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Bin ich in Deutschland verpflichtet mit meinem Freund zusammenzuleben???

Frage von MeGu82 MeGu82

Hab folgendes Problem: Ich beziehe Sozialleistungen,habe ein kleines Kind und wohne alleine. Bin aber mit dem KV zusammen,dieser wohnt aber auch alleine. Wir haben in der Vergangenheit zusammengewohnt,aber das funktionierte aus verschiedenen Gründen nicht,so dass ich es momentan noch nicht in Betracht ziehe es wieder zu tun,auch wenn wir ein gemeinsames Kind haben,aber es ist damals zu viel vorgefallen. Nun muß er eine eigene Wohnung(hat bei seinem Vater gewohnt) beziehen.Muß ich nun,weil ich vom Vater Staat Geld bekomme, mit ihm zusammenziehen? Ich würde nämlich gerne erst meine Wohnung kündigen,wenn alles weiterhin gut läuft. Es geht ja schließlich nicht nur um mich.ich habe ja verantwortung für mein kind und möchte das es ihm gut geht. Ich würd mich über antworten freuen. Bitte keine Vorwürfe,ich weiß selber,wie verworren das alles ist,aber ich möchte den selbe Fehler nicht noch einmal begehen.

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Antworten (3)

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    Antwort von moon73 moon73

    Du kannst solange alleine wohnen, wie du es für richtig hältst. Kein Gesetz in Deutschland kann dich dazu "zwingen" , mit dem Vater zusammenzuziehen.

    Kommentar von MeGu82 MeGu82

    auch nicht wenn ich sozialleistungen bekomme? nicht das es nachher heißt,sozialbetrüger. ich komm mir echt komisch vor,weil ich echt angst hab,das die das dann so sehen,falls ich doch in der zukunft mit ihm zusammenziehen möchte. ach man,ist das alles kompliziert,aber das risiko,wieder alleine dazustehen,mit kind diesmal,ist mir halt noch zu groß.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Nein - auch nicht wenn du Sozialleistungen beziehst, du darfst trotzdem getrennt vom Vater leben.

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    Antwort von Sevenid Sevenid

    Es könnte sein, dass die Arge versucht vom Kindesvater Betreuungsunterhalt für Dich zu verlangen, falls Dein Kind noch unter drei Jahre alt ist. Allerdings kann niemand Dich zwingen, mit deinem Freund zusammen zu leben. Zieht Ihr zusammen, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Hierzu gibts eine ganz gute Übersicht: http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

    Kommentar von MeGu82 MeGu82

    das wußte ich schon,aber er verdient zu wenig,als das er uh füs kind und buh für mich zahlen könnte,denn kind geht ja vor. ich hab nur keinen bock,falls man sich nach einiger zeit entschließt doch zusammen zu zieen,einem sozialbetrug unterstellt wird.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Warum solltet ihr gezwungen sein, zusammen zu wohnen?! Wenn man auf Staatskosten lebt, dann kann man, bis man ca 25 ist, evtl noch gezwungen werden, bei den Eltern unterzukommen. Aber ihr beide seid zwei unabhaengige Personen. Stell dir vor, du bist jung und verliebst dich 2-3 Mal ineinen anderen, sollst du dann jedes Mal umziehen? Also keine Angst.

    Kommentar von MeGu82 MeGu82

    es ist halt so,dass er ein einkommen hat.er zahlt ja auch unterhalt.die versuchen halt sehr häufig einem aus allem nen strick zu drehen.

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