Zitate aus dem Grundgesetz:
I. Die Grundrechte Artikel 3 Absatz 2:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
I. Die Grundrechte Artikel 3 Absatz 3:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]"
§1 des Wehrpflichtgesetzes besagt aber, dass alle Männer [keine Frauen], die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind [...] vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig sind.
Genau alle sollten die gleichen Rechte haben. Egal wo sie herkommen, wie sie aussehen oder leben und woran sie glauben.