1

Bin geschieden und möchte mich neu verloben.Wie ist denn die Erbfolge beim Tod ???

Frage von Blume17 Blume17

Bin geschieden und in einer neuen Beziehung. Möchte mich verloben. Da ich aus einer früheren Beziehung 2 Kinder und ein Haus habe, mache ich mir Gedanken über die Erbfolge, wenn mir was passiert. (Tod)

Sollte mir was zustoßen, erbt dann meine Verlobte oder wie gehabt dann doch die Kinder ???

Hat eine Verlobte, die ja bei mir im Haus wohnt, dann auch Erb-Ansprüche ???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 3
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Deine Verlobte hat gar keine Ansprüche, wenn Ihr nicht verheiratet seid. Es sei denn, Du bedenkst sie in einem Testament.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Die absolut richtige Antwort. DH.

    Zusatz: selbst wenn ein Testament vorliegt, bekommen die Kinder immer noch den Pflichtteil und das Haus. :-)

    Gedanken um das, was deine Verlobte erbt, musst du dir erst machen, wenn du sie heiraten willst. Dann aber gründlich. ;-)

  • 2
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Nein, eine Verlobte hat keine besonderen Erbansprüche (es sei denn, Du setzt ein entsprechendes Testament auf).

  • 1
    Antwort von wj2000 wj2000

    Die Kinder aus der ersten ehe haben ihren Pflichtanteil zu bekommen von 25 Prozent.

  • 0
    Antwort von Chianti Chianti

    gesetzliche erbfolge (verlobter geht leer aus) kannst ihn aber im testament vermerken -> alerdings muss er steuern bezahlen für alles was über 10000 DM (in euro umrechnen) vererbt wird

  • 0
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Verlobte erben nichts! Erbberechtigt sind alleine die Kinder. Sollten Sie jedoch die Verlobte ehelichen, dann empfihelt es sich eine Regelung erbrechtlicher Art zu treffen, wenn die gesetezliche Erbfolge Ihnen nicht ausreichend erscheint.

  • 0
    Antwort von VomitBeater VomitBeater

    Manche werden aus Fehlern einfach nicht schlau!

    Kommentar von Blume17 Blume17

    Sorry, aber wie meinst Du das denn ???

  • 0
    Antwort von JoScho JoScho

    Dein privates Vermögen (eigenes haus usw.) wird Deinen Erben (Kinder, ehepartner) vererbt. Nach der Scheidung/Trennung ist das alles in den Papierten vermerkt worden - ein Ex kann dann nicht an Dein Vermögen, es ist ebenfalls getrennt!

  • 0
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Das kannst Du doch notariell festmachen. Wenn Du Deine jetzige Frau liebst und Ihr werdet noch sehr lange miteinander glücklich sein - möchtest Du dann diese Frau ganz leer ausgehen lassen? Deinen Kindern steht eh das Mammut an Erbe zu - aber bedenke auch Deine Ex-Frau - die könnte vielleicht sogar Ansprüche haben - am besten erkundigst Du Dich bei einem Anwalt, der für diese Sparte seinen Fachanwalt hat

  • 0
    Antwort von Nellina Nellina

    Solange Du Deine Verlobte nicht mit ins Testament aufnimmst, hat sie keinerlei Ansprueche.

  • 0
    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    naja kommt auf dein testament an.. ansonsten bekommen deine kinder und evtl deine exfrau was.
    wenn du verheiratet bist bekommt deine nochverlobte den anteiil deiner ex wenn ich das richtig im hinterkopf habe.

  • 0
    Antwort von viragos viragos

    nur die Kinder erben

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.