Lenker ist erwachsen und er sagt er ist eigenverantwortlich
Bin ich als Lenker strafbar, wenn der Beifahrer nicht angegurtet ist?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| ich darf gar nicht starten | 1 |
| ich darf ihn vom Fahrzeug hinauskomplimentieren | 0 |
| er darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung mit | 0 |
| bei einer Kontrolle muss er zahlen | 6 |
| bei einer Kontrolle muss ich zahlen | 1 |
| grunsätzlich muss er zahlen, bei Nichteinbringung: ich | 0 |
| "behördlich" u. versicherungstechnisch ist immer der Fahrer verantwortlich | 5 |
Antworten (17)
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3Antwort von
frechesfruechtleinfrechesfruechtlein
Meines Erachtens ist der Fahrzeuglenker verpflichtet, den Beifahrer auf die Gurtpflicht hinzweisen. Mehr aber nicht. Bei einer Kontrolle, muss derjenige zahlen, der nicht angegurtet ist.
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1Antwort von
WOMOGPWOMOGP
Ich Sollte gar nicht starten, wenn der Beifahrer bei einem Unfall verletzt oder getötet wird, kann jedes Gericht und jeder Staatsanwalt mir eine Mitschuld vorwerfen.
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1Antwort von
frastaftfrastaft
Absolut keine Ahnung. Ich fahre auf jeden Fall nicht, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist.
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1Antwort von
Blume16 Abgestimmt für: bei einer Kontrolle muss er zahlen -
1Antwort von
andreas48andreas48
Abgestimmt für: bei einer Kontrolle muss er zahlender Beifahrer wird zur Kasse gebeten, wenn er volljährig ist, für Kinder der Fahrzeuglenker, weil er sich darum zu sorgen hat
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0Antwort von
MismidMismid
alle Antwortmöglichkeiten taugen nichts! Der Fahrer muß alle Insassen darauf hinweisen, daß sie sich anschnallen müssen. Wenn es jemand erwachsenes nicht freiweillig tut, kann man mehr nicht machen. Natürlich könntest du sagen, ich nehm ihn nicht mit - mußt du aber nicht. Der Nichtangeschnallte haftet dann selbst und muß bei einer Kontrolle zahlen. Nur bei Kindern haftet immer der Fahrer
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0Antwort von
Biggi2000Biggi2000
Abgestimmt für: ich darf gar nicht startenEin nervender Piepton signalisiert mir in meinem Fahrzeug , dass ein Mitfahrer (oder ich selbst) nicht angegurtet ist(bin).
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0Antwort von
pippi60pippi60
Abgestimmt für: "behördlich" u. versicherungstechnisch ist immer der Fahrer verantwortlichGenau so ist es.
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0Antwort von
Floppy33 Abgestimmt für: "behördlich" u. versicherungstechnisch ist immer der Fahrer verantwortlich -
0Antwort von
hansanohansano
Abgestimmt für: "behördlich" u. versicherungstechnisch ist immer der Fahrer verantwortlich -
0Antwort von
Agnes10Agnes10
Abgestimmt für: "behördlich" u. versicherungstechnisch ist immer der Fahrer verantwortlich -
0Antwort von
fretofreto
Abgestimmt für: "behördlich" u. versicherungstechnisch ist immer der Fahrer verantwortlichLeider. Weiss ich immer was die Mitfahrer machen? Kindische Regelung
ne das stimmt nicht
Hast Du schon Erfahrungen mit solchen Prozessen, bei denen es um schwere Körperverletzung und fahrlässige Tötung geht ?