Ich habe heute im Wald Tannengrün mit gehen lassen.Allerdings war das Grün am Boden gelegen,die Baüme wurden gefällt.meine nachbarin beschuldigt mich des Diebstahls.Ich sehe das nicht so,wer hat recht?
Antworten (11)
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FL1991FL1991
:D okay. rein rechtlich gesehen hat sie wohl recht.
aber abgesehen dass die waldarbeiter eh nicht auf die äste scharf sind (die bleiben liegen, oder werden bestenfalls gehäckselt) wird das den besitzer des waldes sehr wahrscheinlich nicht die bohne intressieren, dass du dir ein paar zweige mitgenommen hast. denen gehts um das stammholz. alles andere bringt kein geld.
außer du brichst zweige ab, damit beschädigst du bäume, und das kann ärger geben
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drcharliedrcharlie
...ja - war die Nachbarin auch im Wald?!?
Ist natürlich eine Grauzone; man kann sich aber erkundigen, z. B. beim Förster, was geht und was nicht. Wenn jeder im Wald mitnimmt, was ihm gerade einfällt und gefällt, ist das sicher nicht gut für den Wald. Wenn jeder illegal sein Tannenbäumchen fällt - das brauche ich ja nicht zu erklären. Was schon zwei, drei Tage lang auf dem Boden herumliegt, kann man nicht mehr verkaufen; da würde ich mir auch keinen Kopf machen, wie gesagt, einfach mal einen Förster fragen, dann weißt Du das beim nächsten Mal und - auch Deine Nachbarin!
Gruß
DC
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Stockente Sieh es gelassen! Die Nachbarin will sich nur aufspielen.
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larry2010larry2010
pusegnubbel hat dazu eine gute antwort mit quelle gegeben.
auserdem denke ich kommt es auf die menge an, wie bei pilze sammeln oder esskastanien.
wenn man ein, zwei äste für die deko zu hause mitnimmt dürfte es in den meisten fällen in ordnung sein, sofern es kein naturschutzgebiet ist.
die nachbarin kann es gerne anzeigen, aber es ist die frage, wie gross das öffentliche interesse an einer verfolgung ist.
wenn nicht ganze horden dort unterwegs sind und mit zweigen heimkehren, wird es keien konsequenzen für dich ahebn
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TomBerlinTomBerlin
Ob es Diebstahl war, hängt davon ab, was es für ein Wald war und welches Gesetz dort seine Gültigkeit hat. In vielen Wäldern darf man nämlich Totholz sammeln, aber nicht in allen. Selbst wenn es Diebstahl war, hast du nichts zu befürchten, es geht ja nur um wenige Cent...das Verfahren wird mit ziemlicher Sicherheit eingestellt.
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1Antwort von
pusegnubbelpusegnubbel
Was im Wald am Boden liegt, nicht für den Eigner zur Nutzung bestimmt ist und nicht unter Arten-, Natur- oder sonstigem Schutz steht ist für jedermann zugängig. Da ich in diesem Fall nicht sicher bin, ob das Zeug nicht auch vertickt werden sollte, werde ich mich allerdings nicht festlegen. Fest steht: Was im Wald auf dem Boden liegt darf mitgenommen werden..
"Am Boden liegendes Reisig darf, abhängig von dem jeweils geltenden Kommunal- oder Landesrecht, im Wald von jedem gesammelt werden, ohne einen Waldfrevel zu begehen (im Gegensatz zum Holzschlagen). Im Land Berlin ist der Erwerb eines „Raff- und Leseholzscheines“ erforderlich[1], im Freistaat Sachsen kann eine Mitnahme gestattet sein[2]."
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisig
Da dein Holz unter diese Definition fallen dürfte, behaupte ich, dass du dich rechtens verhalten hast, von obiger Ausnahme abgesehen.
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PunkExpertPunkExpert
Dem Verfahren würde ich relativ gelassen entgegensehen....Gruß an die Frau Nachbarin !
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ruebe13ruebe13
Das muß dir deine Nachbarin erstmal nachweisen und außerdem hast du ja den Wald von Geäst befreit :)
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stahlhartstahlhart ja so sehe ich es auch
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PeRiBaPeRiBa
Ja, das ist Diebstahl. Du weißt ja gar nicht, wem das Holz gehört!
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FL1991FL1991 tannengrün und abgesägte kleine zweige bringen denen kein geld, und sind so gesehen ein "abfallprodukt" bei der baumfällung. es geht wie ich schon sagte rein um das stammholz, der rest lässt sich nicht verkaufen und bleibt als totholz im wald liegen oder wird gehäckselt.
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pusegnubbelpusegnubbel Tannengrün wird von Floristenbetrieben für enorme Preise verkauft. Damit könnten sie theoretisch schon gewinn machen. Allerdings ging es in diesem Fall wahrscheinlich nicht darum.
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PeRiBaPeRiBa Es geht überhaupt nicht um den Wert. Grundsätzlich ist die Mitnahme einer fremden Sache Diebstahl. Es wird erst vom Staatsanwalt geklärt, wie der Wert ist und ob man angeklagt wird!
Wenn es ein Privatwald ist, ist es Diebstahl. Wenn es ein Naturschutzgebiet ist, darf er erst recht nichts mitnehmen.
Und wo steht das im Widerspruch zu einer meiner Aussagen?