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Bin ich für ein Kind mit eigener Wohnung noch unterhaltspflichtig?

gefragt von sina1961 am 05.08.2009 um 19:34 Uhr

Meine Tochter ist 22, studiert seit März und hat eine eigene Wohnung. Wir haben jetzt Kindergeld beantragt. Bin ich noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?

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Studium x 3.841 Kindergeld x 1.131 Eigener Haushalt x 5

kikkerl
beantwortet von kikkerl am 5. August 2009 19:36
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bis zum ende der ausbildung bist du unterhaltspflichtig. es sei denn du lebst unter dem existenzminimum


Volker13
beantwortet von Volker13 am 5. August 2009 19:35
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Aber klar! Wer sollte denn sonst unterhaltspflichtig sein?


anonym
beantwortet von blablubblub am 5. August 2009 19:35
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Ja, bis zum Ende der Ausbildung ... es sei denn, sie hat zwischendrin schonmal richtig gut verdient, ich glaub, dann aendert sich das!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 5. August 2009 19:38
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wenn du es zahlen kannst(wird vom amt nachgeforscht)dann ja,sonst nein


Buddysuperdog
beantwortet von Buddysuperdog am 5. August 2009 19:38
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die eigene Wohnung hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, sondern das Ende der Ausbildungszeit...sollte man sich vor der zeugung eines Kindes überlegen...gelle???


anonym
beantwortet von Sarra72 am 5. August 2009 19:37
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Ja, soweit ich weiß- bis zum 26. vollendeten Lebensjahr.


anonym
beantwortet von Annaberg am 5. August 2009 19:35
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Ich denke schon! Sie hat kein eigenes Einkommen.

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 5. August 2009 19:37

Bis zum Ende einer Ausbildung oder 27. Lebensjahr. Aber die Ausbildung muß zügig von statten gehen.

Kommentar von blablubblub am 5. August 2009 19:39

Ich glaube, da gibts keine Altersbegrenzung. Das ist irgendwie ne komische Regelung ... Die Unterhaltspflicht gilt fuer die erste Ausbildung, und ich glaub, in Ausnahmefaellen auch ueber das 27. Lebensjahr hinaus.


anonym
beantwortet von RallyMelly am 18. Oktober 2009 12:24
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ja, du musst Unterhalt an deine Tochter leisten, sofern du dazu fähig bist...das wird vom Amt anhand Lohnabrechnungen etc. nachgerechnet. Außerdem hast du bei einem Volljährigen Kind einen selbstbehalt von 1000 Euro. (nicht wie bei einem minderjährigen Kind) und deine Tochter könnte ja auch Kellnern gehen, etc. Nebenjobs um nicht die volle Belastung an dich weiterzugeben.


anonym
beantwortet von blablubblub am 5. August 2009 19:35
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Sorry, doppelt abgeschickt ... doofes Teil!


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