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Bin ich im Recht?

Frage von Blacksheep Blacksheep

Ein Vertreter hat von mir eine Vertragsunterschrift bekommen. Nachdem er weg war habe ich es mir anders überlegt und nach 4 Tagen wieder gekündigt. Per Einschreiben mit Rückschein. Jetzt kommt eine Vertragsbestätigung und sie wollen mir das Geld abbuchen. Ich will jetzt die Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen. Ich bin doch im Recht? Ich war doch in der gesetzlichen Frist, oder?

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Antworten (10)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    ganz so einfach ist es nicht, denn dazu müsstest du erstmal sagen um was für ein Geschäft es geht...

    außerdem steht (mUSS STEHEN) auf den vertragsunterlagen eine widerspruchsklausel, das Problem beginnt dann, wenn der Vertreter einen termin bei dir hatte und es somit nicht als Haustürgeschäft gilt..

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    Antwort von gregor1963 gregor1963

    Du hast ein Rücktrittsrecht. So wie du das schilderst, handelt es dsich um ein Haustürgeschäft. Für solche Geschäfte gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Haustürgeschäft, wenn der Vertreter bestellt wurde? Du solltest mal in den Gesetzen blättern und keine falsche Auskunft geben.

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    Antwort von wernilein wernilein

    ja du hast und bist im recht,laß dich nicht einschüchtern

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Woher weißt du das? Um was für einen Vertrag geht es hier, bist du Hellseher?

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    ja! hast ein rücktrittsrecht von 14 tagen, lass nix abbuchen, droh mit klage wenn sie dir nicht die kündigung akzeptieren wollen, das reicht meist schon

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Mit Klage drohen, wenn man im Unrecht ist? Ganz schön mutig!

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    Antwort von finchen012 finchen012

    Ja du hast Recht du hast 14 tage Zeit zu Kündigen!

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Wo steht das?

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    Antwort von siggischmidt siggischmidt

    Soweit ich weiß hast du 14 Tage Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Google weiß garantiert rat

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Haustürgeschäft? Woher weißt du? Wenn der Vertreter zum Geschäftsabschluss verabredet war ist es kein Haustürgeschäft mehr.

    Da wir nicht wissen, um welchen Vertrag es hier geht, ist eine korrekte Antwort nicht möglich.

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    Antwort von pipapu pipapu

    schau mal bei http://www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.

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    Antwort von ralli16 ralli16

    lies mal hier.

    http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page=1307570.html

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja, Du bist im Recht. Und wenn Du den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein geschickt hast, bist Du auf der sicheren Seite. Kannst ja noch zusätzlich einen Widerruf der Einzugsermächtigung losschicken. Daran müssen sie sich halten. Oder wenn sie schon abgebucht haben, das Geld einfach zurück buchen. Lass Dich nicht einschüchtern: Du bist im Recht.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Du weißt, um welchen Vertrag es hier geht, richtig? Bist von Nebenberuf Hellseher, oder was?

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Ja, ich nehme gern Aufträge entgegen...

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    Antwort von pepsi40 pepsi40

    Nur nicht nachgeben. Hatte den selben Fall mal mit Vorwerk. Die Streiterei dauerte über ein Jahr. Zum Schluß bekamen wir Recht. Kann dir nur empfehlen, einen Anwalt zu nehmen.

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