Also in der Stadt in der ich wohne gibt es so etwas wie einen zentralen Jugendtreff. Eine Skateanlage. Allerdings kommt es dort selten zu Straftaten. Z.B. Konsumierung von Alkohol minderjähriger, usw... Letztens ist es Früh um zwei zu einer größeren Auseinandersetzung mit der Polizei gekommen, Flaschen sind geflogen etc... Seit dem kommen öfter Polizisten gegen 7, 8, 9 Uhr dort hin und nehmen die Personalien von jedem auf. Nun zu meiner Frage, muss ich ihnen meiner Personalien vorlegen. Das hab ich sie letztes mal gefragt, sie sagten zur Vorbeugung. Allerdings hab ich schon öfter damit erfahrungen gemacht, das sie die lieben Beamten auch gerne mal so etwas ausdenken. ----> Bin ich dazu verpflichtet ihnen meine Personalien auszuhändigen? Bitte um schnelle Antwort mfG Tyhop
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10Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
PepsiMasterPepsiMaster
Ja, dazu bist Du verpflichtet!
Gem. §1 Personalausweisgesetz musst Du einen Personalausweis (ersatzweise Reisepass) besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (=Polizei) vorlegen.
Die Polizei (und z.B. auch die Ordnungsbehörde) hat versch. Ermächtigungsgrundlagen um eine sog. Identitätsfeststellung durchführen zu können... Beispiele: §163b StPO, §18 HSOG.
Wenn die Polizei Deine Identität nicht zweifelsfrei feststellen kann, kann sie Dich auch mit zur Dienststelle nehmen, um dort dann Deine Identität festzustellen.
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phinuphinuphinuphinu Was geschieht denn, wenn es der Polizei innerhalb der festgesetzten Zeitspanne (24h?), die sie jemanden auf der Wache festhalten kann, um die Personalien festzustellen, nicht gelingt und kein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt? Muß sie ihn/sie dann wieder laufen lassen, ohne dahinter gekommen zu sein, wer die Person ist?
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PepsiMasterPepsiMaster Ohne Verdacht? Naja.. irgendeinen Grund hat die Polizei ja, warum sie die Identität der Person benötigt .. wie der genaue weitere Verlauf ist, hängt eben von den Gründen der Festsetzung ab.
24h (u.U. auch 48h .. je nach EGL, z.T. heißt es nämlich "bis zum Ende des darauffolgenden Tages") ist die Zeit, in der die Polizei eine Person ohne zwingende Beteiligung der Staatsanwaltschaft o. des Gerichts festhalten darf. Soll die Person länger festgehalten werden, holt sich die Polizei einen entsprechenden Beschluss.
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phinuphinuphinuphinu Naja, wenn die Polizei die Identitäten der vor Ort Anwesenden präventiv kontrolliert, liegt ja erstmal kein Verdacht vor. Falls sich der Fragesteller dann weigert seine Identität preiszugeben, weil er die Maßnahme als unangemessen betrachtet, also zivilen Ungehorsam anwendet, und auch auf der Wache bei seiner Weigerung bleibt, wie lange darf ihn die Polizei dann ohne geglückte Feststellung seiner Identität dort festhalten?
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PepsiMasterPepsiMaster Wenn es wirklich nur um die präventive Feststellung der Identität geht, darf (in Hessen) die Dauer der Freiheitsentziehung 12 Std. nicht überschreiten (gem. §35 Abs. 2 HSOG), es sei denn, es wird eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit u. Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeigeführt.
Innerhalb von 12 Std. kann die Identität aber fast immer festgestellt werden.. auch ohne die Hilfe der festgehaltenen Person. Sollte dies nicht möglich sein, folgt eben ein richterlicher Beschluss.
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BobsieBobsie
Natürlich musst Du der Polizei Deine Personalien aushändigen. Wenn Du das nicht machst, können sie Dich bis zu 24 Stunden "festsetzen", zur Feststellung der Personalien. Gott sei Dank ist das noch so. Jeder meint heute, er ist anonym und kann S c h e i s s e bauen.
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BraunerBaer123BraunerBaer123
Sind es immer andere Polizisten, oder hast Du schon einen davon mindestens zweimal gesehen? Ohne lange zu diskutieren solltest Du den Grund fragen, warum Du so häufig Deinen Ausweis vorzeigen mußt. Diese Frage muß man Dir beantworten, das ist Dein gutes Recht. Solltest Du von einem Polizisten zum wiederholten Male aufgefordert werden den Ausweis zu zeigen, dann sage das Du Dich belästigt von der Polizei fühlst und Deine Ruhe haben willst. Du bist ja nicht in den Jugendtreff gekommen um ständig den Ausweis zu zeigen. Wenn die es dann nicht kapieren, dann sage die nächsten Mals dass Du den Ausweis nicht dabei hast und sowieso nicht jedemal den Ausweis zeigen willst. Wenn sie Dich zur Wache mitnehmen dann verlange das sie Dich auch nachhause fahren, weil Du Dir keine Blase laufen willst. Danach bist Du bei den Polizeibeamten gut bekannt und hast Deine Ruhe.
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StuffzMikeStuffzMike
Gebe meinen Vorrednern Recht. Wenn du keinen Ausweiß dabei hast, dürfen Sie dich zwecks Personalienfeststellung mit auf die Wache nehmen.
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blondie1705blondie1705
Das musst Du nicht in dem Jugendtreff machen. Sie können Dich auch mit auf die Wache nehmen und da Deine Personalien feststellen.
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charles0308charles0308
die Polizei hat jederzeit das Recht zur Identitätsfeststellung und somit auch zur Überprüfung Deiner Personalien ... seltsame Frage
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TwilightHeinz81TwilightHeinz81
Ja, musst du. Die Polizei darf in solchen Fällen von jedem verlangen, sich auszuweisen. Steht in allen Polizeigesetzen der Bundesländer.
Die beste Anwort und wohl auch die hilfreichste, Tyhop. ;o)