Ich habe drei Kinder im Alter von 10,7 und 2 Jahren und lebe seit einem Jahr von dem Kindesvater getrennt. Der Kindesvater selber wohnt ca 500km weit weg in einer neuen Beziehung,woraus ebenfalls ein Kind entstanden ist. Aufgrund der räumlichen Entfernung ist bei den beiden grösseren Kinder ein Umgang nur in den Ferien möglich. Ich persönlich habe keinen Führerschein und bisher war es so das der Kindesvater die Kinder abgeholt und hergebracht hat. Jetzt möchte der Kindesvater das die beiden älteren Kinder mit dem Zug anreisen. Das ist nur mit Begleitung möglich. da ich aber aufgrund des dritten Kindes nicht den ganzen Tag unterwegs sein kann,meine Frage. Bin ich als Mutter verpflichtet dem Vater die Kinder zu bringen wenn dieser von seinem Umgangsrecht Gebrauch machen möchte?
Bin ich als Mutter von drei Kindern verpflichtet die Kinder zum Vater zu bringen?
Antworten (9)
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pamelaorchideepamelaorchidee
Vielleicht könnt ihr euch ja in der Mitte treffen? Du fährst mit der Bahn den halben Weg und er auch.
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Mama1978 er hat ja auto ,er müsste also nicht mit der bahn fahren,aber diese möglichkeit sich in der mitte zu treffen ist mir auch schon in den sinn gekommen. nur möchte das kv das ich die kinder bis zu seinem wohnort bringe u auch wieder abhole. darum geht es mir hauptsächlich.
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murkeltimomurkeltimo
Ich weiss nicht, ob es heute noch eine Zugbegleitung für Kinder gibt, früher konnte man die Kinder mit Zugbegleitung (Service der DB) in einen Zug setzen. Würde mal bei der Deutschen Bahn fragen. LG murkeltimo
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cara1002cara1002
Die Bahn bietet Begleitungen für Kinder an, das sollte also kein Problem sein.
Ansonsten könnte man sich auch auf die Mitte einigen oder sich Abwechseln.
Aber zu sagen "muss ich die Kinder zu ihrem Vater bringen weil DER VATER RECHT von seinem Umgangsrecht machen will" ist echt nicht ok. Es geht sicher nicht darum hier das Recht einzuhalten, sondern DEN KINDERN DEN UMGANG MIT DEM VATER ZU ERMÖGLICHEN. Es geht hier schließlich um die Kinder, finde des schade das das viele bei Trennungen einfach vergessen zu scheinen.
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jumbajumba
wer hat denn die entfernung geschaffen? bist du so weit weg gezogen oder der kv?
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Tabaluga1961Tabaluga1961
trauen sich die beiden denn überhaupt?
Ich finde du bist dazu nicht verpflichtet. War doch seine Entscheidung so weit weg zu ziehen.
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Mama1978 also ich denke der grosse würde es sich zutrauen,aber beim mittleren?? weiss ich nicht. es geht ja auch nicht darum ob sie sich das trauen oder nicht,aber eine so weite strecke mit dem zug zu fahren,weiss ich nicht,zumal du mit der aussage was die entscheidung angeht ziemlich ins schwarze getroffen hast.
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Tabaluga1961Tabaluga1961 danke. ein bischen was vom Leben kennen wir ja. Alles Gute Dir
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gottesanbeteringottesanbeterin
Du bist sicher nicht verpflichtet, die Kinder zum Vater zu bringen.
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alphonsoalphonso
nein, bist du nicht. Wäre aber eine nette Geste, wenn du den Vater zumindest dabei unterstützt - z.B. ihm mal die Kinder entgegenbringen, wenn dir das möglich ist.
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CuBe99CuBe99
die woche mindestens 3 mal tschuldigung
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gottesanbeteringottesanbeterin 500 km hin- und herfahren 3 mal in der Woche?
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Mama1978 nein,nicht dreimal die woche. er möchte jährlich drei besuche,sprich jedes kind einmal über einen längeren zeitraum.
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FranticekFranticek Lies doch erst mal die Frage richtig!!!
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CuBe99CuBe99
ich würde es schon sagen dass die kinder ihren vater mindestens 3 mal sehen aber sonst würd ich die kinder bei der mutter lassen :-)
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gottesanbeteringottesanbeterin Hast du die Frage denn überhaupt gelesen, oder ist deine Antwort ein Koan?
Hast du nicht mitbekommen, daß sie ein 2-jähriges Kind mitschleppen müßte?
Kinder fahren in der Bahn umsonst..außerdem gibts extra Abteile für sie. Für mich wäre ein 2-jähriges Kind mitnehmen kein 'MITSCHLEPPEN'...und selbst wenn...soll das nicht auch Kontakt zum Vater haben? Das einzige Argument wären noch die Kosten der Fahrkarte der Mutter...