agnostiker am 11.09.2007 um 13:22 Uhr
Gibt es eine Ausweispflicht in Deutschland? Dabei meine ich nicht den prinzipiellen Besitz eines solchen Dokumentes sondern die eventuelle Notwendigkeit, sich z.B. jederzeit vor einem Polizisten ausweisen zu müssen.
Diese Frage ist vor einigen hundert Tagen schon einmal gestellt worden. Die Antworten konnten mich aber nicht befriedigen.

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.
Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis mitzuführen, aber:
Es besteht die Pflicht, den Ausweis bei sich zu führen. Der Ausweis ist immer Eigentum der BRD, darf Dir auch jederzeit eingezogen werden (Paß nicht) von Amts wegen.
Haste Probleme damit?
bommel65 am 11. September 2007 14:25 Stimmt:
Besitzen - ja, dauernd mitführen - nein.
Als NL muss ich ihn allerdings immer dabei haben... ;-)
Ausweispflicht bezeichnet die in Deutschland und manchen anderen Ländern bestehende Verpflichtung der Staatsbürger einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen. In einigen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden besteht zusätzlich eine ständige Mitführpflicht des Ausweises.
In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht, eine Mitführpflicht ist per Gesetz in Deutschland nicht vorgesehen. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.
als ich noch discomaus war, hat mal ein polizist gesagt, man müsse nicht das original bei sich tragen.
eine kopie tät es auch, nur damit man erkannt wird :o))
ja, ja die Discomäuse und die Polizisten.... hihi, wirst ihn wahrscheinlich becirct haben (lach)
niemals, wo denkst du hin, der war schon ein opa in unseren augen damals :o))
lt.seiner aussage muss man nur ersichtlich nachweisen können, dass man die person ist.
Discoopa am 11. September 2007 13:48 hast du was gegen Opa's ??
heute nicht mehr, opi :o))
Knowledge am 11. September 2007 16:00 Warst du denn wenigstens die Person auf der Kopie?...ggg.
ja, du musst immer in der lage sein, dich auszuweisen. falls du den pass mal nicht dabei hast, wirst du zwar nicht verhaftet, aber trotzdem bist du dazu verpflichtet, deinen personalausweis immer bei dir zu tragen.