gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

158 

Bin ich in Deutschland verpflichtet, meinen Personalausweis ständig bei mir zu führen?

gefragt von agnostikeragnostiker am 11.09.2007 um 13:22 Uhr

Gibt es eine Ausweispflicht in Deutschland? Dabei meine ich nicht den prinzipiellen Besitz eines solchen Dokumentes sondern die eventuelle Notwendigkeit, sich z.B. jederzeit vor einem Polizisten ausweisen zu müssen.

Diese Frage ist vor einigen hundert Tagen schon einmal gestellt worden. Die Antworten konnten mich aber nicht befriedigen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

reise (9747)
personalausweis (329)
ausweispflicht (13)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


gri1su
beantwortet von gri1su am 11. September 2007 13:32
27x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.

Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

Kommentar von 17ccc9bca5c83a48ef547dfc390d5e12smallMoggelle am 25. Oktober 2008 13:16

Das gleiche wollte ich eben auch sagen. Merci beaucoup! Daumen hoch!!


Kabark
beantwortet von Kabark am 11. September 2007 13:25
20x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis mitzuführen, aber:

http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

Kommentar von Klabauter am 11. September 2007 13:53

Es besteht die Pflicht, den Ausweis bei sich zu führen. Der Ausweis ist immer Eigentum der BRD, darf Dir auch jederzeit eingezogen werden (Paß nicht) von Amts wegen.

Haste Probleme damit?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 11. September 2007 13:56

Kannst Du nicht lesen oder keine Links anklicken? Oder hast Du Probleme damit?

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 11. September 2007 13:59

DH!

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 11. September 2007 14:25

Stimmt:

Besitzen - ja, dauernd mitführen - nein.

Als NL muss ich ihn allerdings immer dabei haben... ;-)


anonym
beantwortet von Lissa am 11. September 2007 13:33
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ausweispflicht bezeichnet die in Deutschland und manchen anderen Ländern bestehende Verpflichtung der Staatsbürger einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen. In einigen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden besteht zusätzlich eine ständige Mitführpflicht des Ausweises.

In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht, eine Mitführpflicht ist per Gesetz in Deutschland nicht vorgesehen. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 11. September 2007 13:29
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

als ich noch discomaus war, hat mal ein polizist gesagt, man müsse nicht das original bei sich tragen.

eine kopie tät es auch, nur damit man erkannt wird :o))

Kommentar von Simple_avatar2smallHeartlight am 11. September 2007 13:37

ja, ja die Discomäuse und die Polizisten.... hihi, wirst ihn wahrscheinlich becirct haben (lach)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. September 2007 13:44

niemals, wo denkst du hin, der war schon ein opa in unseren augen damals :o))

lt.seiner aussage muss man nur ersichtlich nachweisen können, dass man die person ist.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 11. September 2007 13:48

hast du was gegen Opa's ??

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. September 2007 13:49

heute nicht mehr, opi :o))

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 11. September 2007 16:00

Warst du denn wenigstens die Person auf der Kopie?...ggg.


anonym
beantwortet von doro23 am 11. September 2007 13:24
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, du musst immer in der lage sein, dich auszuweisen. falls du den pass mal nicht dabei hast, wirst du zwar nicht verhaftet, aber trotzdem bist du dazu verpflichtet, deinen personalausweis immer bei dir zu tragen.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 11. September 2007 13:27

Quelle?

Kommentar von heiuwe am 11. September 2007 13:32

Quelle dürfte schwer sein!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.