mein Vater hatte die Vaterschaft seinerzeit an- erkannt. Er lebte zuletzt auf Teneriffa, hat noch 2 eheliche Töchter. Er besitzt ein Haus in Deutschland und eines auf Teneriffa sowie Antiquitäten hohen Wertes. Unser Kontakt ist seit vielen Jahren cero.
bin ich , 1945 unehelich geboren, bei meinem Vater erbberechtigt?
Antworten (3)
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4Antwort von
Alexander50Alexander50
ich muß dich leider enttäuschen, du bist nicht erbberechtigt.
Uneheliche Kinder des Erblassers sind nur dann auch erbberechtigt, wenn sie 1949 oder später geboren sind.
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2Antwort von
Wolfi0410Wolfi0410
Geh mal auf die Seite http://www.123recht.net/ Da kannst du Deine Frage stellen und sagen was Du dafür bezahlen willst. Dann wird sich ein anwalt melden und Dir eine Antwort geben. Es geht ja hier erstmal um die grundssätzliche Frage ob du erbberechtigt bist.
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0Antwort von
landjahnlandjahn
Gegen den Willen der CSU sind in jüngster Zeit Gesetze verabschiedet worden, die unehelich Geborene den ehelich Geborenen fast gleichstellen. Ich will hier keine Hoffnungen wecken, aber ich denke, diese Regelung gilt auch für 1945 Geborene. Diese Sache ist nicht schnell mal über "gutefrage.de" zu lösen. Hier geht es um juristische Details. Ich bitte, am Montag gleich einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Bitte bei einem FACHANWALT FÜR ERBRECHT erstmal nach einer Beratung fragen und gleich, wie viel diese Beratung denn kostet. Ein Anständiger (sind sie ja alle) nimmt zwischen 50 und 100 Euro. Dein Fall ist kniffelig, hoffe, Dein Vater war bis zuletzt Deutscher. Positiv: Das Haus befindet sich auf deutschem Boden. Meine Antworten sind absolute Laienantworten - gib das Geld für den Anwalt aus, wahrscheinlich lohnt es sich. Mit Rechtsschutz sogar sofort noch jetzt schnell einen Anwalt aus dem Bett klingeln. Alles Gute und sei zu Deinen Halbschwestern so nett wie es der Fall möglich macht. Krise in Familie ist hässlich.
Kommentar von
lothar86 vielen dank, finde deinen kommentar sehr warmherzig. werde ganz bestimmt nicht "hässlich" zu meinen halbschwestern sein! a) verstehen wir uns gut und b) lieber kein erbe als streitereien; wollte es einfach nur mal für mich wissen. Finde super wie Du denkst, danke nochmals
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um meinen Kommentar nochmal zu konkretisieren , hier noch ein paar Details:
Vater starb 1999. Vaters uneheliche Tochter(also meine Stiefschwester 1948 geboren) Ich 1950 geboren.
Geerbt haben meine Mutter und ich, nicht auch die Stiefschwester.
das finde ich nicht nett von euch. meine halbschwestern werden mir -egal, ob ich erbberechtigt bin oder nicht- meinen mir ab 1949 zustehenden Pflichtteilen "schenken". Hast Du noch Kontakt zu Deiner Halbschwester? Ich fürchte nein, ist Geld etc. das wert?????
Lieber Lothar, zerbrich dir mal nicht über meine familiären Angelegenheiten deinen Kopf. Ich habe dir die Rechtslage erklärt, wie ich dann privat gehandelt habe, ist allein meine Sache.