Mir ist auf meinem Arbeitsweg ein Unfall mit einem Radfahrer passiert. Ich kam zum Zeitpunkt des Unfalls gerade von dem Haus meiner Schwester, da ich ihr etwas vorbei gebracht habe. Dieses liegt nicht unmittelbar auf meinem Arbeitsweg, stellt jedoch auch nur einen minimalen Umweg dar. Bin ich demnach noch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?
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Viele Gerichte und die Berufsgenossenschaften streiten sich bei der Definition von "klein" in diesem Zusammenhang. Ein Beispiel: Du darfst anhalten und dir auf derselben Strassenseite Brötchen holen (das wäre "Arbeitsweg"); wenn du über die Strasse gehst, um dir in der gegenüber liegenden Bäckerei Brötchen holst, ist es ein "privater" Umweg.

Du bist nur auf dem direkten heimweg versichert. Pech gehabt :-)

Laut aktuellen Urteilen ist der Umweg nur mitversichert, wenn es gute Gründe gibt, den Umweg zu wählen, als wenn du z.B. nicht durch ein Ghettoviertel willst oder allein durch einen einsamen dunklen Park. Aber wenn du zu deiner Schwester willst, eigentlich nicht.
Gemäß einem Urteil (Az. B 2 U 40/02 R) ist schon ein minimaler Umweg Anlass zum Verfall des Schutzes durch die gesetzliche Unfallversicherung. Demnach hast du schlechte Chancen. In deinem Fall kommt demnach nur die Krankenkasse für die Heilungskosten in Frage.

Normalerweise nicht, sondern versichert bist Du nur auf dem direkten Weg zur Arbeit.
Das kann dir nur die Berufsgenossenschaft verraten.
Normalerweise ist man nur auf dem direkten Weg versichert.
Ob kleine Umwege da mitzählen, ist Ermessenssache und es gibt schon viele Urteile dazu.

In diesem Falle nicht, denn das ist nach der gültigen Interpretation kein "kleinern Umweg".

meines wissens ist ein umweg der nicht durch umleitung oder anderer beweisbaren umstände gemacht wird das ende der wegefahrt. also gehe ich davon aus, dass dein arbeitsunfall keiner mehr ist.

Wegeunfall Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:
um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
bei Fahrgemeinschaften
bei Umleitungen
weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann
Quelle:www.dguv.de
Wegen Deinem beispiel: Macht es da nicht einen Unterschied, ob es auf dem Weg zur Arbeit war und sich der Arbeitnehmer seine Mittagsverpflegung holt (erhaltung der Arbeitskraft), oder ob sich der Arbeitnehmer auf dem Rückweg, also von der Arbeitsstätte nach Hause, bewegt und er sich sein (privates) Abendessen holt?