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Bin ich für ein Kind mit eigener Wohnung noch unterhaltspflichtig?

Frage von sina1961 sina1961

Meine Tochter ist 22, studiert seit März und hat eine eigene Wohnung. Wir haben jetzt Kindergeld beantragt. Bin ich noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?

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Antworten (9)

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    bis zum ende der ausbildung bist du unterhaltspflichtig. es sei denn du lebst unter dem existenzminimum

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Aber klar! Wer sollte denn sonst unterhaltspflichtig sein?

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    Antwort von blablubblub blablubblub

    Ja, bis zum Ende der Ausbildung ... es sei denn, sie hat zwischendrin schonmal richtig gut verdient, ich glaub, dann aendert sich das!

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    wenn du es zahlen kannst(wird vom amt nachgeforscht)dann ja,sonst nein

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    Antwort von Buddysuperdog Buddysuperdog

    die eigene Wohnung hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, sondern das Ende der Ausbildungszeit...sollte man sich vor der zeugung eines Kindes überlegen...gelle???

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    Antwort von Sarra72 Sarra72

    Ja, soweit ich weiß- bis zum 26. vollendeten Lebensjahr.

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Ich denke schon! Sie hat kein eigenes Einkommen.

    Kommentar von Chwasc ChwascChwasc

    Bis zum Ende einer Ausbildung oder 27. Lebensjahr. Aber die Ausbildung muß zügig von statten gehen.

    Kommentar von blablubblub blablubblubblablubblub

    Ich glaube, da gibts keine Altersbegrenzung. Das ist irgendwie ne komische Regelung ... Die Unterhaltspflicht gilt fuer die erste Ausbildung, und ich glaub, in Ausnahmefaellen auch ueber das 27. Lebensjahr hinaus.

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    Antwort von RallyMelly RallyMelly

    ja, du musst Unterhalt an deine Tochter leisten, sofern du dazu fähig bist...das wird vom Amt anhand Lohnabrechnungen etc. nachgerechnet. Außerdem hast du bei einem Volljährigen Kind einen selbstbehalt von 1000 Euro. (nicht wie bei einem minderjährigen Kind) und deine Tochter könnte ja auch Kellnern gehen, etc. Nebenjobs um nicht die volle Belastung an dich weiterzugeben.

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    Antwort von blablubblub blablubblub

    Sorry, doppelt abgeschickt ... doofes Teil!

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