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Bin ich als Mieter verpflichtet, die grundsteuer und Haushaftpflicht mit zu zahlen?

Frage von Blossom4 Blossom4

Mein Vermieter meinte, er müsste unbedingt mehr Miete kassieren, da die Grundsteuer und die Versicherung für das Gebäude erhöht worden sind. Außerdem kontrolliert er immer wieder, wie oft wir die Mülltonne raus stellen. Seiner Meinung nach zu oft.

Muss ich für die Steuern usw. mit aufkommen?

Lustig ist auch, dass er immer kassiert, wir aber noch nie eine NK-Abrechnung bekommen haben. Habe auch schon bei der Stadt nachgefragt und wollte die Rechnung für die Mülltonnen sehen. Da ich aber nur Mieter bin, bekomme ich keine Auskunft..

Ist das alles so ok?

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Antworten (10)

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    Antwort von shoop shoop

    Erstmal hast du ein Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Das solltest du deinem Vermieter auch mal deutlich sagen. Es kann ja sein, dass er viel zu viel kassiert. Im Normalfall ist es richtig, dass Grundsteuern und Versicherung auf die Mieter umgelegt werden, aber er muss die Kosten auch nachweisen können. Ohne einen Nachweis der Erhöhung und eine NK-Abrechnung würde ich nichts machen.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Ja, das kann er umlegen.

    Wenn Du keine Nebenkostenabrechnung bekommst, musst Du keine Nebenkosten mehr bezahlen.

    Du hast ein Recht auf eine Abrechnung.

    Man kann sich aber erkundigen, was die Müllabfuhr kostet.

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    Antwort von holsch holsch

    ist üblich, aber ein nk-abrechnung solltest du verlangen

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    Antwort von Mangar Mangar

    Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, darf er die Kosten auf dich umlegen, ja.

    Aber eine Abrechnung muss er dir irgendwie zur Verfügung stellen.

    Wie Mülltonne zu oft rausstellen, bei uns wird die rausgestellt, wenn die abgeholt wird, das ist immer einen Tag alle 2 Wochen pro Tonne....

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    Antwort von Gruftelfe Gruftelfe

    Es ist keine Begründung, die Miete zu erhöhen, weil Grundsteuer und Haus-Haftpflicht teurer geworden sind. Die Kosten werden i.A. im RAhmen der NK-Abrechnung sowieso von den Mietern bezahlt. Das ist rechtens.

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Als erstes wäre zu prüfen, was mietvertraglich überhaupt vereinbart wurde. Sind monatliche Vorauszahlungen der BK vereinbart, hat der Vermieter zum Ende des 12monatigen Abrechnungszeitraumes innerhalb der nachfolgenden 12monatigen Abrechnungsfrist abzurechnen. Rechnet er trotz Fristsetzung nicht ab, kann der Mieter solang bis abgerechnet wurde, über die künftigen monatlichen Vorauszahlungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Rechnet er weiter nicht ab, verjährt der Anspruch des Vermieters entsprechend der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das hat zur Folge, dass für das jeweilige Jahr keine Nachzahlung des Zurückbehalts mehr getätigt werden braucht. Im übrigen sind beide Parteien berechtigt, nach einer Abrechnung für die Zukunft die Vorauszahlungen anzupassen.

    Ist aber eine monatliche Pauschale vereinbart (Festtrag), gibt es keine Abrechnung. Eine Anpassung der Pauschale ist nur möglich, wenn das so ausdrücklich vereinbart wurde.

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Dein VM hat jährlich die Betriebskosten abzurechnen.

    Ohne Nachweis keine Zahlungen mehr.

    Fordert den VM auf, im Ramen der Verjährung für die Jahre 2007, 2008 und 2009 noch möglich, eine Abrechnung vorzulegen und die gezahlten Beträge abzurechnen.

    Nachzahlungen sind - mit Ausnahme des Jahres 2009 - nicht zu leisten, Guthaben müssen bis incl. 2007 an Euch erstattet werden.

    Grundsteuer und Gebäudebrand können nur abgerechnet werden, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind.

    Dabei reicht auch in Neuverträgen der Hinweis aus, dass Betriebskosten nach § 2 der Berechnungsverordnung ( BV ) oder in

    Altverträgen nach "Anlage 3 zu § 27 der II . BV " abgerechnet werden können.

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    "Bin ich als Mieter verpflichtet, die grundsteuer und Haushaftpflicht mit zu zahlen?" Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist ja. Allerdings nur anteilmäßig nach der Wohnfläche.

    Was steht denn zu Nebenkosten im Mietvertrag?

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961
    1. was ist mietvertraglich vereinbart?
    2. wenn Zahlung von Grundsteuer und Vers. vereinbart, neben den anderen, die möglich sind, muss eine NK-Abr. erstellt werden.
    3. wie ist das gemeint, mehr Miete kassieren? werden die Vorauszahlungen einfach erhöht.
    4. Ich würd dem V sagen, er solle erst einmal eine Nk-Abr. übergeben, bevor er son Schmarn von sich gibt.
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    Antwort von WarrenE WarrenE

    Du hast ein Recht darauf die Rechnung einzusehen. Die Grundsteuer kann anteilig vom VM verlangt werden. Schade ist wirklich, dass in letzter Zeit dM immer mehr zu Abzockern werden und nicht daran denken, dass man als Mieter auch Rechte hat wenn man die "Benutzungsgebühr" sprich Miete immer korrekt bezahlt.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    ich glaub hier hat V einfach keine Ahnung wies geht.

    Kommentar von Blossom4 Blossom4

    Das glaube ich auch.. Kassiert monatliche Nk. Die Abrechnung dafür haben wir noch immer nciht. Und als ich bei der Stadt danach gefragt hatte, bekam ich die Antwort, diese vom Vermieter zu holen..(wie schön)

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