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bin ich -Azubi- laut Pfändungsfreigrenze gegenüber meinem Mann Unterhaltsberechtigt?

Frage von chocolate27 chocolate27

Mein Mann und ich befinden uns im Privatinsolvenz. Ich verdiene momentan Brutto 450€, und Netto 315€. Bin ich also bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze meines Mannes aufgrund mein geringes Einkommen als Unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen?

Ab wieviel € bin ich nicht mehr Unterhaltsberechtigt?

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Antworten (3)

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Sie sind bei Ihrem Mann solange zu berücksichtigen, bis ein Gläubiger oder der Th einen Antrag an das Gericht richtet. Kommt das Insolvenzgericht nach Würdigung aller Umstände zu dem Schluss, dass Ihr Einkommen zu berücksichtigen ist, wird es auch den Umfang der Berücksichtigung bei Ihrem Ehemann festlegen.

    Erfahrungsgemäß erfolgen solche Beschlüsse aber erst ab 500,- Nettoeinkünften. Die Grenze geht dann bis ca. 980,- eigener Einkünfte.

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    Antwort von s1cherheit s1cherheit

    Pfändunsfreigrenze mit einer Unterhaltpflichtigen Person liegt bei 1350,-€ Netto. D.h. 2Personen Haushalt. Also ihr dürft zusammen nicht mehr haben.

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    Antwort von Harlekin1906 Harlekin1906

    Du verdienst zu wenig, als daß du unterhaltspfllichtig sein könntest! Dein Mann soll sich beim Arbeitsamt erkundigen und auch beim Finanzamt!

    Kommentar von s1cherheit s1cherheits1cherheit

    Arbeitsamt und Finanzamt hat nichts damit zu tun, aber insolvenzverwalter kann Auskunft geben

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