Mein Mann und ich befinden uns im Privatinsolvenz. Ich verdiene momentan Brutto 450€, und Netto 315€. Bin ich also bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze meines Mannes aufgrund mein geringes Einkommen als Unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen?
Ab wieviel € bin ich nicht mehr Unterhaltsberechtigt?
Arbeitsamt und Finanzamt hat nichts damit zu tun, aber insolvenzverwalter kann Auskunft geben