Servus... darf ich als Werkstudent arbeiten, wenn ich bspw. über die ein Institut für Lernsysteme eine Lehre absolviere? Laut den Unterlagen habe ich ja ein "Studiumausweis". Ich war nämlich heute aus reiner Neugierde bei Mces und habe bei der Personalverwaltung angefragt, aber diese wussten auch nicht weiter.
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
alicia85alicia85
Das ILS verwendet für seine Fernlehrgänge zwar den Überbegriff "Fernstudium", jedoch handelt es sich hier um keine klassichen Fernstudiengänge, wie sie z.B. die Euro-FH anbietet (http:www.euro-fh.de). Dort kann man akademische Abschlüsse (Bachelor, Master und Diplom) absolvieren.
Beim ILS nimmt man an Fernkursen teil, kann sich auch als "Fernstudent" bezeichnen, ist aber kein richtiger Student, bzw. kann keine Tätigkeit als Werkstudent annehmen.
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1Antwort von
FernstudiumFernstudium
Beim ILS kannst Du keine "Lehre" im klassischen Sinn machen, sondern Fernlehrgänge belegen. Und diese sind nicht-akademisch, Du bist also in dem Sinne kein Student.
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0Antwort von
ksk0105ksk0105
+++ Als Student mit Nebentätigkeit bin ich ja ein Werkstudent. +++
Ist das auch zugelassen, so als Werkstudent offziell beschäftigt zu werden, wenn man bspw. bei der ILS "studiert"?
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