DerAufbereiter am 20.02.2008 um 13:50 Uhr
Mal angenommen, ich betreibe ein Forum, in dem ich darauf hinweise, das ich z.B. Kfz Mechaniker bin, und Leuten Tips zu ihren Fahrzeugen gebe. Würde es reichen, deutlich darauf hinzuweisen, das ich jegliche Haftung ausschliesse ? Ich weiss, das ist mehr eine Frage für einen Anwalt, aber vielleicht kennt sich jemand ein wenig aus. Vielen Dank im voraus !

Der Hinweis auf einen Haftungsausschluss reicht allemal, wenn du dein "Forum" privat betreibst. Niemand erwartet dann "haftungsfähige" Auskünfte von dir. Auch ich gebe als Gutachter hier bei GF Auskünfte; wenn diese Auskünfte rechtswirksam sein sollten, weiß auch ein Laie, dass ich dazu den gesamten Sachverhalt kennen und grundsätzliche Analysen machen müsste. Selbst in einer Werkstatt würde man von einem KFZ-Mechaniker nur eine Eingrenzung der Fehlerquellen verlangen; er kann ja nach dem Stand der Technik kein eindeutiges Urteil über eine Diagnose wie "bei mir klappert etwas im Bereich der Hinterachse" abgeben. Und der Terminus "Stand der Technik" ist nun mal die Basis für eine Rechtswirksamkeit.
DerAufbereiter am 20. Februar 2008 14:36 Und wenn dieses Forum gewerblich betrieben werden würde, über meine Firma ?
Knowledge am 20. Februar 2008 14:49 Dann solltest du schon einen rechtsfähigen Haftungsauschluss wie "nach Stand der Technik und auswertbarem Inhslt der Fragestellung" machen.
DerAufbereiter am 20. Februar 2008 15:26 Sie haben nicht zufällig einen verwertbaren Text zur Hand ?
Knowledge am 20. Februar 2008 15:31 Leider nict im Moment. Sieh dir mal den Haftungsausschluss von deiner letzten TÜV-HU an; da müsste es drinstehen. Oder frag Boris hier mal deshalb; er hat sicher die Schublade voll davon...ggg.

Das müsste meiner Meinung nach vollkommen reichen.
Auf vielen Seiten die z.B. die Lottozahlen zeigen steht ja auch unten, klein gedruckt, der Hinweis 'alle Angaben ohne Gewähr'
Um sicher zu gehen würde ich so einen Hinweis an möglichst vielen Stellen in dem Forum unterbringen, so dass niemand behaupten kann er hätte es nicht finden können.
Oder/Und vielleicht eine Art AGB für das Forum erstellen in dem eben dieser Hinweis auch zu lesen ist.
DerAufbereiter am 20. Februar 2008 14:00 Das denke ich auch. Aber die Sache ist halt, das man als ausgebildeter die Antworten gibt. Das macht die Sache vielleicht komplizierter, als wenn ich nur als " porschefred" meinen Senf dazu gebe.
Du solltest Dich doch mit dem Thema Deiner Arbeit am besten auskennen und wissen, was Du sagen darfst und was nicht. Wenn Du zusätzlich Quellenangaben machst, zum Beispiel "meine persönliche Vorliebe ist schwarz" oder "bei uns in der Werkstatt machen wir das so" oder "in der Wartungsvorschrift des Herstellers steht" kannst Du auch keine rechtlichen Probleme bekommen. Immerhin ist das, was Du gesagt oder nicht gesagt hast, schriftlich fixiert.
Wenn Du Tuning Massnahmen empfiehlst, gibst Du halt einen Warnhinweis dazu ("selbstverständlich können Sie 500 kW aus 928 ccm Hubraum herausholen. Bei verhaltener Fahrweise übersteht der Motor bis zu zwei Rennen").
Generell alle Aussagen ohne Gewähr zu geben, schreckt eher ab. Oder würdest Du zu einer Werkstatt gehen, die Dein Auto repariert, aber "ohne Gewähr"? Für die Arbeiten, die andere Leute an ihren Fahrzeugen vornehmen, kannst Du natürlich keine Verantwortung übernehmen. Und das irgendwo aufzuschreiben (so im Sinne eines Caveat: was sollte man wissen, wenn man selbst an Autos herumschraubt, welche Sicherheitsregeln gibt es, welche Werkzeuge braucht man, wozu sollte man spezielle Kenntnisse mitbringen, was ist mit Vorsicht zu geniessen, wo sollte man besser die Finger weg lassen, was kann schief gehen) bietet Dir Absicherung und bringt den Kunden Mehrwert. Ich würde es aber nicht als AGB formulieren, sondern als Rat vom Fachmann. Auflockern kannst Du es vielleicht durch spektakuläre Fälle aus der Werkstattpraxis ;-)
das hab ich mir vorsichtshalber auch mal bei mir ins Profil kopiert,ich hoffe das ist ok für dich.
Ist's. Eine Verbreitung ist sogar erwünscht. No Copyright :-)
Vielen Dank !