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Bin ich dazu verpflichtet meiner Personalien auszuhändigen? (Recht)

Frage von Tyhop Tyhop

Also in der Stadt in der ich wohne gibt es so etwas wie einen zentralen Jugendtreff. Eine Skateanlage. Allerdings kommt es dort selten zu Straftaten. Z.B. Konsumierung von Alkohol minderjähriger, usw... Letztens ist es Früh um zwei zu einer größeren Auseinandersetzung mit der Polizei gekommen, Flaschen sind geflogen etc... Seit dem kommen öfter Polizisten gegen 7, 8, 9 Uhr dort hin und nehmen die Personalien von jedem auf. Nun zu meiner Frage, muss ich ihnen meiner Personalien vorlegen. Das hab ich sie letztes mal gefragt, sie sagten zur Vorbeugung. Allerdings hab ich schon öfter damit erfahrungen gemacht, das sie die lieben Beamten auch gerne mal so etwas ausdenken. ----> Bin ich dazu verpflichtet ihnen meine Personalien auszuhändigen? Bitte um schnelle Antwort mfG Tyhop

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Antworten (10)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Ja, dazu bist Du verpflichtet!

    Gem. §1 Personalausweisgesetz musst Du einen Personalausweis (ersatzweise Reisepass) besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (=Polizei) vorlegen.

    Die Polizei (und z.B. auch die Ordnungsbehörde) hat versch. Ermächtigungsgrundlagen um eine sog. Identitätsfeststellung durchführen zu können... Beispiele: §163b StPO, §18 HSOG.

    Wenn die Polizei Deine Identität nicht zweifelsfrei feststellen kann, kann sie Dich auch mit zur Dienststelle nehmen, um dort dann Deine Identität festzustellen.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die beste Anwort und wohl auch die hilfreichste, Tyhop. ;o)

    Kommentar von phinuphinu phinuphinuphinuphinu

    Was geschieht denn, wenn es der Polizei innerhalb der festgesetzten Zeitspanne (24h?), die sie jemanden auf der Wache festhalten kann, um die Personalien festzustellen, nicht gelingt und kein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt? Muß sie ihn/sie dann wieder laufen lassen, ohne dahinter gekommen zu sein, wer die Person ist?

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Ohne Verdacht? Naja.. irgendeinen Grund hat die Polizei ja, warum sie die Identität der Person benötigt .. wie der genaue weitere Verlauf ist, hängt eben von den Gründen der Festsetzung ab.

    24h (u.U. auch 48h .. je nach EGL, z.T. heißt es nämlich "bis zum Ende des darauffolgenden Tages") ist die Zeit, in der die Polizei eine Person ohne zwingende Beteiligung der Staatsanwaltschaft o. des Gerichts festhalten darf. Soll die Person länger festgehalten werden, holt sich die Polizei einen entsprechenden Beschluss.

    Kommentar von phinuphinu phinuphinuphinuphinu

    Naja, wenn die Polizei die Identitäten der vor Ort Anwesenden präventiv kontrolliert, liegt ja erstmal kein Verdacht vor. Falls sich der Fragesteller dann weigert seine Identität preiszugeben, weil er die Maßnahme als unangemessen betrachtet, also zivilen Ungehorsam anwendet, und auch auf der Wache bei seiner Weigerung bleibt, wie lange darf ihn die Polizei dann ohne geglückte Feststellung seiner Identität dort festhalten?

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Wenn es wirklich nur um die präventive Feststellung der Identität geht, darf (in Hessen) die Dauer der Freiheitsentziehung 12 Std. nicht überschreiten (gem. §35 Abs. 2 HSOG), es sei denn, es wird eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit u. Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeigeführt.

    Innerhalb von 12 Std. kann die Identität aber fast immer festgestellt werden.. auch ohne die Hilfe der festgehaltenen Person. Sollte dies nicht möglich sein, folgt eben ein richterlicher Beschluss.

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    Antwort von Bobsie Bobsie

    Natürlich musst Du der Polizei Deine Personalien aushändigen. Wenn Du das nicht machst, können sie Dich bis zu 24 Stunden "festsetzen", zur Feststellung der Personalien. Gott sei Dank ist das noch so. Jeder meint heute, er ist anonym und kann S c h e i s s e bauen.

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    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Sind es immer andere Polizisten, oder hast Du schon einen davon mindestens zweimal gesehen? Ohne lange zu diskutieren solltest Du den Grund fragen, warum Du so häufig Deinen Ausweis vorzeigen mußt. Diese Frage muß man Dir beantworten, das ist Dein gutes Recht. Solltest Du von einem Polizisten zum wiederholten Male aufgefordert werden den Ausweis zu zeigen, dann sage das Du Dich belästigt von der Polizei fühlst und Deine Ruhe haben willst. Du bist ja nicht in den Jugendtreff gekommen um ständig den Ausweis zu zeigen. Wenn die es dann nicht kapieren, dann sage die nächsten Mals dass Du den Ausweis nicht dabei hast und sowieso nicht jedemal den Ausweis zeigen willst. Wenn sie Dich zur Wache mitnehmen dann verlange das sie Dich auch nachhause fahren, weil Du Dir keine Blase laufen willst. Danach bist Du bei den Polizeibeamten gut bekannt und hast Deine Ruhe.

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    Antwort von StuffzMike StuffzMike

    Gebe meinen Vorrednern Recht. Wenn du keinen Ausweiß dabei hast, dürfen Sie dich zwecks Personalienfeststellung mit auf die Wache nehmen.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Ja musst Du!

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Das musst Du nicht in dem Jugendtreff machen. Sie können Dich auch mit auf die Wache nehmen und da Deine Personalien feststellen.

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    Antwort von charles0308 charles0308

    die Polizei hat jederzeit das Recht zur Identitätsfeststellung und somit auch zur Überprüfung Deiner Personalien ... seltsame Frage

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    Antwort von TwilightHeinz81 TwilightHeinz81

    Ja, musst du. Die Polizei darf in solchen Fällen von jedem verlangen, sich auszuweisen. Steht in allen Polizeigesetzen der Bundesländer.

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    Antwort von Leichnam69 Leichnam69

    Ja das bist Du ohne wenn und aber!

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    Antwort von Mangar Mangar

    Ja, sonst dürfen sie dich zu Feststellung mit auf die Wache nehmen.

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