Mein Bruder ist verstorben,seine Frau lebt noch.Sie haben keine Kinder.Habe ich einen Erbanspruch?
Toll, die Frau hat ihren Mann verloren und schon kommt die Verwandschaft und möchte abkassieren. Einen Erbanspruch hast du glücklicherweise nicht.

Alle bisherigen Antworten waren falsch. Vorausgesetzt, es gibt kein Testament und der Bruder war im gesetzlichen Güterstand verheiratet, dann erbt die Frau zu 3/4 (§§ 1931 I 1, 2. Alt., 1371 I BGB BGB) und der Bruder/die Schwester zu 1/4 (§ 1925 BGB).
SquadStein am 31. Juli 2008 09:54 erbrecht-papenmeier.de/irrtuemer/ehegattenerbrecht.php
Nein, grundsätzlich nicht, es sei denn das Dein Bruder ein Testament gemacht hat und Du darin bedacht wurdest. Erst nach dem Tod Deiner Schwägerin hast Du einen Erbanspruch!

Ohne Testament sind nur die Verwandten auf- und absteigender Linie erbberechtigt, d.h. Eltern, Großeltern usw. Dann die Kinder, Enkelkinder usw. Diese gehen aber vor.
Repro am 2. August 2008 14:17 Geholfen?
Sorry,es handelt sich nicht um mich.Ich betreue eine älter Dame.Ihr Mann ist verstorben und die Schwester von Ihrem Mann hat einen Erbschein beantragt.Obwohl sie noch lebt.
Dann war deine Fragestellung nicht richtig.