Hallo, es geht um Ebay! Ich habe ein Trikot reingestellt, welches ich 11 Stunden vor Auktionsende wieder hinaus nehmen wollte.Leider kann man dies nur maximal 12 Stunden vorher tun. Der Käufer will das Trikot haben! Muss ich ihm das schicken?

Ja, wenn er es ersteigert hat, dann ja.. Ebay ist ja kein Wunschkonzert. Entweder ich will was versteigern oder nicht. Dann muß ich auch damit Leben, wenn es für weniger Geld weggeht... .Dieses herraus nehmen gehört sich abgeschaft sobald gebote darauf sind.. SORRY.. Aber das ist eben eine Versteigerung...:)

Na klar bekommt der Käufer das.
Blöde Frage....kurz vor Schluss raus nehmen...tz tz....hast es wohl für´n Appel und ´n Ei verkauft was???
Willkommen in der Ebay-Welt.
P.S.:Deine ganzen Frage stellen Dich komplett in Frage!!

Ja, mußt Du. Es sei denn es ist inzwischen kaputt.
wie meinst du das?
das ist betrug, kann angezeigt werden und du musst das stück zeigen
erweh meint damit: Durch die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung wirst du von der Leistungspflicht befreit und musst das Trikot nicht mehr liefern. Allerdings müsstest du das BEWEISEN und dem Käufer SCHADENSERSATZ erstatten. Besser, stressfreier und mit weniger Konsequenzen für deine eBay-Mitgliedschaft wird es sein, das Trikot zu verkaufen.
Ja, das mußt du. Du hast einen Vertrag abgeschlossen und der ist bindend.

Schau mal in die ebay-AGB's. Du wirst es ihm wohl schicken müssen. Für's nächste Mal wenn das Gebot zu niedrig ist - was ich hier vermute - fang doch einfach mit einem höheren Einstiegspreis an.
ich dachte das Trikot ist voll mit Kaffee?? ja du wirst ihn das schicken müssen,...ansonsten negative Bewertung...

Ja. Du musst dich an Verträge halten. Frag ihn doch einmal ob er nicht verzichten könnte. Aber seine Zustimmung brauchst du.

Das heißt, es wurde sogar schon ein Gebot abgegeben?? Soweit ich weiß, geht es eben 1. nur bis 12 Std. vor Auktionsende, 2. wenn noch kein Gebot abgegeben wurde und 3. nur, wenn ein triftiger Grund besteht, z.B. es wurde bemerkt, dass der Artikel defekt/kaputt o.ä. ist oder der Artikel (warum auch immer) nicht mehr vorhanden ist bzw. existiert. Frag doch mal bei ebay oder in den ebay Foren nach. Da kriegt man immer ganz gute Antworten!
wenn Du dich an die Bedingungen sowie Rechte und Pflichten halten willst,die Du mit Deiner Anmeldung angenommen hast, solltest Du Dir das schon genau überlegen wie vertrauenswürdig Du sein möchtest. Wenn Du zu wenig dafür bekommen hast und das der Grund sein sollte es wieder rauszunehmen, hast Du Pech, Recht hat der Käufer.
Klaro, Kaufvertrag ist gültig. Da kommst du nicht mehr raus. Ausser, der Käufer verzichtet drauf.

Nein!
blumenfrau am 26. Juni 2009 06:57 Warum sollte er nicht müssen?

Gestern hast Du beim versteigerten Trikot Kaffee rübergeschüttet, heute wolltest Du ein anderes Trikot vorzeitig beenden... Hier ist ja gewaltig was faul!!! Wahrscheinlich hast Du beim 1. Angebot nicht genug Geld eingenommen und dann "Kaffee" rübergeschüttet. Es dann noch mal eingestellt, und da Dir der Käufer massiv droht, wolltest Du die 2. Auktion vorher beenden. Nennt man auch Betrug sowas.
Nun,ich denke das man vorsichtig sein sollte mit dem was man von anderen Menschen behauptet und nicht gleich etwas unterstellen oder behaupten. Zum anderen ist ja klar das jeder der bei ebay verkauft weiß das man eine Auktion nur aus absolut ,wenn überhaupt, Gründen beenden kann. Wer kauft ein Auto , fährt den Tank leer und fragt danach erst was der Wagen tankt !?

Das mit dem Kaffee oder ein anderes??? Nichts für ungut, aber das klingt S-E-H-R seltsam... Wenn die Auktion nicht mehr vorzeitig beendet werden konnte, hat der Käufer ein Recht auf den gesteigerten Artikel! Inwiefern und womit solltest Du im recht sein???