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Bin ich dazu verpflichtet?

gefragt von liomessi am 23.06.2009 um 7:23 Uhr

Hallo, ich habe ein Trikot bei Ebay verkauft.Leider habe ich darüber ausversehen Kaffe geschüttet, sodass ich es nicht mehr versenden kann. Der Käufer verlangt Fotos! Bin ich verpflichtet ihm die zu schicken?


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suesszahn
beantwortet von suesszahn am 23. Juni 2009 07:25
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warum wächst du es nicht einfach und schickst es ihm zu ???

Kommentar von doris11 am 23. Juni 2009 07:26

stimmt auch....

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 23. Juni 2009 07:32

na ich denke auch !!!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 23. Juni 2009 07:25
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die kaffeeflecken kannst doch rauswaschen


odemtann
beantwortet von odemtann am 23. Juni 2009 07:26
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Wenn du eibn reines Gewissen hast sollte das doch wohl kein Problem sein , oder steckt etwas anderes dahinter ?


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 23. Juni 2009 07:26
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Kaffee geht beim waschen raus....


anonym
beantwortet von FreeEagle am 23. Juni 2009 09:26
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Wenn das Trikot einen Kaffeefleck hat, Foto machen und dem Käufer schicken. Der Käufer hat mit Dir einen verbindlichen Kaufvertrag, und Ihr seid zur gegenseitigen Leistung verpflichtet (Bezahlung/Lieferung).

Und ich gehe noch einen Schritt weiter: Ebay ist kein Kinderspielplatz. Wenn man Ware zu 1 EUR anbietet (um Gebühren zu sparen), muss man auch damit rechnen, dass die Ware evtl. zu einem geringen Preis versteigert wird. Komischerweise hört man immer öfter, dass dann aus Versehen Kaffee darübergeraten ist, der Hund es gefressen oder das kleine Kind mit der Schere ein Loch 'reingeschnitten hat. Oder es werden Autoradios beim Diebstahlversuch demoliert... :-)

Also: Foto machen und dem Käufer schicken. Trikot waschen und dem Käufer schicken. Sollte der dann trotz Wäsche mit dem Trikot nicht zufrieden sein, kannst Du ihm ja kulanterweise Rückabwicklung anbieten...


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 23. Juni 2009 07:27
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Kaffee geht beim Waschen raus.

Fotos musst du ihm natürlich nicht schicken, das ist Unfug.


alexmais
beantwortet von alexmais am 23. Juni 2009 07:31
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Sofort waschen. Wenn die Aktion noch läuft, merkt es dann doch keiner. Ist die Aktion beendet und bezahlt, den Käufer einfach kurz anmailen und den Grund für die etwas verzögerte Lieferung nennen (muss erst noch gewaschen werden, da aus Versehen etwas Kaffee drübergeschüttet wurde). Ich als Käufer hätte dafür Verständnis und würde gerade die Ehrlichkeit des Verkäufers sicherlich positiv bewerten...


anonym
beantwortet von doris11 am 23. Juni 2009 07:24
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ich würde es schon machen,...was ist schon dabei,...wenn es wahr ist....ansonsten wird der Käufer dich mit sicherheit negativ Bewerten...logisch.


Kessko
beantwortet von Kessko am 23. Juni 2009 07:30
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Verpflichtet nicht, aber bevor er dir eine negative Bewertung gibt, würde ich ihm die Fotos zusenden. Du kannst ihn auch fragen, ob du es waschen sollst und ob er es dann noch haben will. Manche Käufer sind auch total verständnislos. Ich hatte mal einen netten Käufer, dem hab ich ein falsches Spiel zugeschickt und er hat es ohne murren zurückgeschickt und wollte nichtmal Porto dafür. Dann hab ich mal einen DVD-Recorder die Treppe runtergeworfen und konnte den nicht mehr verschicken und der Käufer sagte einfach, daß das halt mal passiert und menschlich ist. Aber dann hatte ich mal einen Käufer, da war ein kleiner Fleck auf der Hülle von einem Playstation-Spiel, den man hätte abwischen können. Der wollte sein Geld zurück und obwohl ich es sofort zurücküberwiesen habe, hat er mir eine negative Bewertung gegeben. Dabei war die Hülle sauber, als ich sie verschickte. Siehst du, so unterschiedlich sind die Menschen. Schick ihm die scheiß Fotos zu, damit der Käufer Ruhe gibt und du hast dann auch deine Ruhe vor ihm.

Kommentar von Scheveninger am 23. Juni 2009 08:30

Ebend,einfach Foto senden,denn Käufer sitzen bei ebay am längeren Hebel:-) Ich habe auch mal ein Autoradio versteigert,leider wurde es demoliert beim Diebstahlversuch,am Ende der Auktion hat der Käufer darauf bestanden es zu erhalten.Ich hab es nicht geschickt.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 24. Juni 2009 06:42
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Verpflichtet natürlich nicht, aber was ist schon dabei, wenn es den Tatsachen entspricht??? Waschen wäre sicher auch eine Alternative, aber es wg. Kaffeeflecken schon gar nicht mehr versenden zu können, klänge doch für Dich in der Rolle des Käufers auch verdächtig, oder???? Zu welchem Preis hast Du das Trikot verkauft??? Könnte daher das Mißtrauen des Käufers rühren????


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