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bin ich als künstler und kunstlehrer grundsätzlich vom ausweisen der umsatzsteuer befreit?

Frage von tschacki tschacki

bin ich als künstler und selbständiger kunstlehrer (privater zeichenunterricht) generell von der umsatzsteuerpflicht befreit oder nur innerhalb der kleinunternehmerregelung? was mache ich, wenn ich dazu noch eine andere, umsatzsteuerpflichtige tätigkeit (handwerk) ausführe? vielen dank für eure hilfe, liebe steuerfachleute!

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ein Freiberufler ist von der Gewerbesteuer (und von der miesen Zwangsmitgliedschaft in der IHK) befreit.

    .

    Umgangsstuerlich gilt für ihn aber das gleiche wie für den Gewerbler.

    Die Eigenschaft Kleinunternehmer "hängt" an der Person. Man kann also nicht für eine unternehmung Kleinuntern. sein und für die andre nicht.

    .

    Auch ein (kleines) Handwerk kann als Kleinunternehmen geführt werden. Oft idst aber die KleinunternehmerRegelung gar nicht so sehr sinnvoll.

    Argumente für und gegen: http://klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehmer-sinnvoll

    Jetzt klar?

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    Antwort von soulbridge1 soulbridge1

    Ich bin mir leider auch noch nicht sicher, aber ich meine, man ist als freischaffender Künstler von der Umsatzstuer befreit und zahlt nur Einkommenssteuer.... ab einem gewissen Einkommen.... Darum muß man sich als Künstler zwar beim Finanzamt melden, braucht aber kein Gewerbe anzumelden. Und wie ich eben gelesen habe,

    Selbständigkeit als Künstler(Maler)

    gibt es noch eine Künstlersozialkasse.

    Als Handwerker ist das natürlich anders: Das ist ein normales Gewerbe.

    Hoffe, da kommen noch viele gute Antworten von anderen, denn ich würde gerne auch noch mehr darüber erfahren.

    lieben Gruß, Soulbridge

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