Ich bekomme ab Januar evt. einen neuen Arbeitsplatz und muss 4 Wochen auf Probe arbeiten. Bin ich während dieser Zeit gesetzlich unfallversichert? Wer kommt für den Schaden auf, wenn mir auf dem Weg zur Arbeit etwas passiert? Immerhin habe ich ja bis dato noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Antworten (10)
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1Antwort von
Haraldus1964 Das kommt wohl drauf an, ob es sich um ein Probearbeitsverhältnis im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder nur eine Probearbeit vor Abschluss eines Arbeitsvertrages handelt. Nähere Infos stehen in einer Pressemitteilung einer gesetzlichen Unfallversicherung = VBG
http://www.vbg.de (Pressemitteilung v. 22.10.2008)
Haraldus1964
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Du musst doch einen Arbeitsvertrag bekommen,in dem dann die Dauer der Probezeit vermerkt ist.Was ist denn mit der Bezahlung für die vier Wochen?
Ich würde den Arbeitgeber noch mal ansprechen und um einen schriftlichen Vertrag bitten,dann bist du immer auf der sicheren Seite. -
1Antwort von
wj2000wj2000
Auch mündliche Verträge sind bindend, für beide Seiten.
Kommentar von
AuswandererAuswanderer Sei dir da mal nicht so sicher!
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1Antwort von
AuswandererAuswanderer
Kein Arbeitsvertrag, keine Versicherung, seit wann kann man Probearbeiten ohne Vertrag? Lass dich nicht verarschen!
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1Antwort von
Mariposa68Mariposa68
Natürlich bist du versichert.
Aber irgendwas musst du unterschrieben haben, oder?
Aber nicht, wenn Sie nur Probearbeitet, wie er / sie, auch dafür musst du Papiere haben.