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Bin ich evtl. unterhaltspflichtig gegenüber meinem Noch-Ehemann?

Frage von Eule0879 Eule0879

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem.. Mein Noch-Mann und ich leben seit 2 Jahren getrennt (haben im Juli 07 geheiratet) und die Scheidung wurde im Januar diesen Jahres endlich eingereicht. Freitag wäre eig. unser Scheidungstermin, doch leider ist der Richter erkrankt und der Termin wird verschoben. Dauert sicher wieder gut 2 - 3 Monate.

Jetzt steht mein Mann aber kurz vor der Insolvenz wenn ich die Fakten richtig einschätze und nun tun sich mir einige Fragen auf. Während der noch bestehenden Ehe bin ich sicher Unterhaltspflichtig. Was ist danach, wenn er insolvent ist? Nachehelichen Unterhalt haben wir bei Gericht ausgeschlossen (kein Ehevertrag, nur im Scheidungsantrag), aber geht das dann so einfach? Ich würde ja dann im Grunde seine Schulden abzahlen die er mit seiner Firma gemacht hat, da bis auf einen Selbstbehalt sein verdienst gepfändet würde. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass er wieder als angestellter Arbeiten wird (kann er und muss er ja sicher). Solange er ALG II bezieht müsste ich so oder so zahlen, richtig? Weis jemand wie lang? Oder kann ich mit einem jetzt erstellten Ehevertrag viell. noch was retten? Ich muss schon die Scheidungskosten allein tragen, da mein Mann nicht kann. Das reisst mich schon ganz schön rein und Unterhaltszahlungen würden mich vor eine schwierige Situation stellen... Wie das immer so ist...

LG/ K.

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Antworten (9)

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    Antwort von Reling Reling

    Um Unterhaltsverpflichtungen zu bedingen, muss eine Ehe mindestens zwei Jahre dauern.

    Danach hat bei einer Trennung der wirtschaftlich Leistungsfähigere dem anderen gegenüber Unterhaltsverpflichtungen.

    Wenn dein Gatte jedoch kein Geld von dir will, dann ist doch eh alles klar.

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    Antwort von Danny1984 Danny1984

    Sry,hilft dir jetzt nicht weiter. Will nur meinen persönlichen Senf dazu geben.

    Deshalb sag ich immer: NICHT HEIRATEN!

    Da handelt man sich doch nur Ärger mit ein. Vor allem,wie in deinem Fall,wenn gerade mal 1 Jahr in der Ehe gut gelaufen ist und man die anderen 2 Jahre direkt getrennt lebt.

    Da habt ihr den Schei.ss.

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    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Wie das eben so ist, wenn man 1 ganzes Jahr verheiratet war, und dann schon getrennt lebt....

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    Antwort von Eule0879 Eule0879

    Kinder sind zum Glück keine im Spiel. Bisher habe ich an meinem Mann noch kein Geld bezahlt, noch kommt er irgendwie selbst über die Runden und will auch kein Geld von mir. Wir verstehen uns generell noch sehr gut und er hat selber keine Lust darauf von mir abhängig zu sein. Wenn er aber ALGII beziehen würde, dann könnte mich doch das Amt zu Unterhalt zwingen, oder? Da kann mein Mann 3x sagen, dass er nichts von mir will... richtig?

    Einen eigenen Anwalt habe ich nicht, wir haben aus Kostengründen einen Anwalt genommen. Ich wollte das aus bestimmten Gründen auch so. Er hat die Scheidung eingereicht, ich stimme nur zu.

    LG/ K.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Bei einer so kurzen Ehedauer käme nachehelicher Unterhalt nur dann in Betracht, wenn es gemeinsame Kinder gäbe. Ansonsten kannst Du ganz beruhigt sein.

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Solange ihr noch Verheiratet seit bist du für deinen Ehemann unterhaltspflichtig, nur wenn du finanziell so schlecht gestellt bist das du keine Unterhalt zahlen kannst musst du keinen Zahlen.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Oha - hast Du keinen eigenen Anwalt, der Dir das sagen kann?

    Während der Ehe bis zum Scheidungstermin bist Du unterhaltspflichtig - Du hast ja sicherlich bisher auch schon bezahlt. Aber die Unterhaltspflicht bedeutet nicht die Pflicht, seine Schulden zu tilgen.

    Bei nachehelichem Unterhaltsverzicht ist jeder für sich selbst verantwortlich.

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    Antwort von AriSina AriSina

    Hehe hat ja lange gehalten die Ehe, wenn ihr 07 geheiratet habt, aber schon seit 2 Jahren getrennt lebt. DH!

    Frage bei dieser Sache mal lieber deinen Anwalt, der wird dir sicher mehr weiterhelfen können.

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    Antwort von pimkiie pimkiie

    Unterhalt ist gehaltsabhängig. Dh wenn du lt. Düsseldorfer Tabelle (siehe Google) zu wenig verdienst musst du auch keinen Unterhalt zahlen. Für die nächste Hochzeit aber in jedem Fall: Ehevertrag!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Der Ehevertrag schützt nicht vor Unterhaltsforderungen, Regelungen die eine Unterhaltsverzicht vorsehen sind regelmässig nicht gültig.

    Kommentar von pimkiie pimkiiepimkiie

    Sofern beide Ehepartner im Fall der Fälle auf den Unterhalt verzichten und dieses schreiben notariell beglaubigt ist, ist es gültig. Meine Eltern haben gerade Erfahrungen mit dem Thema gemacht.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das geht genau so lange wie keine Kinder vorhanden sind und keiner der Ehepartner durch den Ehevertrag übermässig benachteiligt wird.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Im übrigen geht es hier um eine noch nicht geschiedene Ehe.

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