Bin ich automatisch für die Schulden meines Ex Mannes verantwortlich? Sind noch nicht geschieden
Antworten (11)
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23Antwort von
amdrosamdros
Du wärst es auch nicht während der Ehe, es sei denn, Du hättest irgendwo etwas mit unterschrieben
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11Antwort von
MagnoliaNeMagnoliaNe
Schulden in der Ehe - Wer haftet für was?
Bis auf die Ansprüche aus der sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 I BGB, das sind Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes, haften Eheleute für ihre Schulden jeweils allein. So will es unser Gesetz. Neben der Schlüsselgewalt haften sie allenfalls gemeinsam, wenn sie - platt gesagt - gemeinsam unterschrieben haben.
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Nicht unter die Schlüsselgewalt fallen:
Bauvertrag über Wohnhaus, Kauf von kostbaren Teppichen, Abschluss Mietaufhebungsvertrag usw. Natürlich gibt es hier auch Grauzonen, die schwieriger zu beurteilen sind. Die Schlüsselgewalt endet mit Einsetzen der Trennung, die man(n) natürlich nachweisen können muss.
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Also nochmals, wenn kein Fall der Schlüsselgewalt und nicht beide unterschrieben haben, haftet jeder für seine Schulden selbst. Dieses Prinzip fließt unmittelbar aus dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die ja eigentlich eine Gütertrennung ist.
Quelle: http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer...
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9Antwort von
Wapiti64Wapiti64
Nein. Es sei denn, Du hast die Kredite mit unterschrieben.
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Wapiti64Wapiti64 Ich muß meine eigene Antwort korrigieren: Lest bitte die Antwort von Newcomer, ich denke, das ist wichtig für alle betroffenen Ehefrauen!
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7Antwort von
HumpelschtilzHumpelschtilz
also is bischen kompliziert.
Erstma das eimfache:
Im Falle einer Zugewinngemeinschaft: Ja.
Im Falle Gütertrennung: nein.
Ma angenommen ihr habt Zugewinngemeinschaft. Er hat das Haus un Du bist weggezogen. Er zahlt seine Kreditschulden nich. Denn hängst Du leider mit drin.
Aber frag einen Anwalt. Hier is alles Ferndiagnose und wissen wir die Einzel-un Feinheiten nich.
Kommentar von
holger11holger11 Leider falsch. Wenn nicht ausnahmsweise eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, sondern entweder die gesetzliche Zugewinngemeinschaft oder gar Gütertrennung vorliegt, so haftet man nicht "durch Ehe" für die Schulden seines Gatten.
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7Antwort von
newcomernewcomer
wenn du selbst bisher nichts verdient hast bist du nach Scheidung nicht für Darlehen verantwortlich, auch wenn du mit unterschrieben hast.
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newcomernewcomer seit 1992 gibt es deshalb ein Urteil vom Bundesgerichtshof
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ZwuckelleZwuckelle Das ist so nicht richtig! Hatte die von Dir geschilderte Situation.......er konnte nicht zahlen,also kamen sie zu mir,weil ich damals mit unterschrieben habe
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newcomernewcomer Kommentar von
newcomernewcomer Kommentar von
newcomernewcomer Sittenwidrige Bürgschaft bei krasser finanzieller Überforderung des bürgenden Ehegatten
Sittenwidriger Bürgschaftsvertrag zwischen Kreditinstituten und privaten Sicherungsgebern Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wiederum klargestellt, dass ein Bürgschaftsvertrag, der zwischen einem Kreditinstitut und privaten Sicherungsgebern geschlossen wurde, dann sittenwidrig sein kann, je größer das Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des emotional dem Hauptschuldner nahestehenden Bürgen ist.
Eine Sparkasse gewährte einem Transportunternehmer zwei Kredite (660.000 DM und 582.000 DM) zur Existenzgründung, die neben Grundschulden auf Immobilien auch durch eine Bürgschaft der Ehefrau (über 500.000 DM) abgesichert waren. Nach Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmers hielt sich die Sparkasse an die Ehefrau als Bürgin. Sie verwertete einen Teil der Sicherheiten und verlangte von der Ehefrau als Bürgin 300.000 DM.
Der BGH sah den Bürgschaftsvertrag vorliegend als sittenwidrig an. Die Ehefrau hätte voraussichtlich nicht einmal die festgelegte Zinslast aus dem pfändbaren Teil ihres Einkommens dauerhaft tragen können. In einem solchen Fall von krasser finanzieller Überforderung kann davon ausgegangen werden, dass die Frau die ruinöse Bürgschaft nur aus Zuneigung zu ihrem Mann eingegangen ist und das Kreditinstitut dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat. (BGH, Urteil vom 03.12.2002)
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ZwuckelleZwuckelle Trotzdem musste ich für unsere "Gemeinsamen" Schulden aufkommen
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newcomernewcomer wenn du entsprechendes Einkommen hast, dann JA
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newcomernewcomer ansonsten hat dich deine Bank ohne Recht ausgenommen wie Weihnachtsgans
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newcomernewcomer frag mal beim Anwalt ob du das Geld, da ungerechtfertig eingezogen, zurückholen kannst!
