Meine Tochter ist 22, studiert seit März und hat eine eigene Wohnung. Wir haben jetzt Kindergeld beantragt. Bin ich noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?

bis zum ende der ausbildung bist du unterhaltspflichtig. es sei denn du lebst unter dem existenzminimum

Aber klar! Wer sollte denn sonst unterhaltspflichtig sein?
Ja, bis zum Ende der Ausbildung ... es sei denn, sie hat zwischendrin schonmal richtig gut verdient, ich glaub, dann aendert sich das!
wenn du es zahlen kannst(wird vom amt nachgeforscht)dann ja,sonst nein

die eigene Wohnung hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, sondern das Ende der Ausbildungszeit...sollte man sich vor der zeugung eines Kindes überlegen...gelle???
Ja, soweit ich weiß- bis zum 26. vollendeten Lebensjahr.
Ich denke schon! Sie hat kein eigenes Einkommen.
Chwasc am 5. August 2009 19:37 Bis zum Ende einer Ausbildung oder 27. Lebensjahr. Aber die Ausbildung muß zügig von statten gehen.
Ich glaube, da gibts keine Altersbegrenzung. Das ist irgendwie ne komische Regelung ... Die Unterhaltspflicht gilt fuer die erste Ausbildung, und ich glaub, in Ausnahmefaellen auch ueber das 27. Lebensjahr hinaus.
ja, du musst Unterhalt an deine Tochter leisten, sofern du dazu fähig bist...das wird vom Amt anhand Lohnabrechnungen etc. nachgerechnet. Außerdem hast du bei einem Volljährigen Kind einen selbstbehalt von 1000 Euro. (nicht wie bei einem minderjährigen Kind) und deine Tochter könnte ja auch Kellnern gehen, etc. Nebenjobs um nicht die volle Belastung an dich weiterzugeben.