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Bin ich im Recht?

gefragt von Blacksheep am 18.09.2008 um 7:27 Uhr

Ein Vertreter hat von mir eine Vertragsunterschrift bekommen. Nachdem er weg war habe ich es mir anders überlegt und nach 4 Tagen wieder gekündigt. Per Einschreiben mit Rückschein. Jetzt kommt eine Vertragsbestätigung und sie wollen mir das Geld abbuchen. Ich will jetzt die Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen. Ich bin doch im Recht? Ich war doch in der gesetzlichen Frist, oder?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. September 2008 07:45
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ganz so einfach ist es nicht, denn dazu müsstest du erstmal sagen um was für ein Geschäft es geht...

außerdem steht (mUSS STEHEN) auf den vertragsunterlagen eine widerspruchsklausel, das Problem beginnt dann, wenn der Vertreter einen termin bei dir hatte und es somit nicht als Haustürgeschäft gilt..


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 18. September 2008 07:28
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Soweit ich weiß hast du 14 Tage Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Google weiß garantiert rat

Kommentar von Regenmacher am 18. September 2008 08:23

Haustürgeschäft? Woher weißt du? Wenn der Vertreter zum Geschäftsabschluss verabredet war ist es kein Haustürgeschäft mehr.

Da wir nicht wissen, um welchen Vertrag es hier geht, ist eine korrekte Antwort nicht möglich.


finchen012
beantwortet von finchen012 am 18. September 2008 07:30
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Ja du hast Recht du hast 14 tage Zeit zu Kündigen!

Kommentar von Regenmacher am 18. September 2008 08:23

Wo steht das?


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 18. September 2008 07:31
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ja! hast ein rücktrittsrecht von 14 tagen, lass nix abbuchen, droh mit klage wenn sie dir nicht die kündigung akzeptieren wollen, das reicht meist schon

Kommentar von Regenmacher am 18. September 2008 08:24

Mit Klage drohen, wenn man im Unrecht ist? Ganz schön mutig!


wernilein
beantwortet von wernilein am 18. September 2008 07:31
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ja du hast und bist im recht,laß dich nicht einschüchtern

Kommentar von Regenmacher am 18. September 2008 08:25

Woher weißt du das? Um was für einen Vertrag geht es hier, bist du Hellseher?


anonym
beantwortet von gregor1963 am 18. September 2008 07:39
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Du hast ein Rücktrittsrecht. So wie du das schilderst, handelt es dsich um ein Haustürgeschäft. Für solche Geschäfte gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

Kommentar von Regenmacher am 18. September 2008 08:26

Haustürgeschäft, wenn der Vertreter bestellt wurde? Du solltest mal in den Gesetzen blättern und keine falsche Auskunft geben.


pepsi40
beantwortet von pepsi40 am 18. September 2008 07:50
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Nur nicht nachgeben. Hatte den selben Fall mal mit Vorwerk. Die Streiterei dauerte über ein Jahr. Zum Schluß bekamen wir Recht. Kann dir nur empfehlen, einen Anwalt zu nehmen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 18. September 2008 08:05
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Ja, Du bist im Recht. Und wenn Du den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein geschickt hast, bist Du auf der sicheren Seite. Kannst ja noch zusätzlich einen Widerruf der Einzugsermächtigung losschicken. Daran müssen sie sich halten. Oder wenn sie schon abgebucht haben, das Geld einfach zurück buchen. Lass Dich nicht einschüchtern: Du bist im Recht.

Kommentar von Regenmacher am 18. September 2008 08:27

Du weißt, um welchen Vertrag es hier geht, richtig? Bist von Nebenberuf Hellseher, oder was?

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 18. September 2008 09:48

Ja, ich nehme gern Aufträge entgegen...


ralli16
beantwortet von ralli16 am 18. September 2008 08:19
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anonym
beantwortet von pipapu am 19. September 2008 21:05
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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.


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