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Bin ich dazu verpflichtet die Kosten für das Einschläfern eines verletzten Wildtieres zu bezahlen?

gefragt von Wangchaohao am 25.08.2009 um 20:17 Uhr

Ich habe heute einen Hasen vom Büro aus beobachtet, das völlig apathisch in der Ecke auf dem Parkplatz saß. In der Mittagspause bin ich zum Auto und habe gesehen, dass das Tier keine Augen mehr hatte, zudem sehr dünn war und komisch atmete. Darauf hin habe ich die Tierhilfe angerufen, die meinte das wären die Symptome einer für Hasen ansteckenden Krankheit und ich solle das Tier besser zum einschläfern zum Tierarzt bringen. Sie selbst hätten zur Zeit keine Kapazitäten sich selbst darum zu kümmern. Alos habe ich den Hasen in einen Karton verfrachtet und bin zum Tierarzt. Dort sollte ich dann die Kosten für die Einschläferung übernehmen. Ich habe auch bezahlt, weil ich froh war, dass das Tier nicht mehr leiden musste. Trotzdem meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet die Kosten für ein verletztes Wildtier zu bezaheln oder hätte ich mich auch weigern können?

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Recht x 35.176 Geld x 22.593 Tierarzt x 365 einschläfern lassen x 2 verletztes Wildtier x 1

stefvol
beantwortet von stefvol am 25. August 2009 20:41
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wildtieren muss kostenfrei geholfen werden??? Hä=`` Wo steht denn das geschrieben? Was lenrt ihr in der Schule?? Der Tierarzt arbeitet nur auf Honorarbasis, d.h. nimmst du seine Dienste in Anspruch, dann zahlst du die Rechnung. Diese sogenannte Tierhilfe hat sich allerdings falsch verhalten. Kapazitäten hin oder her - das ist deren Problem - also da würde dich mal nachhaken was da überhaupt dahintersteckt und wer der Träger dieser Tierhilfe ist. Und genau dem würde ich die Rechung weitergeben und darauf drängen das die die Kosten übernehmen. So blöd es klingen mag: Dein Verhalten war im Sinne des Mümmelmanns richtig, er wäre elend zugrunde gegangen. Und wenn das Einschläfern nicht zu teuer war, würde ich es dabei belassen. Dem Tierarzt kann man keine Vorwürfe machen, er kann es sich wirtschaftlich einfach nicht leisten laufend wilde Tiere kostenfrei einzuschläfern.


mxyza
beantwortet von mxyza am 25. August 2009 20:29
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Wildtieren muß kostenfrei geholfen werden, dass ist vorschrift!


johmarie
beantwortet von johmarie am 25. August 2009 20:23
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nun vielleicht lässt sich ein förster ausfindig machen? ich kannte einen tierarzt zu dem kinder verunglückte vögel bringen konnten, der sie kostenlos behandelte. aber damals war eh noch alles anders. nun wenn du auch auf den kosten sitzen bleiben solltest so seis drum. besser als ne spende für greenpeace oder ähnliches fragwürdiges . bestimmt schaut der mister lampe jetzt vom tierhimmel auf dich herab und dankt es dir mit lauter guten schicksalswendunge. :) unbezahlbar


anonym
beantwortet von daevers am 25. August 2009 20:21
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Verpflichtet bestimmt nicht,der Tierarzt hätte es auf seine Kosten einschläfern sollen.Die Spritze dürfte nicht so teuer sein.


nano69
beantwortet von nano69 am 25. August 2009 20:21
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du hättest dich auch weigern können, dies hätte dann das amt....ersteinmal natürlich der Tierarzt...übernehmen müssen!!! Lies unter Tierschutzgesetzt und Seuchen nach, Meldepflichten der Tierhilfe und Ärzte....


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 25. August 2009 20:21
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Tolle Situation, normal wäre der Revierförster dazu verpflichtet in dessen Revier der Hase gesessen hat....


KingBo
beantwortet von KingBo am 25. August 2009 20:20
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du bist dazu verpflichtet. der großvater von einem freund von mir hat einmal ein angefahrenes reh zum tierarzt gebracht. er hat sich geweigert zu bezahlen und das ende der geschichte war das er vom tierarzt verklagt wurde und 2 tage in den knast musste weil er sich auch geweigert hat die strafe und mahngebühren zu zahlen.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 25. August 2009 20:20
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Der Tierarzt ist eine private Institution, keine Behörde. Er bekommt sein Geld nur von seinen Kunden. Das kostet dein Geld. Trotzdem danke für diese Aktion - ein leidendes Tier würde ich auch nicht wegen Geld liegen lassen.


anonym
beantwortet von Rookie17 am 25. August 2009 20:19
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ja aber wenigstens hast du das richtige getan! gut. Ich hätte es genau so gemacht egal ob es Geld gekostet hätte. Um wie viel Euro drehts sich denn hier?


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 25. August 2009 20:19
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der auftraggeber muss zahlen, das ist wohl so. wieviel hat es denn gekostet? bei unserem meerschweinchen hat die tierärztin 5 € genommen


fiebaer
beantwortet von fiebaer am 25. August 2009 20:19
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Wer die Musik bestellt - zahlt. Mach Dir nix draus die paar Kröten kannste Dir bestimmt leisten und dem Hasen is wohl


anonym
beantwortet von Maarf am 25. August 2009 20:19
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kann sein. aber wenn so ist, würde ich es nicht aktzeptieren. du wolltest ja nur helfen.


katinkajutta
beantwortet von katinkajutta am 25. August 2009 20:18
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nein, dazu wärst Du nicht verpflichtet


anonym
beantwortet von Simone01 am 25. August 2009 20:18
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Wenn Du das Tier zu einem Tierarzt bringst schon. Wenn Du es in ein Tierheim bringst, dann kommen die für die Kosten auf.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 25. August 2009 20:18
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an deiner stelle hätte ich den ersten förstner aufgesucht. die kümmern sich dann um den rest


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 25. August 2009 20:18
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Ja Du hättest Dich weigern können.Der Arzt ist zur Hilfe verpflichtet und bei Wildtieren kostenlos für den Bringer

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 25. August 2009 20:20

Das ist ein TIERarzt.

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 25. August 2009 20:31

Ja dachte ich mir..was denn sonst?


anonym
beantwortet von cooolio am 25. August 2009 20:18
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Ich glaube, die Stadt...Aber DH für so ein tolles Verhalten HUT AB!!!!!!


skyjumper
beantwortet von skyjumper am 25. August 2009 20:18
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ja ich denk schon du hast es ja aufgenommen


anonym
beantwortet von daevers am 25. August 2009 20:20
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Verpflichtet bestimmt nicht,der Tierarzt hätte es auf seine Osten einschläfern sollen.

Kommentar von daevers am 25. August 2009 20:23

Doppelt,bitte löschen.


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