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Bin ich in der Urlaubsabgeltung krankenversichert?

Frage von Rainhardt Rainhardt

Zum 30.04. habe ich selbst gekündigt. Meine Urlaubsabgeltung habe ich mit letzter Gehaltsabrechnung für 9 Tage, d.h.ab 1.5. bis 9.5.09 in der Arbeitsbescheinung dokumentiert bekommen. Bin ich für diese Zeit gesetzlich krankenversichert noch über meinen alten Arbeitgeber oder nicht? Die Krankenkasse sagt ,ich muß mich für diesen Zeitraum freiwillig versichern, das AA hat für diese Zeit einen Ruhezeitraum verhängt.

Stimmt das?

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Antworten (5)

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    Antwort von Wolko Wolko

    Die Urlaubsabgeltung wurde sozialversicherungsrechtlich dem Monat April zugeschlagen. Deshalb lautet die Abmeldung/Entgeltbescheinigung auf den 30.4. Ab 1.5. besteht keine KV mehr. Erst mit dem Alg-Bezug ab 10.5. wieder. Trotzdem braucht man für diese Zeit keine freiwillige Versicherung, da ein nachgehender Leistungsanspruch n. § 19 Abs. 2 SGB V besteht.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn du zum 30.04. deinen Arbeitsvertrag gekündigt hast,bist du natürlich ab dem 1.05. nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt.Das hat nichts mit der Urlaubsabgeltung zu tun. Ab dem 1.05. bist du auch nicht mehr gesetzlich krankenversichert.

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    Antwort von critter critter

    Solange Du bezahlten Urlaub bekommst, bist Du auch krankenversichert. Auf Deiner Lohnsteuerkarte und auf dem Versicherungsnachweis muss auch als Arbeitsende der 9.5. stehen, und so lange bist Du versichert und hast auch Lohnsteuer bezahlt.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du bist bis zum 30.04. Arbeitnehmer, dann nicht mehr. Auch wenn Du Überstunden ausbezahlt bekommst, bist Du trotzdem nicht mehr beschäftigt

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    Antwort von whopper whopper

    Nein, dein AG hat auch für diese Zeit SV Beiträge abgeführt!

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