Hallo Zusammen,
bin seid kurzem Vater eines kleinen Sohnes.Ist echt ein Prachtjunge!!! Meine Freundin (Mutter meines Sohnes) erhält Hartz 4. Nun schreibt das Arbeitsamt mir, das ich Unterhalt für meinen Sohn und für die Mutter meines Sohnes bezahlen soll. Für meinen Sohn bezahle ich auch Unterhalt, ist in meinen Augen auch selbstverständlich, aber für die Mutter? Im Netz habe ich gelesen, dass das nur für Väter zählt die schon mit der Mutter zusammengelebt haben. Ich habe aber noch nie mit ihr zusammengelebt. Könnte mir mal jemand sagen, ob die Unterhaltsforderung des Arbeitsamtes für die Mutter berechtigt ist?
Danke!

Ja, nach § 1615 l Abs 2 BGB besteht die Unterhaltspflicht, wenn die Mutter wegen der Kinderbetreung nicht arbeitet.

Wenn sie Deinen Sohn versorgen und erziehen soll musst Du schon mindestsens einen monetären Anteil daran haben.
Was ist das für eine Frage? Dein Kleiner MUß!!!! versorgt werden. Da sollte es für Dich Ehrensache sein, sofern du dazu in der Lage bist. Geht es der Mutter gut, geht es auch dem Kind gut. Denke immer daran. L.G.

Hallo, mein Ex hatte mal von Arbeitsamt einen Brief bekommen, weil er mir und dem Kind Unterhalt zahlen sollte. Wir haben auch nie zusammen gewohnt. Es kommt auf den Verdienst an, ob man der Kindesmutter Unterhalt zahlen muss, da sie ja bis zu 3 Jahre nicht arbeiten gehen kann. Der Vater meiner Tochter verdiente zuwenig um an uns beide Unterhalt zu zahlen. Nur an das Kind. Wenn du genug verdienst, musst du auch zahlen. Ich kann dir jetzt aber nicht genau sagen, ab welchen Betrag. Ich kannte mal einen Fall, da hat der Vater bei Airbus gearbeitet und musste für Mutter und Kind 700 Euro zahlen.
nein, musst du nicht. du hast die pflicht für deinen lütten zu zahlen (was du ja auch tust), aber nicht für die mama.
Miss Marple am 7. Juni 2008 22:07 doch muss er wohl leider schon! Siehe Antwort von vollyhn
das hab ich noch nie gehört:(
...bin sprachlos
Ganz so einfach ist die Sache wohl nicht, es geht ja wohl darum ob die Mutter dauerhaft nicht arbeitet, bspw stünde ihr (und dir?) ja auch Elterngeld zu, so sie vorher einen Job gehabt hätte.

Du bist der Mutter vor und nach der Geburt für eine Zeitlang unterhaltspflichtig, sonst nicht.
Es dreht sich hier exact um die akute "Schutzzeit" in welcher sie Geburtsbedingt nicht in der Lage ist irgendwas zu tun.
Frag beim Jugendamt nach, die wissen sowas!
Danke erstmal an alle die so schnell geantwortet haben!!!
Zu kraudischen: Es geht hier nicht darum, ob ich zahlen will oder nicht. Ich zahle so oder so. Aber warum soll ich dem Arbeitsamt Geld schenken, wenn ich es nicht muss. Denn die beiden haben nix davon, wird eins zu eins von ihrem Hartz4 Anteil abgezogen. Das kanns doch nicht sein. Angeblich solls denen doch besser gehen, wenn ich zahle. Zu sabrinakimberly: Danke für die Erklärung an einem Fallbeispiel! Jetzt hörst du vom zweiten mal von solch einem Fall, ich soll noch ein bißchen mehr als 700€ für beide zahlen. Und das schlimmste ist, ihren Hartz4-Satz bezahle ich somit fast vollstaendig.