Meine Tochter ist 22, studiert seit März und hat eine eigene Wohnung. Wir haben jetzt Kindergeld beantragt. Bin ich noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?
Bin ich für ein Kind mit eigener Wohnung noch unterhaltspflichtig?
Antworten (9)
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4Antwort von
kikkerlkikkerl
bis zum ende der ausbildung bist du unterhaltspflichtig. es sei denn du lebst unter dem existenzminimum
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4Antwort von
blablubblubblablubblub
Ja, bis zum Ende der Ausbildung ... es sei denn, sie hat zwischendrin schonmal richtig gut verdient, ich glaub, dann aendert sich das!
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1Antwort von
steffi12345steffi12345
wenn du es zahlen kannst(wird vom amt nachgeforscht)dann ja,sonst nein
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1Antwort von
BuddysuperdogBuddysuperdog
die eigene Wohnung hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, sondern das Ende der Ausbildungszeit...sollte man sich vor der zeugung eines Kindes überlegen...gelle???
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RallyMellyRallyMelly
ja, du musst Unterhalt an deine Tochter leisten, sofern du dazu fähig bist...das wird vom Amt anhand Lohnabrechnungen etc. nachgerechnet. Außerdem hast du bei einem Volljährigen Kind einen selbstbehalt von 1000 Euro. (nicht wie bei einem minderjährigen Kind) und deine Tochter könnte ja auch Kellnern gehen, etc. Nebenjobs um nicht die volle Belastung an dich weiterzugeben.
Bis zum Ende einer Ausbildung oder 27. Lebensjahr. Aber die Ausbildung muß zügig von statten gehen.
Ich glaube, da gibts keine Altersbegrenzung. Das ist irgendwie ne komische Regelung ... Die Unterhaltspflicht gilt fuer die erste Ausbildung, und ich glaub, in Ausnahmefaellen auch ueber das 27. Lebensjahr hinaus.