gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


bin ich als patenkind erbberechtigt?

gefragt von CosmopolitanCosmopolitan am 30.07.2009 um 15:57 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

erbrecht (562)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


swissdog
beantwortet von swissdog am 30. Juli 2009 15:57
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, nur wenn du im testament bedacht wurdest


anonym
beantwortet von newcomer am 30. Juli 2009 15:57
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, ausser du wirst adoptiert oder du wirst im Testament erwähnt


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 30. Juli 2009 15:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht in der gesetzlichen Erbfolge! Nur, wenn Du in einem Testament benannt bist.


anonym
beantwortet von nichtss am 30. Juli 2009 15:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du bist weder verwandt im 1. grad noch im 2. laut bgb also nicht.


erdmeridian
beantwortet von erdmeridian am 30. Juli 2009 15:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, gehoerst ja als patenkind nicht zur familie. wenn du allerdings im testament stehst, schon


Nellina
beantwortet von Nellina am 30. Juli 2009 15:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, nur wenn Du als Erbin im Testament stehst.


anonym
beantwortet von hansi1981 am 30. Juli 2009 15:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Soweit ich weiß, NEIN!


anonym
beantwortet von chicaBlue am 30. Juli 2009 15:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, nicht automatisch, wie eigene Kinder


baerchenkw36
beantwortet von baerchenkw36 am 30. Juli 2009 16:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kommt drauf an in welchen verhältnis zu zum paten stehst, sprich leiblicher onkel oder tante...und dann kommte es noch drauf an ob dieser auch frau/mann und kinder hat..und wenn es bruder oder schwester deiner eltern ist sind die dann immer noch vor dir erbberechtigt...also geht es nur über das testament oder großzügige erben..


almmichel
beantwortet von almmichel am 30. Juli 2009 16:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das liegt am Erblasser. Nur wenn er dich im Testament berücksichtigt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    wie ist das nmit dem erbrecht?

    Erbrecht für Pflegekind

    Österreichisches Erbrecht

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.