbeitslos melden ?!

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Antworten (7)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Dies ist die offizielle Definition der Agentur für Arbeit für den Begriff "Arbeitslose".

    Arbeitslose sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die beschäftigungslos, nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente sind und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen. Sie müssen für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrem zuständigen Arbeitsamt gemeldet haben.

    Quelle:

    http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/anba/def_auswahlfeld.html

    Sie können sich zwar bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden, eventuell können die Ihnen bei der Suche eines Praktikumsplatzes weiterhelfen, oder andere nützliche Hinweise geben. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG 1 haben Sie nur dann, wenn Sie vorher Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

    Fazit:

    Sie sind nicht verpflichtet sich arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden, wenn Sie von der Agentur für Arbeit keine Leistungen beziehen wollen.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von jasmin89 jasmin89

    Du kannst dich arbeitslos melden wenn du willst. Du erhälst zwar keine Geldleistungen (Arbeitslosengeld) aber der Vorteil ist, dass die Zeit wo du arbeitslos ohne Leistungen gemeldet bist als Anrechnungszeit an die Rentenversicherung gemeldet wird.

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Du kannst dich arbeitslos melden, wenn Du Leistungen des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen willst - aber du musst nicht.

    Kommentar von Knolk KnolkKnolk

    und wer versichert denjenigen dann?

    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Nach der KKV habe ich weiter unten gefragt - wahrscheinlich ist der Frager unter 23 und wohl noch bei den Eltern versichert, aber wie gesagt, unten. Rentenversicherungszeit ist auch eine Leistung - wenn er die will (und das bei seiner Konstellation günstig ist), muss er sich arbeitslos melden, klar. Aber man muss sich nicht arbeitslos melden, es gibt kein Gesetz, das sagt: wer nix zu tun hat, muss zum Arbeitsamt, sondern nur: wer bestimmte Rechte als Arbeitsloser in Anspruch nehmen will, muss sich als Arbeitsloser melden.

    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Leistungen heißt nicht nur Geld, sondern eben auch Vermittlung und so weiter.

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    Antwort von Knolk Knolk

    ich weiß ja nicht wies bei euch in deutschland ist... aber wenn du in österreich nichts zu tun hast, ob finanzielle leistungen oder nicht, und du bis nicht beim AMS (arbeitsmarktservice) angemolden, bist du nichtmehr versichert...

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    Antwort von starkea starkea

    Erstmal: "Arbeitslos" ist ein Adjektiv und muss klein geschrieben werden. Soviel ich weiß, bist Du technisch nicht arbeitslos, weil Du noch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Das soll Dich aber nicht davon abhalten, zum Arbeitsamt zu gehen und um Hilfe bei der Stellensuche zu bitten. Ob Du Anspruch auf Sozialhilfe hast, kann ich nicht beurteilen. Wahrscheinlich sind Deine Eltern unerhaltspflichtig, dann gibt's keine Sozialhilfe, es sei denn, Deine Eltern sind auch arm.

    Kommentar von Eda38 Eda38Eda38

    Nein, meine Eltern sind nicht arm. Und ich möchte auch gar kein Geld haben. Ich will nur wissen ob ich mich melden soll ?! Ich werde ja voraussichtlich bis zum Wintersemester nächsten Jahres nichts haben. Außer der Praktikumsstelle die ich anstrebe für mein Studium. Wohne auch bei meinen Eltern.

    Kommentar von starkea starkeastarkea

    Ja, klar, geh hin und lass Dich beraten. Das ist gratis und kann dazu führen, dass Du jetzt und in Zukunft keine Fehler machst. Das gilt auch für die Studienberatung. Beratung ist immer gut, wenn sie von Sachveständigen geleistet wird, sonst manchmal nicht.

    Kommentar von Knolk KnolkKnolk

    da nimmts aber einer punktgenau mit der RS?

    Kommentar von starkea starkeastarkea

    Aber hallo! Fachabitur und mangelhafte Rechtschreibung? Im Studium gibt es Nachhilfe in Rechtschreibung nur, wenn das in der Schule nicht gelernt worden ist. ;-) Ist doch nicht schlecht, wenn man in diesem Forum mehr lernt als das, wonach man gefragt hat, oder?

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    Antwort von Semilocon Semilocon

    Nein, musste nicht. Arbeitslos wird man erst, wenn man eine Arbeitsstelle verliert und Schule zählt nicht als Arbeit. Du würdest auch kein Hartz kriegen, weil du noch nichts in die Kasse einbezahlt hast.

    Kommentar von Eda38 Eda38Eda38

    Ich hatte einen 400€ Basis Job, den ich gekündigt habe zum 18. diesen Monats. Dann auch nicht Arbeitslos melden?

    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Wie gesagt: arbeitslos melden musst Du Dich dann, wenn Du Leistungen haben willst. Oder z. B. wegen der Kranken- und Rentenversicherung (wie bist du versichert?).

    Kommentar von Eda38 Eda38Eda38

    Ich bin über meine Eltern versichert.

    Kommentar von HektorPedo HektorPedoHektorPedo

    Nee, kein ALG 1. Aber Hartz?

    Kommentar von Eda38 Eda38Eda38

    Ich will gar kein Geld vom Staat oder so. Ich weiß nur nicht ob ich mich dann melden muss. Wegen einer irgendeiner Lücke die nicht sein darf oder so.

    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Das ist - mit Verlaub - Unsinn. Arbeitslosengeld II (im Volksmund: Hartz IV) ist unabhängig von vorheriger Einzahlung, anders als Arbeitslosengeld I, auf das man nur Anspruch hat, wenn man bereits beschäftigt war und eingezahlt hat. Man kann auch direkt nach der Schule arbeitslos sein. Ob der Frager Anspruch auf Hartz IV hat, hängt von seinem Einkommen und Vermögen ab bzw. davon, ob er zu Hause wohnt (und ob er dem Arbeitsmarkt prinzipiell zur Verfügung steht) usw..

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    Antwort von THJ1991 THJ1991

    Ich würde mich Arbeitslos melden und sagen,dass du nichts in Aussicht hast.

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