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Bin ich gewerblich oder privat bei Ebay?

gefragt von Jeanette1980 am 09.04.2008 um 17:35 Uhr

Hallo,

ich bin bei Ebay als privater Verkäufer angemeldet. Jetzt habe ich angefangen, diverse Kleidungsstücke zu nähen, die ich bei Ebay verkaufe. Das wird ca. 30 bis 40 Verkäufe ergeben bei Ebay pro Monat, pro Stück 10 - 20 EUR (geschätzt, hab erst angefangen). Wie wird sowas gehandhabt? Muss ich mich jetzt als Gewerbe anmelden bzw. die Umsätze dem FA mitteilen und Steuern zahlen? Als Hinweis, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet als Künstlerin (bin Tänzerin), zählt das darunter?

Danke für eine Antwort.

Jeanette


Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. April 2008 17:52
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Du meldest vorher gewerbe an und markierst das genauso im Profil. Die Steuerbehörden kontrollieren gerne diejenigen, die öfters was verkaufen.


anonym
beantwortet von ichnoki am 9. April 2008 18:18
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Hast du wirklich einen Gewerbeschein als Tänzerin? Soweit ich weiß, sind Künstler (auch Therapeuten, Anwälte, Immobilienmakler etc.) Freiberufler und nur beim Finanzamt gemeldet... Wie auch immer, du musst auf ebay UNBEDINGT ein gewerbliches Konto anmelden. Da sind Stückzahlen egal. Worauf es ankommt: du kaufst Waren (Stoffe + Zubehör) um sie (nach "Zusammenführung") wieder zu verkaufen. Ergo: du handelst gewerblich. Als erstes rufst du beim Finanzamt an und meldest die Tätigkeit. Die werden dir sagen ob du dafür deine Steuernummer ebenfalls nutzen kannst. Dann gehst du zu deinem zuständigen Ordnungsamt und lässt deinen Gewerbeschein erweitern (bisher und weiterhin: Tänzerin/Künstlerin - neu: Schneidereiarbeiten und Handel), so ähnlich müsste es lauten. Die zuständigen Beamten kennen den genauen Wortlaut. Den neuen Gewerbeschein sendest du ans Finanzamt und du bekommst noch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ja schonmal ausfüllen musstest für deine bisherige Tätigkeit. Pokere da nicht zu hoch mit deinem zu erwartenden Gewinn in den ersten Jahren, du musst ja erst einmal investieren. Ob du MwSt abführen willst musst du selbst entscheiden, ich würde dir das im ersten Jahr noch nicht raten. Ab einer bestimmten Summe MUSST du aber (Höhe sagt dir das Finanzamt). Zu guter Letzt meldest du dich bei der Handwerkskammer (ich denke die ist zuständig, ansonsten IHK). Die Mitgliedschaft ist meines Wissens bis zu einem UMSATZ von 5000 € Beitragsfrei. Ich denke das war es. Als denn: Viel Erfolg!! Und wenn du noch Fragen hast - frag ;-)


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 9. April 2008 17:37
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Ich würde Dir raten es als Gewerbe anzumelden, vor wenigen Tagen gab es dazu ein Bericht im Fernsehen, ab 30 Verkäufe pro Monat bei Ebay gilt man als gewerblich.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. April 2008 17:39
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vorsorglich würde ich das Anmelden, bei den Steuergeiern weiß man nie oder eine lausige Abmahnung ist ganz schnell unterwegs von beschäftigungslosen Abmahnanwälten..

Kommentar von Jeanette1980 am 9. April 2008 17:42

Wie macht man das, ich mache durch Stb. ja schon die St-Erklärung für das Künstlergewerbe, wird das einfach in einer Excel-Liste geführt und zum Künstlergewerbe dazugezählt? Ist ja eigentlich auch Kunst, da ich die Tänzerklamotten ja selbst herstelle.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 9. April 2008 17:53

Gewerbe muss bei der zuständigen Kammer angemeldet werden (IHK oder HK). Kostet ungefähr 30 €. Dann brauchst du eine Steuernummer und dann kannst du schon loslegen. Denk aber daran dass du Gewerbesteuer zahlen mußt! Ansonsten kann das ein teures Vergnügen werden.


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. April 2008 19:52
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Sobald du etwas zur Gewinnerzielung herstellst und verkaufst bist du gewerblicher Verkäufer







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