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Bin ich auf dem Arbeitsweg gesetzlich versichert, wenn ich einen kleinen Umweg mache

gefragt von laurence am 07.03.2008 um 21:08 Uhr

Mir ist auf meinem Arbeitsweg ein Unfall mit einem Radfahrer passiert. Ich kam zum Zeitpunkt des Unfalls gerade von dem Haus meiner Schwester, da ich ihr etwas vorbei gebracht habe. Dieses liegt nicht unmittelbar auf meinem Arbeitsweg, stellt jedoch auch nur einen minimalen Umweg dar. Bin ich demnach noch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 7. März 2008 21:15
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Viele Gerichte und die Berufsgenossenschaften streiten sich bei der Definition von "klein" in diesem Zusammenhang. Ein Beispiel: Du darfst anhalten und dir auf derselben Strassenseite Brötchen holen (das wäre "Arbeitsweg"); wenn du über die Strasse gehst, um dir in der gegenüber liegenden Bäckerei Brötchen holst, ist es ein "privater" Umweg.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 6. August 2008 12:03

Wegen Deinem beispiel: Macht es da nicht einen Unterschied, ob es auf dem Weg zur Arbeit war und sich der Arbeitnehmer seine Mittagsverpflegung holt (erhaltung der Arbeitskraft), oder ob sich der Arbeitnehmer auf dem Rückweg, also von der Arbeitsstätte nach Hause, bewegt und er sich sein (privates) Abendessen holt?


Geborg
beantwortet von Geborg am 7. März 2008 21:10
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Du bist nur auf dem direkten heimweg versichert. Pech gehabt :-)


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 7. März 2008 21:12
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Laut aktuellen Urteilen ist der Umweg nur mitversichert, wenn es gute Gründe gibt, den Umweg zu wählen, als wenn du z.B. nicht durch ein Ghettoviertel willst oder allein durch einen einsamen dunklen Park. Aber wenn du zu deiner Schwester willst, eigentlich nicht.


anonym
beantwortet von Nick34 am 7. März 2008 21:10
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Gemäß einem Urteil (Az. B 2 U 40/02 R) ist schon ein minimaler Umweg Anlass zum Verfall des Schutzes durch die gesetzliche Unfallversicherung. Demnach hast du schlechte Chancen. In deinem Fall kommt demnach nur die Krankenkasse für die Heilungskosten in Frage.


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. März 2008 21:10
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Normalerweise nicht, sondern versichert bist Du nur auf dem direkten Weg zur Arbeit.


anonym
beantwortet von Lissa am 7. März 2008 21:11
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Das kann dir nur die Berufsgenossenschaft verraten.

Normalerweise ist man nur auf dem direkten Weg versichert.

Ob kleine Umwege da mitzählen, ist Ermessenssache und es gibt schon viele Urteile dazu.

http://www.dingeldein.de/soz/wegeunfall.htm


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. März 2008 21:11
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In diesem Falle nicht, denn das ist nach der gültigen Interpretation kein "kleinern Umweg".


america
beantwortet von america am 7. März 2008 21:11
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meines wissens ist ein umweg der nicht durch umleitung oder anderer beweisbaren umstände gemacht wird das ende der wegefahrt. also gehe ich davon aus, dass dein arbeitsunfall keiner mehr ist.


teasyms
beantwortet von teasyms am 23. August 2008 10:31
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Wegeunfall Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:

um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen

bei Fahrgemeinschaften

bei Umleitungen

weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

Quelle:www.dguv.de


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