Neulich habe ich beobachtet, wie eine Mutter mit ihrem ca. zweijährigen Sohn an der Straße stand ohne ihn an der Hand zu halten. Der Bordstein war nicht besonders weit entfernt -ca. 20 cm- und ich hätte mein Kind da auf jeden Fall an der Hand gehalten. Bin ich als Mutter aufsichtspflichtig nicht sogar dazu verpflichtet?
Bin ich als Mutter rechtlich verpflichtet, mein Kind im Straßenverkehr an der Hand zu halten?
Antworten (6)
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4Antwort von
gri1sugri1su
Du bist verpflichtet Deiner Sorgfaltspflicht in jeder Lage nachzukommen. Das beinhaltet auch ein an die Hand nehmen, wenn es erforderlich sein sollte. Aber es ist nicht bindend vorgeschrieben, solange die Sorgfaltspflicht dadurch nicht verletzt wird.
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3Antwort von
emilia111 Dies kommt rechtlich einfach auf den Einzelfall an.Das OLG Saarbrücken hat neulich wie folgt entschieden: Ein Erziehungsberechtigter ist nicht dazu verpflichtet, sein zweijähriges Kind ständig an der Hand zu halten, wenn dieses auf einem Bürgersteig neben einer befahrenen Straße geht. Das Kind ist nur in besonderen Gefahrensituationen an der Hand zu nehmen. Imn beschriebenen Fall -also besondere Nähe zur Bordsteinkante- würde ich sagen, dass eine besondere Gefahrensituation vorliegt und sie ihr Kind an die Hand nehmen muss.
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2Antwort von
MikolinaMikolina
Wenn etwas passiert, hat man dann die Aufsichtspflicht verletzt, da Kinder in dem Alter unberechenbar sind... Ich weiss nicht warum Mütter sich auch ständig am Straßenrand unterhalten müssen... Bei uns in der Gegend ist es sehr oft zu sehen. Ich find es verantwortungslos...
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2Antwort von
OpheliaOphelia
eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es sicher nicht. Aber die Frage würde ich mir nicht stellen.
Es ist immer besser die Hand seines Kindes im Straßenverkehr oder auf dem Gehsteig einmal zu oft zu halten als eines Tages zum letzten Mal über einer Decke aus Glanzviskose gefaltet; oder?
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2Antwort von
elkeraelkera
Ob man verpflichtet ist, weiß ich nicht. Aber ich kann mir denken, das man sich ewig Vorwürfe macht, wenn irgend etwas passiert. Leider habe ich solche Sachen von jungen Müttern öfters beobachtet. Die halten sogar ein Schwätzchen auf dem Gehweg und achten nicht auf ihre Kinder. Mir wäre beinahe so ein Kind einmal ins Auto gelaufen. Zum Glück ist da nichts passiert, weil ich automatisch bei solchen Situationen langsamer fahre.
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0Antwort von
Twingo Also aus eigener Erfahrung kann ich folgendes dazu sagen. Meine kleine Tochter verursachte einen Unfall,weil sie sich unachtsam über die Strasse begab. Durch sie,ist ein Junge, welcher mit dem Fahrrad die Strasse hinab fuhr, unglücklich gestürzt und hat dadurch einige Zähne verloren.Es kam zum Prozess, meiner Frau wurde Verletzung der Aufsicht vorgeworfen.Der Richter sprach sie für Unschuldig, mit der Begründung: " Keine Mutter kann ihr Kind so lange an der Hand nehmen, wie von der gegenseite verlangt wurde. Kinder sind unberechenbar, eine Verletzung der Aufsichtspflicht wurde daher wiedersprochen und die Angeklagte ist frei zu sprechen.
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