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Bin ich dazu verpflichtet jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abzugeben?

Frage von Gaggy83 Gaggy83

Hallo,

ich habe die Lohnsteuerklasse 1 und bin Vollzeit berufstätig.

Bis jetzt habe ich jedes Jahr, ohne Aufforderung vom Finanzamt, eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und habe jedes mal Geld zurückbekommen. Für das Jahr 2008 habe ich nichts anzusetzen und weis nicht ob ich dennoch die Steuererklärung abgeben muss, habe auch noch keine Aufforderung vom Finanzamt bekommen.

Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung beim FA abgeben?

Danke für die Antworten

Gruß Gaggy83

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Antworten (8)

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    Antwort von winherby winherby

    Wenn Du einkommenssteuererklärungspflichtig bist , dann ja. Das ist der Fall, wenn Du außer dem Lohn noch weitere Einnahmequellen wie Mieteinnahmen, Zinserträge über Freibetrag, Dividenden, usw. hast.

    Beziehst Du nur ein Gehalt, dann kannst, aber musst Du nicht einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

    Kommentar von Gaggy83 Gaggy83

    habe keine weiteren Einkünfte ;-) supi, dann kann ich mir ja den Steuerkram für dieses Jahr sparen, würde nach meinen Berechnungen eh nichts zurückbekommen. Dankeschön!

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ist von der Art und Höhe Deines Einkommens abhängig, ob Du pflichtveranlagt wirst oder nicht. Wenn das Finanzamt Dir nicht schreibt (und sich die Verhältnisse zum Vorjahr auch nicht geändert haben), dann mußt Du auch nichts abgeben.

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    Antwort von Default Default

    Wenn Du nichtselbsständig beschäftigt bist, und auch keine anderweitigen Einkünfte hast, nein, mußt Du nicht.

    Kommentar von Default DefaultDefault

    Nachtrag: http://bundesrecht.juris.de/estg/__46.html

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Ja.

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    Antwort von WernerPlaten WernerPlaten

    Das hängt davon ab, ob Du einkommensteuerpflichtig bist oder nicht. Am schnellsten erkennst Du das daran, ob Du beim Finanzamt eine Steuernummer hast. Wenn ja, wird dich das Finanzamt ohnehin auffordern eine Steuererklärung abzugeben. Wenn nein, hast Du bisher sicherlich nur einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und bist nicht verpflichtet diesen auch diesmal zu machen. Hier handelt es sich also um eine Kann-Lösung.

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    Antwort von Teddyle Teddyle

    Ja, dazu ist man laut Abgabenordnung ohne Aufforderung verpflichtet.

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    Antwort von Berggarten Berggarten

    Nein musst du nicht. Aber mach das, oder willst du das Finanzamt Geld schenken?

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    Antwort von Kathymaus Kathymaus

    nö dann gibts halt nix zurück

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