Ein Vertreter hat von mir eine Vertragsunterschrift bekommen. Nachdem er weg war habe ich es mir anders überlegt und nach 4 Tagen wieder gekündigt. Per Einschreiben mit Rückschein. Jetzt kommt eine Vertragsbestätigung und sie wollen mir das Geld abbuchen. Ich will jetzt die Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen. Ich bin doch im Recht? Ich war doch in der gesetzlichen Frist, oder?
Bin ich im Recht?
Antworten (10)
-
3Antwort von
andreas48andreas48
ganz so einfach ist es nicht, denn dazu müsstest du erstmal sagen um was für ein Geschäft es geht...
außerdem steht (mUSS STEHEN) auf den vertragsunterlagen eine widerspruchsklausel, das Problem beginnt dann, wenn der Vertreter einen termin bei dir hatte und es somit nicht als Haustürgeschäft gilt..
-
1Antwort von
gregor1963 Du hast ein Rücktrittsrecht. So wie du das schilderst, handelt es dsich um ein Haustürgeschäft. Für solche Geschäfte gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
-
1Antwort von
wernileinwernilein
ja du hast und bist im recht,laß dich nicht einschüchtern
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Woher weißt du das? Um was für einen Vertrag geht es hier, bist du Hellseher?
-
-
1Antwort von
LittleDammiLittleDammi
ja! hast ein rücktrittsrecht von 14 tagen, lass nix abbuchen, droh mit klage wenn sie dir nicht die kündigung akzeptieren wollen, das reicht meist schon
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Mit Klage drohen, wenn man im Unrecht ist? Ganz schön mutig!
-
1Antwort von
finchen012finchen012
Ja du hast Recht du hast 14 tage Zeit zu Kündigen!
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Wo steht das?
-
1Antwort von
siggischmidtsiggischmidt
Soweit ich weiß hast du 14 Tage Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Google weiß garantiert rat
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Haustürgeschäft? Woher weißt du? Wenn der Vertreter zum Geschäftsabschluss verabredet war ist es kein Haustürgeschäft mehr.
Da wir nicht wissen, um welchen Vertrag es hier geht, ist eine korrekte Antwort nicht möglich.
-
0Antwort von
pipapu schau mal bei http://www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.
-
-
0Antwort von
ralli16ralli16
lies mal hier.
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page=1307570.html
-
0Antwort von
Virginia47Virginia47
Ja, Du bist im Recht. Und wenn Du den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein geschickt hast, bist Du auf der sicheren Seite. Kannst ja noch zusätzlich einen Widerruf der Einzugsermächtigung losschicken. Daran müssen sie sich halten. Oder wenn sie schon abgebucht haben, das Geld einfach zurück buchen. Lass Dich nicht einschüchtern: Du bist im Recht.
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Du weißt, um welchen Vertrag es hier geht, richtig? Bist von Nebenberuf Hellseher, oder was?
Kommentar von
Virginia47Virginia47 Ja, ich nehme gern Aufträge entgegen...
-
0Antwort von
pepsi40pepsi40
Nur nicht nachgeben. Hatte den selben Fall mal mit Vorwerk. Die Streiterei dauerte über ein Jahr. Zum Schluß bekamen wir Recht. Kann dir nur empfehlen, einen Anwalt zu nehmen.
Haustürgeschäft, wenn der Vertreter bestellt wurde? Du solltest mal in den Gesetzen blättern und keine falsche Auskunft geben.