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Bin ich im Recht? Ebay!

gefragt von liomessi am 25.06.2009 um 13:22 Uhr

Hallo, es geht um Ebay! Ich habe ein Trikot reingestellt, welches ich 11 Stunden vor Auktionsende wieder hinaus nehmen wollte.Leider kann man dies nur maximal 12 Stunden vorher tun. Der Käufer will das Trikot haben! Muss ich ihm das schicken?


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Ebay (5209)
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mendy82
beantwortet von mendy82 am 25. Juni 2009 13:23
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Ja es ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen.


subsi75
beantwortet von subsi75 am 25. Juni 2009 13:25
4x
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Ja, wenn er es ersteigert hat, dann ja.. Ebay ist ja kein Wunschkonzert. Entweder ich will was versteigern oder nicht. Dann muß ich auch damit Leben, wenn es für weniger Geld weggeht... .Dieses herraus nehmen gehört sich abgeschaft sobald gebote darauf sind.. SORRY.. Aber das ist eben eine Versteigerung...:)


zj1000
beantwortet von zj1000 am 25. Juni 2009 13:23
3x
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Ja


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 25. Juni 2009 13:23
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Na klar bekommt der Käufer das.

Blöde Frage....kurz vor Schluss raus nehmen...tz tz....hast es wohl für´n Appel und ´n Ei verkauft was???

Willkommen in der Ebay-Welt.

P.S.:Deine ganzen Frage stellen Dich komplett in Frage!!


erweh
beantwortet von erweh am 25. Juni 2009 13:24
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Ja, mußt Du. Es sei denn es ist inzwischen kaputt.


Kommentar von liomessi am 25. Juni 2009 13:25

wie meinst du das?

Kommentar von mialena am 25. Juni 2009 13:27

das ist betrug, kann angezeigt werden und du musst das stück zeigen

Kommentar von justiziasgolem am 26. Juni 2009 22:07

erweh meint damit: Durch die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung wirst du von der Leistungspflicht befreit und musst das Trikot nicht mehr liefern. Allerdings müsstest du das BEWEISEN und dem Käufer SCHADENSERSATZ erstatten. Besser, stressfreier und mit weniger Konsequenzen für deine eBay-Mitgliedschaft wird es sein, das Trikot zu verkaufen.


anonym
beantwortet von Cascadena am 25. Juni 2009 13:25
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Ja, das mußt du. Du hast einen Vertrag abgeschlossen und der ist bindend.


Jens1972
beantwortet von Jens1972 am 25. Juni 2009 13:25
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Schau mal in die ebay-AGB's. Du wirst es ihm wohl schicken müssen. Für's nächste Mal wenn das Gebot zu niedrig ist - was ich hier vermute - fang doch einfach mit einem höheren Einstiegspreis an.


BruenoDerStar
beantwortet von BruenoDerStar am 25. Juni 2009 13:23
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Natürlich! Somit hast du gelitten.


anonym
beantwortet von doris11 am 25. Juni 2009 13:23
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ich dachte das Trikot ist voll mit Kaffee?? ja du wirst ihn das schicken müssen,...ansonsten negative Bewertung...


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 25. Juni 2009 13:24
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Jajajajaja. Aber ja doch.


Butterkeks12
beantwortet von Butterkeks12 am 25. Juni 2009 13:26
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Ja. Du musst dich an Verträge halten. Frag ihn doch einmal ob er nicht verzichten könnte. Aber seine Zustimmung brauchst du.


Boschi
beantwortet von Boschi am 25. Juni 2009 13:26
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Das heißt, es wurde sogar schon ein Gebot abgegeben?? Soweit ich weiß, geht es eben 1. nur bis 12 Std. vor Auktionsende, 2. wenn noch kein Gebot abgegeben wurde und 3. nur, wenn ein triftiger Grund besteht, z.B. es wurde bemerkt, dass der Artikel defekt/kaputt o.ä. ist oder der Artikel (warum auch immer) nicht mehr vorhanden ist bzw. existiert. Frag doch mal bei ebay oder in den ebay Foren nach. Da kriegt man immer ganz gute Antworten!


anonym
beantwortet von mialena am 25. Juni 2009 13:26
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wenn Du dich an die Bedingungen sowie Rechte und Pflichten halten willst,die Du mit Deiner Anmeldung angenommen hast, solltest Du Dir das schon genau überlegen wie vertrauenswürdig Du sein möchtest. Wenn Du zu wenig dafür bekommen hast und das der Grund sein sollte es wieder rauszunehmen, hast Du Pech, Recht hat der Käufer.


hansemann
beantwortet von hansemann am 25. Juni 2009 13:29
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Ja, du hast einen Vertrag abgeschlossen


anonym
beantwortet von heinzheinzheinz am 25. Juni 2009 13:33
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Klaro, Kaufvertrag ist gültig. Da kommst du nicht mehr raus. Ausser, der Käufer verzichtet drauf.



23Jenny23
beantwortet von 23Jenny23 am 25. Juni 2009 13:25
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Nein!

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 26. Juni 2009 06:57

Warum sollte er nicht müssen?


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 25. Juni 2009 14:14
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Gestern hast Du beim versteigerten Trikot Kaffee rübergeschüttet, heute wolltest Du ein anderes Trikot vorzeitig beenden... Hier ist ja gewaltig was faul!!! Wahrscheinlich hast Du beim 1. Angebot nicht genug Geld eingenommen und dann "Kaffee" rübergeschüttet. Es dann noch mal eingestellt, und da Dir der Käufer massiv droht, wolltest Du die 2. Auktion vorher beenden. Nennt man auch Betrug sowas.


anonym
beantwortet von Scheveninger am 25. Juni 2009 15:15
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Nun,ich denke das man vorsichtig sein sollte mit dem was man von anderen Menschen behauptet und nicht gleich etwas unterstellen oder behaupten. Zum anderen ist ja klar das jeder der bei ebay verkauft weiß das man eine Auktion nur aus absolut ,wenn überhaupt, Gründen beenden kann. Wer kauft ein Auto , fährt den Tank leer und fragt danach erst was der Wagen tankt !?


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 26. Juni 2009 06:56
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Das mit dem Kaffee oder ein anderes??? Nichts für ungut, aber das klingt S-E-H-R seltsam... Wenn die Auktion nicht mehr vorzeitig beendet werden konnte, hat der Käufer ein Recht auf den gesteigerten Artikel! Inwiefern und womit solltest Du im recht sein???


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