Mein Bruder ist verstorben,seine Frau lebt noch.Sie haben keine Kinder.Habe ich einen Erbanspruch?
Bin ich als Schwester,erbberechtigt?
Antworten (8)
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2Antwort von
SchattenwolfSchattenwolf
Toll, die Frau hat ihren Mann verloren und schon kommt die Verwandschaft und möchte abkassieren. Einen Erbanspruch hast du glücklicherweise nicht.
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1Antwort von
SquadSteinSquadStein
Alle bisherigen Antworten waren falsch. Vorausgesetzt, es gibt kein Testament und der Bruder war im gesetzlichen Güterstand verheiratet, dann erbt die Frau zu 3/4 (§§ 1931 I 1, 2. Alt., 1371 I BGB BGB) und der Bruder/die Schwester zu 1/4 (§ 1925 BGB).
Kommentar von
SquadSteinSquadStein erbrecht-papenmeier.de/irrtuemer/ehegattenerbrecht.php
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1Antwort von
ziegenhirteziegenhirte
Nein, grundsätzlich nicht, es sei denn das Dein Bruder ein Testament gemacht hat und Du darin bedacht wurdest. Erst nach dem Tod Deiner Schwägerin hast Du einen Erbanspruch!
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0Antwort von
ReproRepro
Ohne Testament sind nur die Verwandten auf- und absteigender Linie erbberechtigt, d.h. Eltern, Großeltern usw. Dann die Kinder, Enkelkinder usw. Diese gehen aber vor.
Kommentar von
ReproRepro Geholfen?
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Sorry,es handelt sich nicht um mich.Ich betreue eine älter Dame.Ihr Mann ist verstorben und die Schwester von Ihrem Mann hat einen Erbschein beantragt.Obwohl sie noch lebt.
Dann war deine Fragestellung nicht richtig.