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ZwuckelleZwuckelle Vielleicht mach ich das sogar :-)
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newcomernewcomer meine jetzige Partnerin hatte das gleiche Problem. Habe für die Bank einen Brief verfasst und mit ihren Namen versendet - mit zitieren der Gerichtsbeschlüsse. Seit 1 Jahr schweigen der Bank :-)
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chicaBluechicaBlue Newcomer 1000 DHs. Viele wissen nicht, was sittenwidrige Verträge sind.
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2Antwort von
DrDralleDrDralle
Absolut nicht! Es macht aber Probleme wenn der Gerichtsvollzieher kommt und Wertsachen pfänden will. Wem gehören die denn? Beweise, Rechnungen lautend auf den Namen des "unschuldigen", gibts die?
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DrDralleDrDralle Nachtrag: wenn der Mann schon ausgezogen und auch abgemeldet ist, hat der Gerichtsvollzieher bei dir nix zu suchen!
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OnkelBerniOnkelBerni In Deutschland : JA !, wenn es die sog. normale Ehe ohne Vertrag bzw. sog. Zugewinngemeinschaft ist. Leider haften dann beide für die Schulden, die NACH dem Eheschluss gemacht wurden (auch wenn nur einer unterschrieben hat).
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2Antwort von
JeanRuttiJeanRutti
jeder der schulden macht muss sie auch selber zahlen, es sei denn du hast evtl. gebürgt oder sonst etwas mit unterschrieben. du wärst auch nicht innerhalb einer ehe für die schulden deines mannes verantwortlich
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1Antwort von
tintorettotintoretto
Wenn Gütertrennung gilt, dann nicht... Kommt darauf an, wo Sie leben! (In ÖSterreich z.B. ist Gütertrennung "normal" in Italien und Deutschland ist sie extra zu beantragen.)
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0Antwort von
jockljockl
Nicht automatisch, aber beide konnten im Sinne der gemeinsamen Haushaltsführung Schulden machen.
Besser wäre es, auch als Diamantenbestückter, weil unwissend, einmal nichts zu sagen.
Dann begründe ist wenn Du es tatsächlich besser weißt, ansonsten hättest Du Deine Bemerkung lieber für Dich behalten sollen!!
im Falle einer Zugewinngemeinschaft: jawohl! Sehr leider für den Betroffenen....
Humpi..aber nicht wenn der Mann gaaanz allein die Schulden unter seinem Namen laufen hat. Könnten ja auch schon vor der Ehe entstanden sein!!
@Humpelschtilz: richtig! - kommt drauf an- Gütergemeinschaft oder Gütertrennung! Bei Güter/Zugewinngemeinschaft ist man schon beinahe "ausgeliefert"...
Geht aber aus der Beschreibung leider nicht hervor und wenn dem so wäre, hätte sie es sicher auch mit erwähnt, also gehe ich vom Normalfall aus
richtig oder falsch - deswegen mus keinen einen seine unnetikette umme Öhrchen hauen - un Hauptsache man hat wieder nen Diamanten mit getroffen, ne jockl?
so sehe ich es nämlich auch mein Humpi aber..geht mir irgendwo vorbei und nun: Ende Schluß und Aus!!
Leider ist die Antwort nicht richtig - Humpel hat Recht.
In Deutschland : JA !, wenn es die sog. normale Ehe ohne Vertrag bzw. sog. Zugewinngemeinschaft ist. Leider haften dann beide für die Schulden, die NACH dem Eheschluss gemacht wurden (auch wenn nur einer unterschrieben hat).
Mal etwas anderes:
Jockl, das ist noch lange kein Grund beleidigend zu werden. Schreib Dir das mal auf. Nettiquette ist das Stichwort - siehe Richtlinien von GF.
ZumSchlussnochmalich:
amdros hat recht. Wenn nicht ausnahmsweise notariell eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, sondern entweder die gesetzliche Gütergemeinschaft oder gar Gütertrennung vorliegt, so haftet man nicht "durch Ehe" für die Schulden seines Gatten.
Etwas völlig anderes ist die Frage, ob die Schulden des Gatten seine Position im Zugewinnausgleich verbessern.
Ergänzung: Habe mich vertippt, daher Korrektur:
Bei Gütergemeinschaft -> Mithaftung
Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Normalfall) -> keine Mithaftung
Bei Gütertrennung -> Keine Mithaftung