nein, ausser du wirst adoptiert oder du wirst im Testament erwähnt

Nicht in der gesetzlichen Erbfolge! Nur, wenn Du in einem Testament benannt bist.
du bist weder verwandt im 1. grad noch im 2. laut bgb also nicht.

nein, gehoerst ja als patenkind nicht zur familie. wenn du allerdings im testament stehst, schon
kommt drauf an in welchen verhältnis zu zum paten stehst, sprich leiblicher onkel oder tante...und dann kommte es noch drauf an ob dieser auch frau/mann und kinder hat..und wenn es bruder oder schwester deiner eltern ist sind die dann immer noch vor dir erbberechtigt...also geht es nur über das testament oder großzügige erben..

Das liegt am Erblasser. Nur wenn er dich im Testament berücksichtigt.