Darf es auch fast die ganze Jahresmiete sein? Fals nein, welche anderen rechtlichen Möglichkeiten bleiben sonst noch?
Bin ich berechtigt die Miete einzubehalten, wenn die Nebenkosten nicht beim Versorger ankommen?
Antworten (4)
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4Antwort von
xyungeloestxyungeloest
nein, die nebenkosten haben nix unmittelbar mit der mietsache zu tun.
mietminderung erfolgt nur bei mangel an der wohnung.
du musst dich mit dem versorger in verbindung setzen und mit ihm vereinbaren, dass du evtl. selber an ihn zahlen kannst.
ansonsten, einen anwalt beauftragen, der die sache mit dem vermieter regelt.
oder mieterschutzbund und dgl.
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regideurregideur
Auf gar keinen Fall!!!
Wenn die Nebenkosten nicht beim Versorger eintreffen kannst Du eine Direktabrechnung mit dem Versorger vereinbaren. Diese Summe kannst Du dann von Deiner Miete abziehen. Aber auch nicht hier mal ebenso sondern nach Information des Vermieters VOR dem Abzug der Summe!
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Eddy21Eddy21
Der Vermieter verwaltet das Geld in Treuhand ! Gibt Er die Beträge nicht weiter so ist das eine grobe Verletzung des Grundsatzes auf Treue und Glauben ! Ich würde die Miete bis zu deinen gezahlten Beträgen einbehalten und eine Vereinbarung mit den Versorgungsträgern deiner Wohnung treffen ! Will der Vermieter dies nicht, Strafanzeige stellen ! Den Versorgungsträger interessieren deine Zahlungen an den Vermieter nicht die Bohne !
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RegenmacherRegenmacher
Das solltest du mal näher erklären. Im allgemeinen rechnet man mit dem Vorsorger nur das ab, was auch direkt von dir verbraucht wird (Strom, Gas bei Etagenheizung).
Heizkosten werden mit der Miete bezahlt und der gibts an den Versorger.